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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 154 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Telefon oder Internet offen über extremistische Sachverhalte<br />

oder Absichten zur Begehung von Straftaten kommunizieren.<br />

• Observationen stellen für sich nur eine Außenansicht<br />

auf äußere Verhaltensweisen im öffentlichen Raum dar.<br />

Nicht öffentlich geführte Gespräche von Rechtsextremisten,<br />

deren Kontakte zu anderen und Handlungen in<br />

geschützten Räumen wie zum Beispiel Wohnungen lassen<br />

sich durch Observationen nicht feststellen. Zudem sind<br />

Observationen sehr personalintensiv und auch nicht für<br />

längere Zeit ohne Offenbarungsrisiko praktizierbar.<br />

1.2.2.2. Standards für die Führung von V-Leuten<br />

Die diesbezüglichen Empfehlungen der BLKR werden<br />

grundsätzlich begrüßt, wobei die von der BLKR erwähnten<br />

„Vorschläge des AK IV im Bericht zur Neuausrichtung des<br />

Verfassungsschutzes vom 3. Dezember 2012“ dem Untersuchungsausschuss<br />

nicht im Detail bekannt sind, da das Land<br />

Niedersachsen einer Freigabe des Berichts widersprochen<br />

hat.<br />

Darüber hinaus wird die Empfehlung der Kommission, die<br />

Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Leuten in die<br />

Verfassungsschutzgesetze – das hieße für Bayern in das<br />

Bayerische Verfassungsschutzgesetz – aufzunehmen, aus<br />

Gründen der Transparenz und im Sinne der Rechts- und<br />

Handlungssicherheit für das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

ausdrücklich unterstützt. Es sollten die Auswahlund<br />

Ausschlusskriterien für V-Leute, die Anwerbung von<br />

V-Leuten, die Führung von V-Leuten, die Beendigung des<br />

Einsatzes, die Leistungen an V-Leute und die Kontrolle des<br />

Einsatzes in den Grundzügen klar und unmissverständlich<br />

geregelt werden. Dabei muss ein Weg gefunden werden, der<br />

das Interesse an möglichst weitgehender Transparenz und<br />

Rechtssicherheit mit dem Interesse des Landesamts für Verfassungsschutz<br />

an der Geheimhaltung seiner Arbeitsweisen<br />

in Einklang bringt.<br />

Für die Führung von V-Leuten sollte ein von der normalen<br />

Behördenhierarchie unabhängiges und nur der Amtsleitung<br />

unterstelltes „Controlling“ eingerichtet werden, das den Einsatz<br />

der V-Leute neben dem V-Mannführer und dem zuständigen<br />

Sachgebiets- bzw. Abteilungsleiter regelmäßig und<br />

engmaschig überwacht.<br />

1.2.2.3. V-Mann-Register<br />

Die zwar nicht von der BLKR geforderte, aber bundesweit<br />

diskutierte Einführung eines zentralen Registers für<br />

V-Leute wird als notwendig angesehen, um Paralleleinsätze<br />

von V-Leuten verschiedener Verfassungsschutzbehörden zu<br />

vermeiden. Dabei ist dem grundrechtlich gebotenen Schutzanspruch<br />

im Behördenauftrag tätiger menschlicher Quellen<br />

und der daraus resultierenden Fürsorgepflicht des Staates,<br />

insbesondere zum Schutz des Lebens und der körperlichen<br />

Unversehrtheit der V-Leute, ausreichend Rechnung zu<br />

tragen.<br />

1.2.4. Zentrale/Dezentrale Ermittlungsführung<br />

Ebenso wenig wie die BLKR sehen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses<br />

von CSU und FDP Reformbedarf<br />

bei den Rechtsvorschriften zur Durchführung von staatsanwaltschaftlichen<br />

Sammelverfahren oder einer zentralen Ermittlungsführung<br />

durch das Bundeskriminalamt.<br />

Da man auch heute ex post nicht sagen kann, dass ein staatsanwaltschaftliches<br />

Sammelverfahren oder eine Übernahme<br />

der polizeilichen Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt<br />

einen früheren Ermittlungserfolg bedeutet hätte,<br />

muss es auch für die Zukunft immer eine Einzelfallentscheidung<br />

der zuständigen Staatsanwaltschaften bleiben, ob ein<br />

Sammelverfahren durchgeführt wird oder zentrale Ermittlungen<br />

durch das Bundeskriminalamt erfolgen. Denn gerade<br />

bei einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter zu<br />

einer bundesweiten Mordserie, wie dem Verfahren bei der<br />

Ceska-Mordserie, muss man immer im Einzelfall beurteilen,<br />

ob es praktisch sinnvoll ist, wenn ein Staatsanwalt die Ermittlungsführung<br />

zentral in der Hand hält und damit von den<br />

Tatorten und den örtlich ermittelnden Polizeibehörden weit<br />

entfernt ist, oder ob es nicht sinnvoller ist, wenn die Ermittlungen<br />

zunächst von den Staatsanwaltschaften vor Ort geleitet<br />

und erst dann in einem Sammelverfahren zusammengeführt<br />

werden.<br />

2. Abgeordnete Franz Schindler (SPD), Helga Schmitt-<br />

Bussinger (SPD), Susanna Tausendfreund (BÜNDNIS<br />

90/DIE GRÜNEN)<br />

2.1. Grundsätzliche Vorbemerkung<br />

Der vorliegende Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses<br />

kann nicht beanspruchen, alle Facetten der Entwicklung<br />

des Rechtsextremismus in Bayern seit 1994 und<br />

alle Einzelheiten der Tätigkeit des BayLfV zur Beobachtung<br />

des Rechtsextremismus in Bayern seit dieser Zeit und die<br />

Fragen, weshalb es nicht gelungen ist, die fünf in Bayern<br />

verübten Mordanschläge aufzuklären, abschließend zu beantworten.<br />

Aus zeitlichen Gründen mussten einzelne Fragen, wie z.B.<br />

danach, wann bayerische Sicherheitsbehörden erstmals von<br />

der Existenz des rechtsterroristischen NSU Kenntnis hatten<br />

und ob dem NSU-Trio weitere Anschläge in Bayern zugerechnet<br />

werden müssen, offen bleiben.<br />

Insoweit liegt lediglich ein Zwischenbericht vor und es wird<br />

Aufgabe des nächsten <strong>Landtag</strong>s sein, auch im Lichte der in<br />

dem Verfahren vor dem OLG München gewonnenen neuen<br />

Erkenntnisse zu prüfen, ob ein weiterer Untersuchungsausschuss<br />

eingerichtet werden muss.<br />

Dass der NSU mehr als 13 Jahre lang unentdeckt Morde,<br />

Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle begehen konnte,<br />

offenbart gravierende Mängel bei den Sicherheitsbehörden<br />

in Deutschland. Die Sicherheitsbehörden müssen deshalb so<br />

umgebaut werden, dass sie von rassistischer Gewalt bedrohte<br />

Menschen in unserem Land und die freiheitliche Verfassung<br />

effektiv schützen können.

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