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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 41<br />

Der Zeuge Dr. Weber gab an, dass die Zahl der rechtsextremistischen<br />

Gewalttaten in Bayern in den Jahren 1994<br />

und 2011 zwischen 20 und über 80 jährlich schwankte. Die<br />

Gewalt sei meist von Skinheads, Neonazis und Kleinstgruppen<br />

ausgegangen. Die Zahl der sonstigen Straftaten<br />

rechtsextremistischer Art habe meist um die 1.000 betragen,<br />

wobei dies weit überwiegend Propagandadelikte gewesen<br />

seien. 25<br />

Gefragt nach dem Gewaltpotenzial der Rechtsextremisten<br />

im Zeitraum 1994 bis 2000 gab der Zeuge Hegler an,<br />

dass es einen starken Auftrieb im Bereich des unorganisierten<br />

Rechtsextremismus gegeben habe. Ein großes Potenzial<br />

an Personen seien die rechtsextremistischen Skinheads<br />

gewesen, die häufig durch Straftaten aufgefallen seien. Ein<br />

Großteil der politisch motivierten Straftaten sei damals durch<br />

rechtsextremistische Skinheads begangen worden. Es habe<br />

aber auch entsprechende Personenpotenziale von Neonazis<br />

gegeben. Ende der Neunzigerjahre sei festzustellen gewesen,<br />

dass sich die rechtsextremistischen Skinheads zunehmend<br />

politisiert hätten. Der Anteil der ideologisch geprägten Neonazis<br />

sei gestiegen und die Anzahl der rechtsextremistischen<br />

Skinheads entsprechend zurückgegangen. 26<br />

A.1.3. Wie wurde die Gefahr des Rechtsextremismus in<br />

Bayern im Untersuchungszeitraum seitens der Staatsregierung<br />

eingeschätzt und welche Maßnahmen sind ergriffen<br />

worden, um der Gefahr zu begegnen?<br />

Im Einzelnen wird hierzu auch auf die Anlage 3 zu diesem<br />

Bericht verwiesen (Schreiben des Bayerischen Staatsministers<br />

des Innern vom 25.06.2013, IE1-1334.10-151).<br />

Verfassungsschutzberichte:<br />

In den Jahren 1994 bis 1997 wurden die jeweiligen Abschnitte<br />

des Verfassungsschutzberichts zum Rechtsextremismus<br />

in Bayern eingeleitet mit der Feststellung, dass der<br />

Rechtsextremismus im Gegensatz zum Linksextremismus<br />

über kein gefestigtes theoretisches System verfüge bzw.<br />

keine gefestigte Ideologie aufweise. 27<br />

Die jährlich vom Landesamt für Verfassungsschutz entworfenen<br />

28 und vom Staatsministerium des Innern herausgegebenen<br />

Verfassungsschutzberichte enthalten zur rechtsextremistischen<br />

Gewalt im Untersuchungszeitraum folgende<br />

zusammenfassende Feststellungen:<br />

1994:<br />

„Der Rechtsextremismus stellt weiterhin eine ernst zu nehmende<br />

Bedrohung für die Innere Sicherheit und das internationale<br />

Ansehens Deutschlands dar. Er ist unverändert<br />

Brutstätte menschenverachtender Gewalt und Nährboden<br />

für Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und nationalistische<br />

Exzesse. Einen zusätzlichen Gefährdungsfaktor bildet<br />

25 Dr. Weber, 19.12.2012, S. 58.<br />

26 Hegler, 23.10.2012, S.8 f.<br />

27 Verfassungsschutzbericht 1994, S. 14; Verfassungsschutzbericht 1995,<br />

S. 15; Verfassungsschutzbericht 1996, S. 17; Verfassungsschutzbericht<br />

1997, S. 19.<br />

28 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 36.<br />

die Anti-Antifa-Kampagne, die zur Gewalt gegen politische<br />

Gegner aufstachelt.“ 29<br />

1995:<br />

„Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten, insbesondere<br />

der fremdenfeindlichen Gewalttaten war weiterhin rückläufig,<br />

bewegte sich aber immer noch auf hohem Niveau.<br />

Obwohl der Rechtsextremismus für unseren Staat derzeit<br />

keine akute Bedrohung bedeutet, stellt er oftmals eine Gefahr<br />

für die Innere Sicherheit und das internationale Ansehens<br />

Deutschlands dar. Er ist unverändert Brutstätte menschenverachtender<br />

Gewalt und Nährboden für Fremdenfeindlichkeit,<br />

Antisemitismus und nationalistische Exzesse.<br />

Die Anti-Antifa-Kampagne, die zur Gewalt gegen politische<br />

Gegner aufstachelt, fand in Bayern keinen nennenswerten<br />

Widerhall. Sie verstand sich ursprünglich als Reaktion auf<br />

die linksextremistische Antifaschismusbewegung und deren<br />

Gewalt gegen Rechtsextremisten. Ihr Ziel ist die Ausspähung<br />

des politischen Gegners, um selbst offensiv werden zu können<br />

und sich nicht auf die Abwehr von Angriffen beschränken zu<br />

müssen. Mittlerweile richtet sie sich auch gegen Justiz- und<br />

Sicherheitsbehörden und damit unmittelbar gegen die Funktionsfähigkeit<br />

des demokratischen Rechtsstaats“ 30<br />

1996:<br />

„Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten, insbesondere<br />

der fremdenfeindlichen Gewalttaten war weiterhin rückläufig,<br />

bewegte sich aber immer noch auf hohem Niveau.<br />

Obwohl der Rechtsextremismus für unseren Staat derzeit<br />

keine akute Bedrohung bedeutet, gefährdet er oftmals die öffentliche<br />

Ordnung und das internationale Ansehen Deutschlands.<br />

Er ist Brutstätte menschenverachtender Gewalt und<br />

Nährboden für Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und<br />

nationalistische Exzesse. Rechtsextremistisch motivierte<br />

Gewalt gefährdet zwar nicht die Verfassungsordnung; sie<br />

stellt aber unverändert eine Herausforderung für die Innere<br />

Sicherheit dar.“ 31<br />

1997:<br />

Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1997 enthält hinsichtlich<br />

der Gewalttaten von Rechtsextremisten die gleiche<br />

Einschätzung wie der Bericht für das Jahr 1996. 32<br />

1998:<br />

„Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten hat in<br />

Deutschland von 790 auf 708 um rund 10 % abgenommen.<br />

In Bayern stagniert die Zahl mit 40 gegenüber 39 im Vorjahr.<br />

Im Vergleich mit den anderen Ländern liegt Bayern unter Berücksichtigung<br />

der Bevölkerungszahlen im unteren Bereich.<br />

Die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer<br />

Ziele wird von führenden Rechtsextremisten – zum Teil aus<br />

taktischen Gründen – abgelehnt. Einzeltäter und meist ju‐<br />

29 Verfassungsschutzbericht 1994, S. <strong>16</strong>.<br />

30 Verfassungsschutzbericht 1995, S. 18.<br />

31 Verfassungsschutzbericht 1996, S. 21.<br />

32 Verfassungsschutzbericht 1997, S. 23.

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