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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 20 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

2. Schreiben des Zeugen Präsident LfV a.D. Gerhard Forster<br />

an den Vorsitzenden (Akten-Nr. 73)<br />

3. Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission<br />

Rechtsterrorismus (Akten-Nr. 381)<br />

4. Untersuchungsbericht der Neonazi-Morde in Deutschland<br />

im Zeitraum 2000-2006 des Ausschusses der<br />

großen Nationalversammlung der Türkei (Akten-<br />

Nr. 402)<br />

2.2 Umgang mit Aktenmaterial nach Abschluss der Untersuchungstätigkeit<br />

In der 30. Sitzung am 3. Juli 2013 fasste der Untersuchungsausschuss<br />

zum Verbleib des im Laufe des Verfahrens entstandenen<br />

Beweismaterials folgenden weiteren Verfahrensbeschluss<br />

Beschluss Nr. 87 vom 03.07.2013<br />

„Die Aufbewahrung und Archivierung der dem Untersuchungsausschuss<br />

zugeleiteten sowie im Rahmen der Beweiserhebung<br />

beigezogenen Akten sowie Unterlagen wird wie<br />

folgt behandelt:<br />

1. Das <strong>Landtag</strong>samt bewahrt die Aktensätze der Fraktionen<br />

nach den Bestimmungen der Geheimschutzordnung<br />

des <strong>Landtag</strong>s zunächst bis zum 31.03.2014 auf, vorsorglich<br />

für den Fall, dass sich der neue <strong>Landtag</strong> dazu entscheidet<br />

einen weiteren Untersuchungsausschuss einzusetzen.<br />

2. Ein vollständiger Aktensatz aller zugeleiteten sowie<br />

beigezogenen Unterlagen (siehe Aktenliste des Untersuchungsausschusses)<br />

wird nach den Bestimmungen der<br />

Geheimschutzordnung des <strong>Landtag</strong>s für die Dauer der<br />

17. Legislaturperiode des <strong>Landtag</strong>s aufbewahrt.<br />

3. Nach Ablauf der 17. Legislaturperiode des <strong>Landtag</strong>s<br />

sind diese Unterlagen dem Archiv des Bayerischen<br />

<strong>Landtag</strong>s anzubieten, verbunden mit der Bitte, die dauerhafte<br />

Archivierung unter Beachtung der Bestimmungen<br />

der Geheimschutzordnung des <strong>Landtag</strong>s sicherzustellen.<br />

4. Davon ausgenommen sind die auf Grundlage des Beweisbeschlusses<br />

Nr. 23 übersandten Akten Nr. 334 bis<br />

345 (G 10-Unterlagen des Staatsministeriums des Inneren).“<br />

3. Zeugen<br />

Aufgrund entsprechender Beweisbeschlüsse vernahm der<br />

Untersuchungsausschuss 55 Personen nach Belehrung über<br />

die strafrechtlichen Folgen einer eidlichen oder uneidlichen<br />

Falschaussage als Zeugen.<br />

Soweit für die als Zeugen vernommenen früheren oder jetzigen<br />

Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder Beamten<br />

bzw. Angestellten Aussagegenehmigungen erforderlich<br />

waren, lagen diese vor.<br />

In der 12. Sitzung am 23. Januar 2013 hörte der Untersuchungsausschuss<br />

einen Vertreter des Generalbundesanwalts<br />

sowie einen Vertreter des BKA in nichtöffentlicher Sitzung<br />

informatorisch zum Stand des Ermittlungsverfahrens gegen<br />

Beate Zschäpe und andere an.<br />

Der Untersuchungsausschuss führte in der <strong>16</strong>. Sitzung am<br />

26. Februar 2013 ein Gespräch mit der Bund-Länder-Kommission<br />

Rechtsterrorismus vertreten durch die Kommissionsmitglieder<br />

Staatsminister a.D. Karl-Peter Bruch und Professor<br />

Dr. Eckhart Müller begleitet durch zwei Mitarbeiter<br />

der Geschäftsstelle.<br />

Am 17. April 2013 wurde anlässlich des Besuchs einer türkischen<br />

Delegation bestehend aus Abgeordneten der Großen<br />

Nationalversammlung der Türkei ein Gespräch mit den<br />

Mitgliedern des Untersuchungsausschusses geführt. Hierbei<br />

wurde ein Bericht übergeben, der als fortlaufende Akte eingeführt<br />

wurde (Akten-Nr. 402).<br />

Am 13. Mai 2013 fand auf Einladung des Untersuchungsausschusses<br />

ein informatorisches Gespräch mit den Angehörigen<br />

der Opfer statt.<br />

Die Niederschriften der durchgeführten Zeugenvernehmungen<br />

wurden übermittelt wie folgt:<br />

1. der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus<br />

sämtliche Protokolle der in öffentlicher Sitzung durchgeführten<br />

Zeugeneinvernahmen (Beschluss Nr. <strong>16</strong> vom<br />

21.09.2012)<br />

2. dem 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode<br />

des Sächsischen <strong>Landtag</strong>es sämtliche Protokolle der in<br />

öffentlicher Sitzung durchgeführten Zeugeneinvernahmen<br />

(Beschluss Nr. 19 vom 09.10.2012)<br />

3. dem Untersuchungsausschuss 5/1 „Rechtsterrorismus<br />

und Behördenhandeln“ des Thüringer <strong>Landtag</strong>es<br />

die Vernehmungsprotokolle (einschließlich nichtöffentlicher<br />

Teil) der Zeugen Präsident LfV a.D. Gerhard<br />

Forster, Norbert Wingerter, Edgar Hegler, Karlheinz<br />

Sager, Manfred Kammermeier (Beschluss Nr. 65 vom<br />

23.04.2013)<br />

4. dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München<br />

unter bestimmten Auflagen in Papierform sowie elektronisch<br />

nach förmlichem Abschluss der Beweisaufnahme<br />

die Protokolle der öffentlichen Zeugeneinvernahmen<br />

sowie die Protokolle der nichtöffentlichen Zeugeneinvernahmen;<br />

die Übersendung der nach der Geheimschutzordnung<br />

eingestuften Protokolle wurde von der<br />

Freigabe durch das Staatsministerium des Innern abhängig<br />

gemacht (Beschluss Nr. 59 vom 21.03.2013, geändert<br />

durch Beschluss Nr. 72 vom 05.06.2013, erneut<br />

geändert durch Beschluss Nr. 89 vom 09.07.2013)<br />

5. dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages<br />

sämtliche Protokolle der Beweisaufnahme bis<br />

zu einem Geheimhaltungsgrad VS-NfD elektronisch<br />

(Beschluss Nr. 83 vom 11. Juni 2013).

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