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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 152 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

rung die Entwicklung einer rechtsterroristischen Terrorzelle<br />

wie dem NSU bis 04.11.2011 nicht für möglich gehalten,<br />

da bundesweit die Sicherheitsbehörden nicht über entsprechende<br />

Erkenntnisse verfügten. Davon, dass die Bayerische<br />

Staatsregierung „auf dem rechten Auge blind“ gewesen sei,<br />

kann keine Rede sein.<br />

Das Thema Rechtsextremismus war während des gesamten<br />

Untersuchungszeitraums ein wichtiges Thema der Regierungsarbeit<br />

der Bayerischen Staatsregierung, wie diese in<br />

Anlage 3 zu diesem Bericht überzeugend dargelegt hat. Es<br />

sind zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus<br />

ergriffen worden, die im Ergebnis dazu geführt<br />

haben, dass sich in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern<br />

kein allgemeiner Schwerpunkt rechtsextremistischer<br />

Aktivitäten entwickeln konnte. Allerdings konnten trotzdem<br />

die rechtsterroristischen Verbrechen des NSU nicht verhindert<br />

werden.<br />

1.2. Schlussfolgerungen<br />

1.2.1. Zukunft des Verfassungsschutzes:<br />

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses von CSU und<br />

FDP sind der Auffassung, dass sich der Verfassungsschutz<br />

als Instrument der wehrhaften Demokratie grundsätzlich bewährt<br />

hat und auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil<br />

der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik bleiben sollte.<br />

Die Verfassungsschutzbehörden, unter ihnen auch das Landesamt<br />

für Verfassungsschutz, wurden zu Recht dafür kritisiert,<br />

dass ihnen die Existenz der Terrorgruppe NSU nicht bekannt<br />

geworden ist. Daraufhin wurden bereits entsprechende<br />

Reformen eingeleitet, die zu einer intensiveren Beobachtung<br />

des gewaltbereiten Rechtsextremismus führen sollen. Diese<br />

Reformen werden ausdrücklich begrüßt. Der Verfassungsschutz<br />

darf nicht abgeschafft, sondern muss durch Reformen<br />

gestärkt werden, so wies dies im Übrigen auch von den Innenministern<br />

der SPD-regierten Länder gesehen wird.<br />

Eine wehrhafte Demokratie kann auf einen Nachrichtendienst,<br />

der ohne Exekutivbefugnisse verfassungsfeindliche<br />

Bestrebungen im Vorfeld aufklärt, die verfassungsmäßige<br />

Ordnung schützt und Ansprechpartner für andere Nachrichtendienste<br />

im In- und Ausland ist, nicht verzichten.<br />

Die Polizei kann die Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht<br />

übernehmen, da sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung verhindern oder aufklären muss und an das Legalitätsprinzip<br />

gebunden ist. Ihr kann auch nicht in gleicher<br />

Weise wie dem Verfassungsschutz der Einsatz nachrichtendienstlicher<br />

Mittel übertragen werden, da dies ein Verstoß<br />

gegen das Trennungsgebot wäre. Aufgaben und Funktion<br />

des Verfassungsschutzes können auch nicht von Akteuren<br />

der Zivilgesellschaft, etwa wissenschaftliche Dokumentationsstellen<br />

wahrgenommen werden, weil ihnen hoheitliche<br />

Befugnisse fehlen und ihre Arbeit nicht durch die Legislative<br />

kontrolliert werden kann.<br />

Deshalb war es notwendig, Reformen für den Verfassungsschutz<br />

einzuleiten, die insbesondere zu einer intensiveren<br />

Beobachtung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und<br />

der hier agierenden Personen sowie zu einer Optimierung<br />

der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden führen<br />

sollen.<br />

Im Einzelnen sind dies u. a.:<br />

• Die Rechtsextremismusdatei (RED).<br />

• Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus<br />

(GAR) und das Gemeinsame Extremismus- und<br />

Terrorabwehrzentrum (GETZ).<br />

• Die Fortschreibung des „Leitfadens für die Zusammenarbeit<br />

zwischen Polizei und Verfassungsschutz“.<br />

• Die Neukonzeption des Verfassungsschutzes, die beinhaltet<br />

die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit<br />

des Bundesamts für Verfassungsschutz und der Landesämter<br />

für Verfassungsschutz,<br />

die Standardisierung des Einsatzes von V-Leuten und<br />

Errichtung einer zentralen Datei beim Bundesamt für<br />

Verfassungsschutz, und<br />

die Nutzung der Verfassungsschutzdatei NADIS-WN<br />

als Volltextdatei.<br />

• Die weiteren Maßnahmen im Verfassungsschutzverbund,<br />

wie<br />

die Verstärkung der Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes,<br />

die Weiterentwicklung der Schule für Verfassungsschutz<br />

die Verbesserung der Ausbildung der Mitarbeiter des<br />

Verfassungsschutzes<br />

die verbindliche Festlegung von gemeinsamen Standards<br />

und Ausschlusskriterien für die Werbung und<br />

den Einsatz von V-Leuten im Verfassungsschutz,<br />

die Schaffung einer Dokumentation über den Einsatz<br />

aller V-Leute in den Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes<br />

durch Einrichtung einer zentralen V-<br />

Leute-Datei,<br />

die stärkere Koordination der Internetaufklärung, und<br />

die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für operative<br />

Sicherheit im Internet beim Bundesamt für Verfassungsschutz.<br />

Diese Reformen werden ausdrücklich begrüßt.<br />

Da sich gezeigt hat, dass sich die derzeitigen Strukturen mit<br />

<strong>16</strong>, teilweise sehr kleinen, Landesämtern für Verfassungsschutz<br />

und einem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht<br />

bewährt haben, sollten diese Strukturen einer weiteren Überprüfung<br />

unterzogen werden, wobei Bayern alleine aufgrund<br />

seiner Fläche und Bevölkerungszahl und der leistungsfähigen<br />

Größenordnung seines Verfassungsschutzes auch in<br />

Zukunft über ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz<br />

verfügen muss.

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