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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 50 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Organisation als Beobachtungsobjekte aufgenommen werde<br />

oder aus den Beobachtungen entlassen würde, zwischen dem<br />

Ministerium und dem Landesamt für Verfassungsschutz besprochen<br />

werde, gab der Zeuge REMMELE an. 97<br />

Zu letzterem Punkt führte der Zeuge FORSTER aus, dass<br />

es zunächst die Aufgabe der Amtsleitung des Landesamts<br />

für Verfassungsschutz gewesen sei, über die Beobachtungsobjekte<br />

zu entscheiden. In wichtigeren Sachen sei aber vor<br />

der Entscheidung Rücksprache mit dem Innenministerium<br />

gehalten worden. 98<br />

d) Ausarbeitungen des Landesamts für Verfassungsschutz,<br />

z. B. über eine Gruppierung oder eine Gruppe von Gruppierungen<br />

im rechtsextremen Bereich seien an das Staatsministerium<br />

des Innern, an die Polizeipräsidien, das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz und das LKA weitergeleitet worden,<br />

so der Zeuge WINGERTER. 99<br />

e) Der Zeuge Forster berichtete, dass die politische<br />

Spitze des Innenministeriums über die Klarnamen von V-<br />

Leuten nicht informiert worden sei. Der damalige Innenminister<br />

Günther Beckstein habe auch nie danach gefragt.<br />

Er habe aber danach gefragt, in welchen Bereichen V-Leute<br />

im Einsatz seien. Das sei auch seine Aufgabe als Minister<br />

gewesen, zu steuern, wo der Verfassungsschutz Beobachtungen<br />

treffen soll. 100 Dies bestätigte auch der Zeuge DR.<br />

BECKSTEIN: Das Alltagsgeschäft von V-Leuten sei nicht<br />

Sache der politischen Spitze gewesen. 101<br />

A.1.3.4. Welche Maßnahmen sind ggf. daraufhin seitens<br />

der jeweils zuständigen Abteilungen im Staatsministerium<br />

des Innern (StMI) ergriffen worden und haben die<br />

zuständigen Abteilungen bei der Beobachtung und ggf.<br />

Bekämpfung und Verfolgung rechtsextremistischer Aktivitäten<br />

zusammengearbeitet und inwieweit ist jeweils die<br />

politische Spitze des StMI informiert worden?<br />

Die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zu dieser<br />

Frage beruhen ausschließlich auf Zeugenaussagen. Akten<br />

lagen hierzu nicht vor.<br />

Der Zeuge Remmele berichtete, dass es zwischen der<br />

Verfassungsschutzabteilung und der Polizeiabteilung des Innenministeriums<br />

auf Abteilungsleiter- und Mitarbeiterebene<br />

immer sehr enge Kontakte gegeben habe. Der Informationsaustausch<br />

sei durch Zuruf, durch Telefonate oder durch Austausch<br />

von Stellungnahmen erfolgt. 102<br />

Der Zeuge DR. Weber bezeichnete die Zusammenarbeit<br />

zwischen der Verfassungsschutzabteilung und der Polizei<br />

Abteilung des Innenministeriums als eigentlich sehr gut. Es<br />

habe zwar immer wieder mal kleine Differenzen gegeben.<br />

Aber grundsätzlich habe man an einem Strang gezogen. Die<br />

97 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 12.<br />

98 Forster, 09.10.2012, S. 7; so auch Wingerter, 09.10.2012, S. 85.<br />

99 Wingerter, 09.10.2012, S. 98.<br />

100 Forster, 13.11.2012 – geheim, S. 48 (Passage nicht als VS eingestuft).<br />

101 Dr. Beckstein, 11.06.2013, S. 20.<br />

102 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 19.<br />

innere Sicherheit in Bayern sei das oberste Credo gewesen.<br />

103<br />

Der Zeuge Lenhard berichtete, dass es bereits zu Beginn<br />

seiner Amtszeit als Abteilungsleiter der Polizeiabteilung<br />

des Innenministeriums im Jahr 1991 das 15-Punkte Programm<br />

der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung<br />

des Rechtsextremismus gegeben habe. Dort sei ausgeführt<br />

worden, dass Bayern auch weiterhin gegen Rechtsextremismus<br />

und politisch motivierte Gewalt mit aller Härte<br />

vorgehen würde. Dieses Programm sei damals noch ein<br />

Anliegen des früheren Innenministers Dr. Edmund Stoiber<br />

gewesen und habe dann auch während der Amtszeit von Innenminister<br />

Dr. Günther Beckstein als Leitlinie gedient. 104<br />

Als Beispiel für die Maßnahmen, die vonseiten des Innenministeriums<br />

getroffen wurden, nannte der Zeuge LENHARD<br />

die Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten<br />

im Jahr 2000. Viele rechtsextremistische<br />

Straftäter seien in einem Alter, in dem man sich häufig im<br />

öffentlichen Raum bewegt. Durch die Videoüberwachung<br />

könnten deshalb auch gerade rechtsextreme Täter besser erfasst<br />

werden. 105<br />

Der Zeuge Lenhard berichtete weiter, dass es am<br />

18.08.2000 eine Pressekonferenz des damaligen Innenministers<br />

Dr. Günther Beckstein eingegeben habe, in der dieser<br />

intensiv auf die Frage eingegangen sei, was man künftig zur<br />

Bekämpfung des Rechtsextremismus machen müsse. Auf<br />

dessen Initiative sei dann eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />

der Staatsregierung eingerichtet worden, da die Bekämpfung<br />

des Rechtsextremismus keine alleinige Aufgabe<br />

der Sicherheitsbehörden, sondern auch die Aufgabe anderer<br />

Ministerien und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. 106<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Innenministeriums<br />

sei im Jahr 2000 die Vorbereitung der Innenministerkonferenz<br />

am 24.11.2000 gewesen, die sich eingehend mit der<br />

Behandlung eines Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung<br />

der rechtsextremistischen fremdenfeindlichen Kriminalität<br />

beschäftigt habe. Die Behandlung dieses Themas habe im<br />

Wesentlichen auf einem Bericht des AK II beruht, der in der<br />

Sitzung am 17./18.10.2000 in Bayern erarbeitet worden sei.<br />

Schwerpunkte von bayerischer Seite seien im präventiven<br />

Bereich die gezielte Ansprache von möglichen Straftätern<br />

(Gefährderansprache) gewesen. Dies sei bislang nicht in<br />

allen Bundesländern in dem nötigen Umfang durchgeführt<br />

worden. Weitere geforderte Maßnahmen im präventiven Bereich<br />

seien Meldeauflagen gewesen, sowie die Anwendung<br />

von Unterbindungsgewahrsam und die Durchführung verdachts-<br />

und ereignisunabhängiger Kontrollen. Zusätzliche<br />

Erkenntnisse habe man über die Bewegung von Rechtsextremisten<br />

auch durch die Schleierfahndung gewinnen können.<br />

Ein weiterer Punkt sei die Durchführung von Abpasskontrollen<br />

bei rechten Gewalttätern nach Anschlägen gewesen.<br />

103 Dr. Weber, 19.12.2012, S. 65.<br />

104 Lenhard, 18.12.2012, S. 71.<br />

105 Lenhard, 18.12.2012, S. 71.<br />

106 Lenhard, 18.12.2012, S. 71 f.

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