Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 53<br />
anstaltung des „Volksbundes Deutsches Reich“ in Nürnberg<br />
teil. 124<br />
24.02.1996: „Münstermann“-Marsch in Aschaffenburg<br />
Gemäß einem Fernschreiben der Kriminalpolizeiinspektion<br />
Aschaffenburg vom 29.02.1996 fand am 24.02.1996 um<br />
18:00 Uhr ein Trauermarsch statt, der vom örtlichen Kreisverband<br />
der NPD veranstaltet wurde. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen<br />
konnten mehrere zur polizeilichen Beobachtung<br />
ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge festgestellt<br />
werden. In einem dieser Fahrzeuge, das von Ralf Wohlleben<br />
geführt wurde, konnten als Mitfahrer Andre Kapke, Uwe<br />
Böhnhardt und Uwe Mundlos festgestellt werden. Weitere<br />
Maßnahmen wurden nicht getroffen, da sich die Personen<br />
nach eigenen Angaben auf dem Weg zur NPD-Versammlung<br />
befunden haben. 125<br />
Der Zeuge HEGLER gab an, dass Uwe Mundlos und Uwe<br />
Böhnhardt im Jahr 1996 von der Polizei als Teilnehmer des<br />
sog. „Münstermann-Marsches“ in Aschaffenburg festgestellt<br />
worden seien. Es hätten an diesem Marsch ca. 250 Rechtsextremisten<br />
teilgenommen. Eigene Erkenntnisse des Landesamts<br />
für Verfassungsschutz gebe es hierzu nicht, V-Leute<br />
des Landesamts für Verfassungsschutz hätten die Namen<br />
Mundlos und Böhnhardt nicht mitgeteilt. Das Landesamt für<br />
Verfassungsschutz gehe deshalb davon aus, dass die V-Leute<br />
diese Personen namentlich nicht gekannt hätten. 126<br />
03.03.1997: Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung<br />
in München<br />
Nach Angaben des Zeugen HEGLER sei jetzt im Rahmen<br />
der aktuellen Ermittlung anhand von Lichtbildern festgestellt<br />
worden, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am<br />
02.03.1997 auch der von der NPD organisierten Demonstration<br />
gegen die sog. „Wehrmachtsausstellung“ in München<br />
teilgenommen hätten. Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
Thüringen habe hierzu über entsprechende Erkenntnisse verfügt,<br />
die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz<br />
– davon gehe man momentan aus – aber nicht übermittelt<br />
worden seien. 127<br />
Ansonsten hätte das Landesamt für Verfassungsschutz über<br />
keine weiteren Informationen zu diesen Personen verfügt. 128<br />
Zumindest seien jetzt im Rahmen der Aufarbeitung keine<br />
entsprechenden Erkenntnisse festzustellen gewesen, auch<br />
nicht in Unterlagen, die jetzt nicht für die Speicherung dieser<br />
Personen von Belang gewesen wären; auch in anderen Unterlagen<br />
seien die Namen dieser drei Personen nicht festzustellen<br />
gewesen. 129<br />
124 Akte Nr. 4, Reg.9, Bl. 4 (VS-V).<br />
125 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/2. 1 Geheft des PP Unterfranken.<br />
126 Hegler, 23.10.2012, S. 25<br />
127 Hegler, 23.10.2012, S. 25.<br />
128 Hegler, 23.10.2012, S. 25.<br />
129 Hegler, 23.10.2012, S. 26.<br />
Matthias Fischer:<br />
Im Rahmen des jetzigen Ermittlungsverfahrens gegen Beate<br />
Zschäpe u. a. konnte bei Überprüfung der sog. „Garagenliste“<br />
(Spur Nr. 57) ermittelt werden, dass es am 25.03.1995<br />
ein Skinhead-Treffen in Gera gab, bei dem ein Kontakt des<br />
bayerischen Rechtsextremisten Matthias Fischer mit Uwe<br />
Mundlos belegt ist. 130<br />
Kai Dalek:<br />
Auf der „Garagenliste“ ist auch der Rechtsextremist „Kai<br />
D.“ als Kontakt vermerkt. 131<br />
Im Zuge der Ermittlungen der BAO Trio sind zwei von Uwe<br />
Mundlos erstellte Listen bekannt geworden, auf denen sich<br />
mutmaßliche Kontaktpersonen mit Telefonnummer und teilweise<br />
Anschrift befinden. 132 Diese Listen wurden im Rahmen<br />
der Durchsuchungen im Januar 1998 beschlagnahmt, aber in<br />
der Folge nicht weiter in die damaligen Ermittlungen einbezogen<br />
und auch nicht an bayerische Behörden weitergeleitet.<br />
Auf beiden Listen, von denen eine eine Vorgängerversion<br />
der anderen zu sein scheint, sind mehrere in Bayern wohnhafte<br />
Personen (Matthias Fischer, Thomas H., Sylvia E.,<br />
Ilona K.) bzw. sich befindende Gaststätten (Kunos Kneipe,<br />
Tiroler Höhe) aufgeführt.<br />
Auf beiden Listen ist auch die Person „Kai D.“ mit einer<br />
Handynummer aufgeführt. Während auf der mutmaßlich älteren<br />
Ausgabe der Eintrag noch handschriftlich auf der Liste<br />
vorgenommen wurde, ist bei der mutmaßlich neueren Ausgabe<br />
der Eintrag bereits in die mit dem Computer erstellte<br />
Liste aufgenommen. 133<br />
Der Untersuchungsausschuss hat sich eingehend mit den aus<br />
Bayern stammenden Personen auf der Garagenliste befasst<br />
und konnte eine von ihnen als ehemaligen V-Mann des Bayerischen<br />
Landesamts für Verfassungsschutz identifizieren.<br />
Aus einer dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akte<br />
des Generalbundesanwalts ergibt sich, dass dieser selbst<br />
eine Tätigkeit als V-Mann für das Bayerische Landesamt<br />
für Verfassungsschutz angegeben und dies gegenüber dem<br />
zuständigen Sachbearbeiter des Generalbundesanwalts bestätigt<br />
habe. Eine Bestätigung der V-Mann-Tätigkeit durch<br />
das Staatsministerium der Innern oder das Landesamt für<br />
Verfassungsschutz ist nicht erfolgt. Presseberichten zufolge<br />
sei der V-Mann (im folgenden V) von 1987 bis Juni 1998<br />
geführt worden. 134<br />
Der Untersuchungsausschuss hat keine Erkenntnisse darüber<br />
erlangt, dass V das NSU-Trio vor, während oder nach seinem<br />
Untertauchen in irgendeiner Weise unterstützt hat.<br />
Zu der Tätigkeit des V für das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
ergab die Untersuchung folgendes:<br />
130 Akte Nr. 309, Bl. 0382.<br />
131 Akte Nr. 309, Bl. 0497.<br />
132 Akte Nr. 307, Bl. <strong>16</strong>7-171.<br />
133 Akte Nr. 307, Bl. <strong>16</strong>7-171.<br />
134 Der Spiegel 45/2012, S. 41.