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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 53<br />

anstaltung des „Volksbundes Deutsches Reich“ in Nürnberg<br />

teil. 124<br />

24.02.1996: „Münstermann“-Marsch in Aschaffenburg<br />

Gemäß einem Fernschreiben der Kriminalpolizeiinspektion<br />

Aschaffenburg vom 29.02.1996 fand am 24.02.1996 um<br />

18:00 Uhr ein Trauermarsch statt, der vom örtlichen Kreisverband<br />

der NPD veranstaltet wurde. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen<br />

konnten mehrere zur polizeilichen Beobachtung<br />

ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge festgestellt<br />

werden. In einem dieser Fahrzeuge, das von Ralf Wohlleben<br />

geführt wurde, konnten als Mitfahrer Andre Kapke, Uwe<br />

Böhnhardt und Uwe Mundlos festgestellt werden. Weitere<br />

Maßnahmen wurden nicht getroffen, da sich die Personen<br />

nach eigenen Angaben auf dem Weg zur NPD-Versammlung<br />

befunden haben. 125<br />

Der Zeuge HEGLER gab an, dass Uwe Mundlos und Uwe<br />

Böhnhardt im Jahr 1996 von der Polizei als Teilnehmer des<br />

sog. „Münstermann-Marsches“ in Aschaffenburg festgestellt<br />

worden seien. Es hätten an diesem Marsch ca. 250 Rechtsextremisten<br />

teilgenommen. Eigene Erkenntnisse des Landesamts<br />

für Verfassungsschutz gebe es hierzu nicht, V-Leute<br />

des Landesamts für Verfassungsschutz hätten die Namen<br />

Mundlos und Böhnhardt nicht mitgeteilt. Das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz gehe deshalb davon aus, dass die V-Leute<br />

diese Personen namentlich nicht gekannt hätten. 126<br />

03.03.1997: Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung<br />

in München<br />

Nach Angaben des Zeugen HEGLER sei jetzt im Rahmen<br />

der aktuellen Ermittlung anhand von Lichtbildern festgestellt<br />

worden, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am<br />

02.03.1997 auch der von der NPD organisierten Demonstration<br />

gegen die sog. „Wehrmachtsausstellung“ in München<br />

teilgenommen hätten. Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Thüringen habe hierzu über entsprechende Erkenntnisse verfügt,<br />

die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz<br />

– davon gehe man momentan aus – aber nicht übermittelt<br />

worden seien. 127<br />

Ansonsten hätte das Landesamt für Verfassungsschutz über<br />

keine weiteren Informationen zu diesen Personen verfügt. 128<br />

Zumindest seien jetzt im Rahmen der Aufarbeitung keine<br />

entsprechenden Erkenntnisse festzustellen gewesen, auch<br />

nicht in Unterlagen, die jetzt nicht für die Speicherung dieser<br />

Personen von Belang gewesen wären; auch in anderen Unterlagen<br />

seien die Namen dieser drei Personen nicht festzustellen<br />

gewesen. 129<br />

124 Akte Nr. 4, Reg.9, Bl. 4 (VS-V).<br />

125 Akte Nr. 8/BY-2/3_Anlagen/2. Teillieferung/2. 1 Geheft des PP Unterfranken.<br />

126 Hegler, 23.10.2012, S. 25<br />

127 Hegler, 23.10.2012, S. 25.<br />

128 Hegler, 23.10.2012, S. 25.<br />

129 Hegler, 23.10.2012, S. 26.<br />

Matthias Fischer:<br />

Im Rahmen des jetzigen Ermittlungsverfahrens gegen Beate<br />

Zschäpe u. a. konnte bei Überprüfung der sog. „Garagenliste“<br />

(Spur Nr. 57) ermittelt werden, dass es am 25.03.1995<br />

ein Skinhead-Treffen in Gera gab, bei dem ein Kontakt des<br />

bayerischen Rechtsextremisten Matthias Fischer mit Uwe<br />

Mundlos belegt ist. 130<br />

Kai Dalek:<br />

Auf der „Garagenliste“ ist auch der Rechtsextremist „Kai<br />

D.“ als Kontakt vermerkt. 131<br />

Im Zuge der Ermittlungen der BAO Trio sind zwei von Uwe<br />

Mundlos erstellte Listen bekannt geworden, auf denen sich<br />

mutmaßliche Kontaktpersonen mit Telefonnummer und teilweise<br />

Anschrift befinden. 132 Diese Listen wurden im Rahmen<br />

der Durchsuchungen im Januar 1998 beschlagnahmt, aber in<br />

der Folge nicht weiter in die damaligen Ermittlungen einbezogen<br />

und auch nicht an bayerische Behörden weitergeleitet.<br />

Auf beiden Listen, von denen eine eine Vorgängerversion<br />

der anderen zu sein scheint, sind mehrere in Bayern wohnhafte<br />

Personen (Matthias Fischer, Thomas H., Sylvia E.,<br />

Ilona K.) bzw. sich befindende Gaststätten (Kunos Kneipe,<br />

Tiroler Höhe) aufgeführt.<br />

Auf beiden Listen ist auch die Person „Kai D.“ mit einer<br />

Handynummer aufgeführt. Während auf der mutmaßlich älteren<br />

Ausgabe der Eintrag noch handschriftlich auf der Liste<br />

vorgenommen wurde, ist bei der mutmaßlich neueren Ausgabe<br />

der Eintrag bereits in die mit dem Computer erstellte<br />

Liste aufgenommen. 133<br />

Der Untersuchungsausschuss hat sich eingehend mit den aus<br />

Bayern stammenden Personen auf der Garagenliste befasst<br />

und konnte eine von ihnen als ehemaligen V-Mann des Bayerischen<br />

Landesamts für Verfassungsschutz identifizieren.<br />

Aus einer dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akte<br />

des Generalbundesanwalts ergibt sich, dass dieser selbst<br />

eine Tätigkeit als V-Mann für das Bayerische Landesamt<br />

für Verfassungsschutz angegeben und dies gegenüber dem<br />

zuständigen Sachbearbeiter des Generalbundesanwalts bestätigt<br />

habe. Eine Bestätigung der V-Mann-Tätigkeit durch<br />

das Staatsministerium der Innern oder das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz ist nicht erfolgt. Presseberichten zufolge<br />

sei der V-Mann (im folgenden V) von 1987 bis Juni 1998<br />

geführt worden. 134<br />

Der Untersuchungsausschuss hat keine Erkenntnisse darüber<br />

erlangt, dass V das NSU-Trio vor, während oder nach seinem<br />

Untertauchen in irgendeiner Weise unterstützt hat.<br />

Zu der Tätigkeit des V für das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

ergab die Untersuchung folgendes:<br />

130 Akte Nr. 309, Bl. 0382.<br />

131 Akte Nr. 309, Bl. 0497.<br />

132 Akte Nr. 307, Bl. <strong>16</strong>7-171.<br />

133 Akte Nr. 307, Bl. <strong>16</strong>7-171.<br />

134 Der Spiegel 45/2012, S. 41.

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