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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 68 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Teil 2:<br />

Der Zeuge FORSTER gab an, dass wöchentlich oder zumindest<br />

monatlich Treffen zwischen Sachbearbeitern des<br />

Landesamtes für Verfassungsschutz und den Beamten des<br />

Staatsschutzes stattgefunden hätten. Der Verfassungsschutzbericht<br />

sei dagegen nur für die Öffentlichkeit bestimmt. 246<br />

Es habe zudem eine große Staatsschutztagung gegeben,<br />

die vom Landesamt zusammen mit den Staatsschutzdienststellen<br />

ausgerichtet worden sei. 247 Generell sei die Sachgebietsebene<br />

für die Informationsweitergabe an die Polizei zuständig<br />

gewesen. Das sei Alltagsgeschäft gewesen. Es seien<br />

jeden Tag mehrere Informationen an die Polizei übermittelt<br />

worden . Wenn es schwerwiegende Sachen gewesen seien,<br />

zum Beispiel bei einer Verschlusssache oder einer Quellengefährdung,<br />

dann seien der Abteilungsleiter und die Amtsleiter<br />

eingebunden worden. 248<br />

Es sei Routine gewesen, die Polizei über Veranstaltungsplanungen<br />

und Veranstaltungstermine zu informieren, um entsprechende<br />

Maßnahmen durchzuführen, entweder zur Verhinderung<br />

von Straftaten während dieser Veranstaltungen<br />

oder auch um im Hinblick auf die Anzahl der Teilnehmer<br />

das Kontingent an Einsatzkräften abschätzen zu können. Bei<br />

Großveranstaltungen erfolge ein überregionaler Austausch<br />

mit den anderen Landesämtern und dem Bundesamt, wobei<br />

auch die entsprechenden Erkenntnisse der anderen Ämter<br />

mit in eine Lagedarstellung eingebracht würden, die dann<br />

an die Polizei und an das Innenministerium / Lagezentrum<br />

weiter gesteuert werden würden. 249 Im Prinzip habe es einen<br />

ständigen Austausch mit den Außendienstlern im bayerischen<br />

Landesamt für Verfassungsschutz gegeben, die in regelmäßigen<br />

Abständen auch die Staatsschutz-Dienststellen<br />

der Polizei besucht hätten, um Informationen auszutauschen.<br />

Seit 1996 oder 1997 tausche man sich in regelmäßigen Abständen<br />

mit allen Staatsschutz-Dienststellen in Bayern über<br />

die Potenziale der Rechtsextremisten aus und gebe die entsprechenden<br />

Broschüren heraus, die dann auch den Staatsschutz-Dienststellen<br />

wieder als Nachschlagswerke zur Verfügung<br />

gestellt würden. 250<br />

Es gebe auch Fälle, bei denen man von Seiten des Landesamtes<br />

ohne entsprechendes Ersuchen Erkenntnisse an die<br />

Polizeidienststellen übermittelt habe. Dies sei der Fall gewesen,<br />

wenn man zum Beispiel Erkenntnisse über Waffen<br />

oder Sprengstoffe gewonnen habe. Aber auch dann, wenn<br />

man Erkenntnisse oder Hinweise auf Straftaten gemäß § 138<br />

Strafgesetzbuch gehabt habe. Dazu sei man gesetzlich verpflichtet<br />

und das würde auch entsprechend so gemacht. 251<br />

Nach Angaben des Zeugen KAMMERMEIER sei dagegen<br />

der Staatsschutz der Zuträger des Verfassungsschutzes gewesen<br />

und hätte über seine Erkenntnisse immer akribisch<br />

an das bayerische Landesamt berichtet. Vertreter des Ver-<br />

fassungsschutzes bzw. V-Mann-Führer hätten hingegen lediglich<br />

insgesamt drei bis vier Mal im Jahr mündlich beim<br />

Staatsschutz vorgesprochen. Schriftliche Berichte seien die<br />

Ausnahme gewesen. 252 Vorträge durch das Landesamt für<br />

Verfassungsschutz in der Dienststelle oder der Direktion der<br />

Polizei für den Staatsschutz seien nicht gehalten worden.<br />

Man sei auch nicht auf andere Weise über Erscheinungsformen<br />

des Rechtsextremismus in Bayern oder etwa über<br />

Radikalisierung der Rechten in Bayern seitens des Verfassungsschutzes<br />

informiert worden. Man habe dies dann aus<br />

dem abschließenden Verfassungsschutzbericht ersehen.<br />

Dieser sei Grundlage und Erkenntnisquelle für die Arbeit des<br />

Staatsschutzes gewesen. 253<br />

A.2.1.5.1. Ist das Landesamt für Verfassungsschutz berechtigt,<br />

unter Hinweis auf den Schutz ihrer Quellen Informationen<br />

gegenüber den Polizeibehörden zurückzuhalten<br />

und hat es dies in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand<br />

getan und wenn ja, in welchen Fällen?<br />

Teil 1:<br />

Insoweit wird auf die Antwort zu Frage A.2.1.5. verwiesen.<br />

Teil 2:<br />

Eine allgemein gültige Erkenntnis konnte insoweit nicht gewonnen<br />

werden. Es kommt dabei auf den jeweiligen Einzelfall<br />

an.<br />

Nach der Aussage des Zeugen Dr. REMMELE sei der Quellenschutz<br />

absolut hochrangig für die Verfassungsschutzbehörden.<br />

Wenn man den Quellenschutz nicht gewährleiste,<br />

dann bekomme man eben auch keine Quellen mehr. Die<br />

Zusammenarbeit mit der Polizei wurde so gehandhabt, dass<br />

Informationen so aufbereitet werden, dass die Quellen geschützt<br />

blieben. In jedem Fall sei immer eine Abwägung<br />

vorzunehmen, inwieweit eine Quelle der Polizei offenbart<br />

werde, wobei die Praxis in Bayern absolut großzügig und<br />

offen sei. 254<br />

Es habe Methoden und Wege gegeben, auch dann Informationen<br />

an die Polizei weiterzugeben, wenn eigentlich der<br />

Quellenschutz dagegen gesprochen habe. Eine wirklich<br />

substantielle Information einer Quelle, bei der es um Leib<br />

und Leben von Personen gehe, bleibe nicht im Landesamt<br />

für Verfassungsschutz wegen dem Quellenschutz stecken. 255<br />

Man habe es dann eben so formuliert, dass die Quelle nicht<br />

in Gefahr geriet. Man habe es umschrieben.<br />

Nach Angaben des Zeugen SAGER sei dies aber nicht allzu<br />

oft vorgekommen und es sei auch nur dann gemacht worden,<br />

wenn es wirklich relevant gewesen sei, dass die entsprechenden<br />

Informationen weitergeleitet wurden. 256<br />

246 Forster, 09.10.2012, S. 71.<br />

247 Forster, 09.10.2012, S. 55; Wingerter, 09.10.2012, S. 111.<br />

248 Forster, 09.10.2012, S. 21.<br />

249 Hegler, 23.10.2012, S. 13.<br />

250 Hegler, 23.10.2012, S. 38.<br />

251 Hegler, 23.10.2012, S. 51; Dr. Weber, 19.12.2012), S. 88.<br />

252 Kammermeier, <strong>16</strong>.10.2012, S. 76.<br />

253 Kammermeier, <strong>16</strong>.10.2012, S. 95 f.<br />

254 Dr. Remmele, 18.12.2012, S. 22.<br />

255 Dr. Weber, 19.12.2012, S. 87.<br />

256 Sager, <strong>16</strong>.10.2012, S. 51.

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