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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 85<br />

Skinheads mit dem Namen „Fränkischer Heimatschutz“ gegeben.<br />

385<br />

Auf die Frage, ob ihm der Name Tino Brandt im Zusammenhang<br />

mit der „Operation Rennsteig“ etwas sage, gab der<br />

Zeuge WINGERTER an, dass er lediglich wisse, dass es sich<br />

bei Tino Brandt um einen V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes<br />

handele, der dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

nicht aufgefallen sei . 386<br />

B.1.5. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Kenntnis<br />

von den Aktivitäten des bekennenden Neonazis Gerhard<br />

Ittner, der wenige Tage vor dem ersten Mordanschlag in<br />

Nürnberg u.a. ein Flugblatt mit dem Text „1. September<br />

2000, von jetzt an wird zurückgeschossen“ verteilt hat?<br />

Aus den Akten ergeben sich Hinweise, dass den bayerischen<br />

Sicherheitsbehörden bekannt war, dass Gerhard Ittner am<br />

26.08.2000 in Nürnberg ein Flugblatt verteilt hat, in dem<br />

unter dem Titel „Unternehmen Flächenbrand“ die Nachricht<br />

„1.September 2000, von jetzt an wird zurückgeschossen“<br />

ausgegeben wurde. Die Flugblattaktion zog auch ein Ermittlungsverfahren<br />

nach sich. Dies ergibt sich aus den Aktenbeständen<br />

der PP Mittelfranken an die Staatsanwalt Nürnberg-<br />

Fürth. 387<br />

Der Zeuge FORSTER gab an, dass dem Landesamt für<br />

Verfassungsschutz Gerhard Ittner bekannt gewesen sei und<br />

dieser Zielperson von Beobachtungen gewesen sei. Zu dem<br />

„Unternehmen Flächenbrand“ und der Flugblattverteilaktion<br />

könne er in Zusammenhang mit Gerhard Ittner keine Angaben<br />

machen. 388<br />

B.1.6. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Kenntnisse<br />

über die Verbindungen des Verlegers Peter Dehoust<br />

zu den Untergetauchten und eventueller Geldzahlungen<br />

für und an die Gesuchten?<br />

Unmittelbare Erkenntnisse der bayerischen Sicherheitsbehörden<br />

über Verbindungen von Herrn Dehoust zu den Untergetauchten<br />

und evtl. Geldzahlungen an das Trio ergeben sich<br />

nach Aktenlage nicht.<br />

Der Zeuge FORSTER gab an, er habe zwar gewusst, dass<br />

Peter Dehoust an Tino Brandt 1.500 DM gezahlt habe, damit<br />

dieser ein Grundstück für eine rechtsextremistische Gruppierung<br />

in Thüringen kaufen könne. Ob diese Zahlung dazu<br />

gedient habe, das NSU Trio zu unterstützen, sei ihm nicht<br />

bekannt. 389<br />

Der Zeuge HEGLER berichtete, dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

sei nicht bekannt gewesen, dass von Peter Dehoust<br />

oder seitens seines Verlages „Nation Europa“, der in<br />

385 Hegler, 23.10.2012, S. 45.<br />

386 Wingerter, 09.10.2012, S. 88.<br />

387 Akte 111/5, PP Mittelfranken, Beweisbeschluss Nr.6, Bl. 1563 ff.<br />

388 Forster , 09.10.2012, S. 73.<br />

389 Forster, 09.10.2012, S. 73.<br />

Coburg angesiedelt gewesen sei, Finanzierungen an das Trio<br />

erfolgt seien. 390<br />

B.1.7. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Informationen<br />

über ungeklärte Banküberfälle vom 06.10. und<br />

27.10.1999 in Chemnitz und über weitere zwölf später<br />

begangene Banküberfälle und die jeweilige Vorgehensweise<br />

der Täter hierbei?<br />

Aus den Akten ergibt sich nicht, dass bayerischen Sicherheitsbehörden<br />

Informationen über die o.g. Banküberfälle<br />

vorlagen.<br />

Der Zeuge HEGLER gab an, dass dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />

die Raubüberfälle nicht bekannt gewesen<br />

seien. 391<br />

Weiterhin konnte keiner der befragten bayerischen Polizeibeamten<br />

Angaben zu den Banküberfällen machen 392 .<br />

B.1.8. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

am 06.10.2003 ein Schreiben des Thüringer Landesamts<br />

für Verfassungsschutz an das Bundesamt für<br />

Verfassungsschutz zur Vorbereitung einer Tagung mit<br />

dem Thema „Gefahr der Entstehung weiterer terroristischer<br />

Strukturen in der BRD“ nachrichtlich erhalten hat<br />

und dass in diesem Zusammenhang der Fall der seit dem<br />

26.01.1998 untergetauchten Personen erwähnt worden<br />

ist?<br />

Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegt dieses Schreiben<br />

nicht vor. Laut dem Protokoll zur Arbeitstagung und<br />

der beigefügten Anlage vom 08.10.2003 ergibt sich aber,<br />

dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz über<br />

die untergetauchten Personen Hinweise gegeben hat. 393 Weiterhin<br />

werden die untergedachten Personen im Rahmen des<br />

Rohrbombenanschlages in Jena in zwei Ausgaben der Broschüre<br />

BfV-Spezial erwähnt. 394<br />

Der Zeuge JÄGER sagte dazu aus, dass im Vorfeld zur<br />

Tagung vom Bundesamt für Verfassungsschutz Anfragen an<br />

andere Landesämter für Verfassungsschutz bezüglich der in<br />

den einzelnen Ländern vorhandenen Gruppierungen gestellt<br />

worden seien und die Landesämter dies beantwortet hätten.<br />

395 Er bestätigte, dass die untergetauchten Personen auf<br />

den von den Ländern gemeldeten Gruppierungen enthalten<br />

waren. 396<br />

390 Hegler, 23.10.2012, S. 72.<br />

391 Hegler, 23.10.2012, S. 73.<br />

392 Befragte Polizeibeamten: Kammermeier am <strong>16</strong>.10.2012, Kellner,<br />

Vögeler, Stich, Weinmann( alle am 22.01.2013), Störzer, Kienel,<br />

Keller, Hänßler (alle am 05.02.2013), Wilfing, Hausch Pickert<br />

(alle am19.02.2013) Geier am 20.02.2013, Mähler, Horn (alle am<br />

06.03.2013), Witkowski, Hirschmann (alle am19.03.2013), Pfister,<br />

Schabel (alle am 21.03.2013).<br />

393 Akte 20 (Akte – geheim).<br />

394 Akte 2<strong>16</strong>, BfV-Spezial Nr. 19 Bl. 19; Nr. 21 Bl. 73 (Akte – VS-<br />

Vertraulich).<br />

395 Jäger, 25.04.2013, S.4.<br />

396 Jäger, 25.04.2013, S. 10.

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