Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 85<br />
Skinheads mit dem Namen „Fränkischer Heimatschutz“ gegeben.<br />
385<br />
Auf die Frage, ob ihm der Name Tino Brandt im Zusammenhang<br />
mit der „Operation Rennsteig“ etwas sage, gab der<br />
Zeuge WINGERTER an, dass er lediglich wisse, dass es sich<br />
bei Tino Brandt um einen V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes<br />
handele, der dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />
nicht aufgefallen sei . 386<br />
B.1.5. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Kenntnis<br />
von den Aktivitäten des bekennenden Neonazis Gerhard<br />
Ittner, der wenige Tage vor dem ersten Mordanschlag in<br />
Nürnberg u.a. ein Flugblatt mit dem Text „1. September<br />
2000, von jetzt an wird zurückgeschossen“ verteilt hat?<br />
Aus den Akten ergeben sich Hinweise, dass den bayerischen<br />
Sicherheitsbehörden bekannt war, dass Gerhard Ittner am<br />
26.08.2000 in Nürnberg ein Flugblatt verteilt hat, in dem<br />
unter dem Titel „Unternehmen Flächenbrand“ die Nachricht<br />
„1.September 2000, von jetzt an wird zurückgeschossen“<br />
ausgegeben wurde. Die Flugblattaktion zog auch ein Ermittlungsverfahren<br />
nach sich. Dies ergibt sich aus den Aktenbeständen<br />
der PP Mittelfranken an die Staatsanwalt Nürnberg-<br />
Fürth. 387<br />
Der Zeuge FORSTER gab an, dass dem Landesamt für<br />
Verfassungsschutz Gerhard Ittner bekannt gewesen sei und<br />
dieser Zielperson von Beobachtungen gewesen sei. Zu dem<br />
„Unternehmen Flächenbrand“ und der Flugblattverteilaktion<br />
könne er in Zusammenhang mit Gerhard Ittner keine Angaben<br />
machen. 388<br />
B.1.6. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Kenntnisse<br />
über die Verbindungen des Verlegers Peter Dehoust<br />
zu den Untergetauchten und eventueller Geldzahlungen<br />
für und an die Gesuchten?<br />
Unmittelbare Erkenntnisse der bayerischen Sicherheitsbehörden<br />
über Verbindungen von Herrn Dehoust zu den Untergetauchten<br />
und evtl. Geldzahlungen an das Trio ergeben sich<br />
nach Aktenlage nicht.<br />
Der Zeuge FORSTER gab an, er habe zwar gewusst, dass<br />
Peter Dehoust an Tino Brandt 1.500 DM gezahlt habe, damit<br />
dieser ein Grundstück für eine rechtsextremistische Gruppierung<br />
in Thüringen kaufen könne. Ob diese Zahlung dazu<br />
gedient habe, das NSU Trio zu unterstützen, sei ihm nicht<br />
bekannt. 389<br />
Der Zeuge HEGLER berichtete, dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />
sei nicht bekannt gewesen, dass von Peter Dehoust<br />
oder seitens seines Verlages „Nation Europa“, der in<br />
385 Hegler, 23.10.2012, S. 45.<br />
386 Wingerter, 09.10.2012, S. 88.<br />
387 Akte 111/5, PP Mittelfranken, Beweisbeschluss Nr.6, Bl. 1563 ff.<br />
388 Forster , 09.10.2012, S. 73.<br />
389 Forster, 09.10.2012, S. 73.<br />
Coburg angesiedelt gewesen sei, Finanzierungen an das Trio<br />
erfolgt seien. 390<br />
B.1.7. Hatten bayerische Sicherheitsbehörden Informationen<br />
über ungeklärte Banküberfälle vom 06.10. und<br />
27.10.1999 in Chemnitz und über weitere zwölf später<br />
begangene Banküberfälle und die jeweilige Vorgehensweise<br />
der Täter hierbei?<br />
Aus den Akten ergibt sich nicht, dass bayerischen Sicherheitsbehörden<br />
Informationen über die o.g. Banküberfälle<br />
vorlagen.<br />
Der Zeuge HEGLER gab an, dass dem Landesamt für Verfassungsschutz<br />
die Raubüberfälle nicht bekannt gewesen<br />
seien. 391<br />
Weiterhin konnte keiner der befragten bayerischen Polizeibeamten<br />
Angaben zu den Banküberfällen machen 392 .<br />
B.1.8. Trifft es zu, dass das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
am 06.10.2003 ein Schreiben des Thüringer Landesamts<br />
für Verfassungsschutz an das Bundesamt für<br />
Verfassungsschutz zur Vorbereitung einer Tagung mit<br />
dem Thema „Gefahr der Entstehung weiterer terroristischer<br />
Strukturen in der BRD“ nachrichtlich erhalten hat<br />
und dass in diesem Zusammenhang der Fall der seit dem<br />
26.01.1998 untergetauchten Personen erwähnt worden<br />
ist?<br />
Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegt dieses Schreiben<br />
nicht vor. Laut dem Protokoll zur Arbeitstagung und<br />
der beigefügten Anlage vom 08.10.2003 ergibt sich aber,<br />
dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz über<br />
die untergetauchten Personen Hinweise gegeben hat. 393 Weiterhin<br />
werden die untergedachten Personen im Rahmen des<br />
Rohrbombenanschlages in Jena in zwei Ausgaben der Broschüre<br />
BfV-Spezial erwähnt. 394<br />
Der Zeuge JÄGER sagte dazu aus, dass im Vorfeld zur<br />
Tagung vom Bundesamt für Verfassungsschutz Anfragen an<br />
andere Landesämter für Verfassungsschutz bezüglich der in<br />
den einzelnen Ländern vorhandenen Gruppierungen gestellt<br />
worden seien und die Landesämter dies beantwortet hätten.<br />
395 Er bestätigte, dass die untergetauchten Personen auf<br />
den von den Ländern gemeldeten Gruppierungen enthalten<br />
waren. 396<br />
390 Hegler, 23.10.2012, S. 72.<br />
391 Hegler, 23.10.2012, S. 73.<br />
392 Befragte Polizeibeamten: Kammermeier am <strong>16</strong>.10.2012, Kellner,<br />
Vögeler, Stich, Weinmann( alle am 22.01.2013), Störzer, Kienel,<br />
Keller, Hänßler (alle am 05.02.2013), Wilfing, Hausch Pickert<br />
(alle am19.02.2013) Geier am 20.02.2013, Mähler, Horn (alle am<br />
06.03.2013), Witkowski, Hirschmann (alle am19.03.2013), Pfister,<br />
Schabel (alle am 21.03.2013).<br />
393 Akte 20 (Akte – geheim).<br />
394 Akte 2<strong>16</strong>, BfV-Spezial Nr. 19 Bl. 19; Nr. 21 Bl. 73 (Akte – VS-<br />
Vertraulich).<br />
395 Jäger, 25.04.2013, S.4.<br />
396 Jäger, 25.04.2013, S. 10.