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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 92 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

die Koordinierungslösung mit der Option einer späteren<br />

Änderung bei weiterem Ermittlungsfortschritt beschlossen<br />

worden. Federführend im Rahmen der Koordinierungslösung<br />

sei die Staatsanwaltschaft Nürnberg gewesen. 471<br />

Der Zeuge WILFLING gab an, dass man damals besprochen<br />

habe, die Operative Fallanalyse (OFA) in die Fallbearbeitung<br />

einzubeziehen. 472<br />

B.3.6. Aus welchen Gründen wurde ab dem 01.09.2001<br />

beim PP Mittelfranken eine neue SoKo „Halbmond“<br />

geschaffen, wie kam es zu der Namensfindung, was war<br />

ihre Aufgabe und inwieweit sind die bisherigen Mitarbeiter<br />

der SoKo „SIMSEK“ und der SoKo „Schneider“<br />

in der neuen SoKo „Halbmond“ tätig geworden?<br />

Die Einrichtung der SoKo „Halbmond“ war das Ergebnis der<br />

Besprechung vom 12.09.2001. Diese sollte eine Koordinierungsstelle<br />

sein und die Fortführung der dezentralen Sachbearbeitung<br />

der Mordkommissionen in München, Nürnberg<br />

und Hamburg koordinieren. 473<br />

Zur Namensfindung gab der Zeuge Kienel an, dass der<br />

Name der SoKo „Halbmond“ vom Direktions- oder Dezernatsleiter<br />

gekommen sei. Man versuche immer, den Sonderkommissionen<br />

einen eindeutigen Namen zu geben. Die<br />

Bezeichnung „Halbmond“ sei leicht zu merken gewesen. 474<br />

B.3.7. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der<br />

nach dem Mordanschlag vom 27.06.2001 in Hamburg<br />

dort gebildeten SoKo „061“ und wer hat entschieden,<br />

dass die SoKo „Halbmond“ die Arbeit der Tatortdienststellen<br />

in Nürnberg, München und Hamburg koordiniert<br />

und aus welchen Gründen?<br />

Der Zeuge Störzer äußerte sich kritisch zur Zusammenarbeit<br />

mit den Hamburger Kollegen. Aufgrund der Terroranschläge<br />

in New York am 11.09.2001 habe man in Hamburg<br />

einen Mindestpersonaleinsatz gefahren. Er habe zu diesem<br />

Zeitpunkt nur noch mit einem Beamten der Mordkommission<br />

in Hamburg Kontakt gehabt, der nach seiner Auffassung<br />

mit dem Mordfall Tasköprü völlig überfordert gewesen sei.<br />

Die Mordkommission in Hamburg sei zu diesem Zeitpunkt<br />

ziemlich unterbesetzt gewesen. 475<br />

Nach Einsetzung der SoKo „Halbmond“ hätte ein täglicher<br />

Kontakt per Telefon oder E-Post mit der zuständigen SoKo<br />

in Hamburg stattgefunden, gab der Zeuge HAUSCH an. Es<br />

sei jedoch kein Personal zusammengezogen worden. Vielmehr<br />

hätte jede Dienststelle die jeweilige Mordtat bearbeitet.<br />

476<br />

471 Boie, 09.04.2013, S. 71.<br />

472 Wilfling, 19.02.2013, S. 18.<br />

473 Akte Nr. 8 (DVD)/ohne Beschluss/STMI_Akten/2_Anlagen/1. Übersendung/2.<br />

IC5-11<strong>16</strong>.14-227_Mord Kilic, Bl. 0209.<br />

474 Kienel, 05.02.2013, S. 85.<br />

475 Störzer, 05.02.2013, S. 55.<br />

476 Hausch, 19.02.2013, S. 70.<br />

B.3.7.1. Welche Befugnisse zur Koordination hatte die<br />

SoKo „Halbmond“?<br />

Die hierzu befragten Zeugen konnten insoweit keine Angaben<br />

machen.<br />

B.3.8. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen<br />

den an den jeweiligen Tatorten in Nürnberg, München<br />

und Hamburg zuständigen Staatsanwaltschaften und inwieweit<br />

haben die Staatsanwaltschaften die Ermittlungsmaßnahmen<br />

koordiniert?<br />

Die Ermittlungen seien in enger Abstimmung mit der Polizei<br />

erfolgt und es habe nahezu täglich Telefonate und wöchentliche<br />

persönliche Besprechungen zwischen ihm und der Polizei<br />

über die neuesten Erkenntnisse und die weiteren notwendigen<br />

Schritte gegeben, so der Zeuge DR. KIMMEL. 477<br />

Auf die Frage, wie er die Ermittlungen geleitet habe, gab<br />

der Zeuge DR. KIMMEL an, dass er sich im Wesentlichen<br />

über die polizeilichen Ermittlungen informiert habe, da er als<br />

Staatsanwalt über keinen Ermittlungsapparat verfüge, sondern<br />

die Polizei sein Ermittlungsapparat sei. Er habe hierzu<br />

in der Regel einmal in der Woche an Besprechung bei der<br />

Polizei teilgenommen, um sich aus erster Hand zu informieren.<br />

Er habe wissen wollen, was passiert sei und welche<br />

weiteren Ermittlungsschritte geplant gewesen seien.<br />

Auf Vorhalt bestätigte der Zeuge DR. KIMMEL seine Aussage<br />

vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages,<br />

dass er sich an einen konkreten Fall, in dem er auf die Ermittlungsarbeit<br />

der Polizei Einfluss genommen hätte, nicht<br />

erinnern könne. Die Polizei schildere ihre Ermittlungen und<br />

Maßnahmen. Sie komme zur Staatsanwaltschaft, wenn sie<br />

einen richterlichen Beschluss oder eine staatsanwaltschaftliche<br />

Anordnung benötige. Man habe aber durchaus auch<br />

eigene Ideen vonseiten der Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen<br />

eingebracht, die dann mit der Polizei erörtert worden<br />

seien. 478<br />

Bei Vernehmungen sei in der Regel kein Staatsanwalt dabei<br />

gewesen, so der Zeuge Störzer. Eine Ausnahme sei eine<br />

Vernehmung in den Niederlanden gewesen. 479<br />

B.3.8.1. Haben die Staatsanwaltschaften Nürnberg und<br />

München I jeweils an ihre GenStAen berichtet und<br />

welche Weisungen oder Hinweise sind ggf. von dort erteilt<br />

oder gegeben worden und falls ja, mit welchem Inhalt?<br />

Nach Aktenlage hat die Staatsanwalt Nürnberg-Fürth regelmäßig<br />

an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg berichtet. Der<br />

erste Bericht datiert vom 25.09.2001. Berichte sind dann bis<br />

2005 in etwa jährlichem Abstand erfolgt. Ab 2005 wurden<br />

dem Generalstaatsanwalt regelmäßig die Sachstandsberichte<br />

der BAO Bosporus übersandt. 480 Weisungen wurden nach<br />

Aktenlage nicht erteilt. 481<br />

477 Dr. Kimmel, 10.04.2013, S. 4.<br />

478 Dr. Kimmel, 10.04.2013, S. 14.<br />

479 Störzer, 05.02.2013, S. 65.<br />

480 Akte Nr. 1.<br />

481 Akten Nr. 1 und 35.

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