Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag
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Seite 92 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />
die Koordinierungslösung mit der Option einer späteren<br />
Änderung bei weiterem Ermittlungsfortschritt beschlossen<br />
worden. Federführend im Rahmen der Koordinierungslösung<br />
sei die Staatsanwaltschaft Nürnberg gewesen. 471<br />
Der Zeuge WILFLING gab an, dass man damals besprochen<br />
habe, die Operative Fallanalyse (OFA) in die Fallbearbeitung<br />
einzubeziehen. 472<br />
B.3.6. Aus welchen Gründen wurde ab dem 01.09.2001<br />
beim PP Mittelfranken eine neue SoKo „Halbmond“<br />
geschaffen, wie kam es zu der Namensfindung, was war<br />
ihre Aufgabe und inwieweit sind die bisherigen Mitarbeiter<br />
der SoKo „SIMSEK“ und der SoKo „Schneider“<br />
in der neuen SoKo „Halbmond“ tätig geworden?<br />
Die Einrichtung der SoKo „Halbmond“ war das Ergebnis der<br />
Besprechung vom 12.09.2001. Diese sollte eine Koordinierungsstelle<br />
sein und die Fortführung der dezentralen Sachbearbeitung<br />
der Mordkommissionen in München, Nürnberg<br />
und Hamburg koordinieren. 473<br />
Zur Namensfindung gab der Zeuge Kienel an, dass der<br />
Name der SoKo „Halbmond“ vom Direktions- oder Dezernatsleiter<br />
gekommen sei. Man versuche immer, den Sonderkommissionen<br />
einen eindeutigen Namen zu geben. Die<br />
Bezeichnung „Halbmond“ sei leicht zu merken gewesen. 474<br />
B.3.7. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der<br />
nach dem Mordanschlag vom 27.06.2001 in Hamburg<br />
dort gebildeten SoKo „061“ und wer hat entschieden,<br />
dass die SoKo „Halbmond“ die Arbeit der Tatortdienststellen<br />
in Nürnberg, München und Hamburg koordiniert<br />
und aus welchen Gründen?<br />
Der Zeuge Störzer äußerte sich kritisch zur Zusammenarbeit<br />
mit den Hamburger Kollegen. Aufgrund der Terroranschläge<br />
in New York am 11.09.2001 habe man in Hamburg<br />
einen Mindestpersonaleinsatz gefahren. Er habe zu diesem<br />
Zeitpunkt nur noch mit einem Beamten der Mordkommission<br />
in Hamburg Kontakt gehabt, der nach seiner Auffassung<br />
mit dem Mordfall Tasköprü völlig überfordert gewesen sei.<br />
Die Mordkommission in Hamburg sei zu diesem Zeitpunkt<br />
ziemlich unterbesetzt gewesen. 475<br />
Nach Einsetzung der SoKo „Halbmond“ hätte ein täglicher<br />
Kontakt per Telefon oder E-Post mit der zuständigen SoKo<br />
in Hamburg stattgefunden, gab der Zeuge HAUSCH an. Es<br />
sei jedoch kein Personal zusammengezogen worden. Vielmehr<br />
hätte jede Dienststelle die jeweilige Mordtat bearbeitet.<br />
476<br />
471 Boie, 09.04.2013, S. 71.<br />
472 Wilfling, 19.02.2013, S. 18.<br />
473 Akte Nr. 8 (DVD)/ohne Beschluss/STMI_Akten/2_Anlagen/1. Übersendung/2.<br />
IC5-11<strong>16</strong>.14-227_Mord Kilic, Bl. 0209.<br />
474 Kienel, 05.02.2013, S. 85.<br />
475 Störzer, 05.02.2013, S. 55.<br />
476 Hausch, 19.02.2013, S. 70.<br />
B.3.7.1. Welche Befugnisse zur Koordination hatte die<br />
SoKo „Halbmond“?<br />
Die hierzu befragten Zeugen konnten insoweit keine Angaben<br />
machen.<br />
B.3.8. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen<br />
den an den jeweiligen Tatorten in Nürnberg, München<br />
und Hamburg zuständigen Staatsanwaltschaften und inwieweit<br />
haben die Staatsanwaltschaften die Ermittlungsmaßnahmen<br />
koordiniert?<br />
Die Ermittlungen seien in enger Abstimmung mit der Polizei<br />
erfolgt und es habe nahezu täglich Telefonate und wöchentliche<br />
persönliche Besprechungen zwischen ihm und der Polizei<br />
über die neuesten Erkenntnisse und die weiteren notwendigen<br />
Schritte gegeben, so der Zeuge DR. KIMMEL. 477<br />
Auf die Frage, wie er die Ermittlungen geleitet habe, gab<br />
der Zeuge DR. KIMMEL an, dass er sich im Wesentlichen<br />
über die polizeilichen Ermittlungen informiert habe, da er als<br />
Staatsanwalt über keinen Ermittlungsapparat verfüge, sondern<br />
die Polizei sein Ermittlungsapparat sei. Er habe hierzu<br />
in der Regel einmal in der Woche an Besprechung bei der<br />
Polizei teilgenommen, um sich aus erster Hand zu informieren.<br />
Er habe wissen wollen, was passiert sei und welche<br />
weiteren Ermittlungsschritte geplant gewesen seien.<br />
Auf Vorhalt bestätigte der Zeuge DR. KIMMEL seine Aussage<br />
vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages,<br />
dass er sich an einen konkreten Fall, in dem er auf die Ermittlungsarbeit<br />
der Polizei Einfluss genommen hätte, nicht<br />
erinnern könne. Die Polizei schildere ihre Ermittlungen und<br />
Maßnahmen. Sie komme zur Staatsanwaltschaft, wenn sie<br />
einen richterlichen Beschluss oder eine staatsanwaltschaftliche<br />
Anordnung benötige. Man habe aber durchaus auch<br />
eigene Ideen vonseiten der Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen<br />
eingebracht, die dann mit der Polizei erörtert worden<br />
seien. 478<br />
Bei Vernehmungen sei in der Regel kein Staatsanwalt dabei<br />
gewesen, so der Zeuge Störzer. Eine Ausnahme sei eine<br />
Vernehmung in den Niederlanden gewesen. 479<br />
B.3.8.1. Haben die Staatsanwaltschaften Nürnberg und<br />
München I jeweils an ihre GenStAen berichtet und<br />
welche Weisungen oder Hinweise sind ggf. von dort erteilt<br />
oder gegeben worden und falls ja, mit welchem Inhalt?<br />
Nach Aktenlage hat die Staatsanwalt Nürnberg-Fürth regelmäßig<br />
an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg berichtet. Der<br />
erste Bericht datiert vom 25.09.2001. Berichte sind dann bis<br />
2005 in etwa jährlichem Abstand erfolgt. Ab 2005 wurden<br />
dem Generalstaatsanwalt regelmäßig die Sachstandsberichte<br />
der BAO Bosporus übersandt. 480 Weisungen wurden nach<br />
Aktenlage nicht erteilt. 481<br />
477 Dr. Kimmel, 10.04.2013, S. 4.<br />
478 Dr. Kimmel, 10.04.2013, S. 14.<br />
479 Störzer, 05.02.2013, S. 65.<br />
480 Akte Nr. 1.<br />
481 Akten Nr. 1 und 35.