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Schlussbericht (Drs. 16/17740) - Bayerischer Landtag

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Seite 80 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> • <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17740</strong><br />

Der Zeuge Cremer bewertete die „Operation Rennsteig“<br />

im Untersuchungsausschuss des Bundestags als Misserfolg,<br />

die zwar viele Ressourcen verschlungen, aber letztlich keine<br />

Ergebnisse geliefert habe. Letztlich sei es nicht gelungen,<br />

verlässliche Quellen im Thüringer Heimatschutz zu gewinnen.<br />

Die Ursache dafür liege im Potenzial der Szene.<br />

Deren Mitglieder seien gewaltbereit und zu Straftaten bereit<br />

gewesen. Der Zeuge beschrieb sie wörtlich als „in der Wolle<br />

gefärbte Rechtsextremisten“. Man habe stets damit rechnen<br />

müssen, dass sie Straftaten begehen oder lügen. Eine Zusammenarbeit<br />

sei mit solchen Leuten nicht möglich. 338<br />

B. Mordanschläge in Bayern<br />

B.1. Welche Erkenntnisse haben welche bayerischen Sicherheits-<br />

und Strafverfolgungsbehörden sowie die jeweils<br />

vorgesetzten Dienststellen und die Staatsregierung<br />

seit dem Untertauchen der mutmaßlichen Täter Böhnhardt,<br />

Mundlos und Zschäpe am 26.01.1998 über diese<br />

Personen erlangt und welche Aktivitäten haben sie daraufhin<br />

entwickelt?<br />

B.1.1. Wann haben welche bayerischen Sicherheits- und<br />

Strafverfolgungsbehörden von wem und wie Kenntnis<br />

von dem Untertauchen der o.g. Personen und von dem<br />

gegen sie gehegten Verdacht der Vorbereitung von<br />

Sprengstoffanschlägen erlangt und welche Behörde hat<br />

daraufhin welche Maßnahmen ergriffen?<br />

Zum Informationsaustausch zwischen den Landesämtern für<br />

Verfassungsschutz wird auf die Beantwortung der Fragen<br />

B.1.1.2 bis B.1.1.4 verwiesen.<br />

Zum Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden<br />

wird auf die Beantwortung der Frage B.1.1.5. verwiesen.<br />

Ob der Begriff „NSU – Nationalsozialistischer Untergrund“<br />

den bayerischen Sicherheitsbehörden vor dem 04.11.2011<br />

bekannt war, konnte nicht abschließend geklärt werden.<br />

Die Aktenlage bietet keinen Anhaltspunkt für eine Kenntnis<br />

vor diesem Datum. Auch die Aussagen der vernommenen<br />

Zeugen sind insoweit, bis auf eine Ausnahme, einheitlich.<br />

Abweichend davon erklärte der Zeuge PITZ, dass bei einer<br />

Besprechung der BAO Bosporus der Begriff „NSU – Nationalsozialistischer<br />

Untergrund“ im Zusammenhang mit einer<br />

rechtsextremistischen Gruppierung gefallen sei. Ein Teilnehmer<br />

der Besprechung, an dessen Name sich der Zeuge<br />

aber nicht mehr erinnern konnte, habe damals mitgeteilt,<br />

dass das Landesamt für Verfassungsschutz aus entweder<br />

Sachsen oder Thüringen sich an die BAO Bosporus mit dem<br />

Hinweis auf eine rechtsradikale Gruppierung dieses Namens<br />

gewandt habe. Der Zeuge hat angegeben, er könne sich an<br />

das Kürzel wegen der Namensgleichheit mit einer Fahrradmarke<br />

erinnern. Dem Zeugen war nicht mehr erinnerlich,<br />

in welchem Jahr die Besprechung stattgefunden haben soll.<br />

Das von ihm eingegrenzte Zeitfenster erstreckte sich auf die<br />

338 Akte Nr. 68, ZV Cremer, 24. Sitzung des 2. UA der 17. Wahlperiode<br />

im Deutscher Bundestag, 5. Juli 2012, S. 95.<br />

Jahre 2007-2008 bzw. Anfang 2008. Auch an den vollständigen<br />

Teilnehmerkreis der Besprechung konnte er sich nicht<br />

mehr erinnern. Nach dieser Besprechung habe er sich telefonisch<br />

beim Zeugen Richter informiert, wie nun in Hinblick<br />

auf die rechte Spur verfahren werde. Der Zeuge Richter habe<br />

ihm geantwortet, dass diese Spur gestorben sei. 339<br />

Der Zeuge Richter, der nach Aussage des Zeugen Pitz<br />

jedenfalls auch Teilnehmer der Besprechung gewesen sein<br />

soll, widersprach dieser Aussage: Der Begriff NSU sei der<br />

BAO Bosporus nicht bekannt und nie Gegenstand von Besprechungen<br />

gewesen. Es habe darüber hinaus zu keinem<br />

Zeitpunkt aus Sachsen oder Thüringen Hinweise zu rechtsradikalen<br />

Gruppierungen im Zusammenhang mit der Ceska-<br />

Mordserie gegeben. Auch ein gemeinsames Telefonat, in<br />

dem er sich gegenüber dem Zeugen Pitz zu einer angeblichen<br />

Beendigung der Ermittlungen in Bezug auf eine rechtsextremistische<br />

Spur geäußert haben soll, habe es nach seiner<br />

Erinnerung definitiv nicht gegeben. 340<br />

Auch der Zeuge SCHALKHAUSSER, der nach Erinnerung<br />

des Zeugen Pitz wohl bei der fraglichen Besprechung anwesend<br />

gewesen sein soll, sagte aus, dass ihm die Begriffe „Nationalsozialistischer<br />

Untergrund – NSU“ vor dem 04.11.2011<br />

nicht bekannt waren. 341<br />

Erkenntnisse über weitere Maßnahmen und Erkenntnisse<br />

der bayerischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden<br />

liegen dem Untersuchungsausschuss nicht vor.<br />

B.1.1.1. Welche Erkenntnisse hatten bayerische Sicherheitsbehörden<br />

seit dem 28.01.1998 über den Aufenthalt<br />

der o.g. Personen in Bayern ab 1994 und über Gerhard<br />

Ittner, Matthias Fischer und Mandy Struck sowie weitere<br />

Unterstützer und Sympathisanten dieser Personen und<br />

wie sind ggf. diese Erkenntnisse verwertet worden?<br />

Nach Angaben der befragten Zeugen habe es zwischen dem<br />

28.01.1998 und dem 04.11.2011 keine Erkenntnisse über<br />

den Aufenthalt der mutmaßlichen Täter Böhnhardt, Mundlos<br />

und Zschäpe in Bayern gegeben. Ansonsten wird auf die<br />

Antwort zu Frage A.1.4.1. verwiesen.<br />

Zu den bekennenden Rechtsextremisten Ittner und Fischer<br />

liegt den Zeitraum betreffend umfangreiches Aktenmaterial<br />

beim Landesamt für Verfassungsschutz vor, das bis auf die<br />

folgenden Begebenheiten aber keinen unmittelbaren Bezug<br />

zu den mutmaßlichen Täters Böhnhardt, Mundlos und<br />

Zschäpe erkennen lässt:<br />

• Matthias Fischer gehörte zur Redaktion der Neonazi<br />

Publikation „Der Landser“. In der Ausgabe Nr. 8 vom<br />

Sept./Okt. 2001 findet sich der Hinweis „Dank geht an:<br />

(…) Mandy und die Sachsen“. 342 Bereits in der Ausgabe<br />

Nr. 7 von Anfang 2001 wurde unter der Überschrift „Na-<br />

339 Pitz, 18.06.2013, S. 8 ff.<br />

340 Richter, 18.06.2013, S. 57 ff.<br />

341 Schalkhauser, 18.06.2013, S. 145.<br />

342 Akte Nr. 19, S. 33-34.

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