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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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Hochschulgründerfonds<br />

Im Ziel 2-<strong>Programm</strong> 2000-2006 wurde bereits ein Fonds zur Förderung von Gründungsvorhaben<br />

für Absolventen/-innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen aus Hochschulen<br />

eingerichtet (Hochschulgründerfonds). Aufgabe des Fonds ist es, die Eigenkapitalausstattung<br />

in der Gründungsphase zu verstärken. Hintergrund der Überlegung war die unzulängliche<br />

Gründungsdynamik vor allem im Bereich der Spitzentechnik, der höherwertigen Technik<br />

und der technologieintensiven Dienstleister. Dazu sollen gezielt die Potenziale der regionalen<br />

Hochschulen genutzt werden. Die Förderung wird in der neuen Strukturfondsperiode<br />

fortgeschrieben und auf das ganze Land ausgedehnt. Die Unterstützung von Gründern/-<br />

innen erfolgt über die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit 100%iger Haftungsfreistellung<br />

für die Hausbank. Es dient der Erstinvestition zur Betriebsaufnahme und umfasst zudem<br />

Kosten für Warenlager, Betrieb und immaterielle Wirtschaftsgüter. Zwingende Voraussetzung<br />

für die Förderung ist die Begleitung des Gründungsvorhabens durch Institutionen der<br />

Hochschule und der örtlichen Go!-Gründungsnetzwerke bzw. STARTERCENTER sowie einer<br />

betriebswirtschaftlichen Beraterin/eines Beraters. Die Beratung im Vorfeld der Gründung<br />

hat bislang obligatorisch im Rahmen des Beratungsprogrammes Wirtschaft (BPW) zu erfolgen.<br />

Gegebenenfalls werden neue Modelle der Beratungsunterstützung entwickelt.<br />

Regionaler Seed-Finanzierungsfonds<br />

In den letzten Jahren hat die Gründungsdynamik bei Technologieunternehmen auch in NRW<br />

nachgelassen. Neben den Problemen aus den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

fehlte es potenziellen Unternehmensgründerinnen und -gründer an einem Zugang zu<br />

notwendigen Kapitalquellen für die Unternehmensfinanzierung in der Startphase. Private<br />

Investoren halten sich dabei bei der Erstfinanzierung von jungen Technologieunternehmen<br />

sehr zurück. Da auch eine Kreditvergabe der Banken bei Gründungsvorhaben nicht darstellbar<br />

ist und es potenziellen Gründerinnen und Gründern an (Eigen-)Kapital und Sicherheiten<br />

für die Finanzierung ihrer Vorhaben fehlt, existiert eine signifikante Finanzierungslücke am<br />

Markt der Gründungsfinanzierungen.<br />

Die Frühphasenfinanzierung in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen hat die NRW.BANK ab Januar 2006 mit<br />

einem 30 Millionen Euro starken Seed-Fonds gestartet. Der Seed-Fonds der NRW.BANK<br />

beteiligt sich bis zu 50 Prozent an regionalen Seed-Fonds. Die durchschnittliche Höhe einer<br />

Beteiligung liegt bei 500.000 Euro. Das Kapital wird langfristig zur Verfügung gestellt. Insgesamt<br />

kann die NRW.BANK auf diese Weise in den nächsten Jahren bis zu 60 Unternehmensgründungen<br />

begleiten. Die Mittelausstattung ist jedoch noch zu gering, so dass im<br />

Rahmen des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007-2013"<br />

(EFRE) eine Aufstockung des Fonds geplant ist.<br />

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