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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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Querschnittsziel: Dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung<br />

Die Umweltdimension ist nach dem Willen der Kommission integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik.<br />

Die Bedeutung einer intakten Umwelt für die wirtschaftliche Entwicklung von<br />

Regionen ist auch in der EFRE-Verordnung herausgestellt, indem "Umwelt und Risikoverhütung"<br />

als eine von drei Prioritäten aufgegriffen wird. 67<br />

Die Strategischen Leitlinien zielen vor allem auf die Förderung von Synergien zwischen<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz ab. So sollen Umweltinvestitionen zur Wirtschaftsleistung<br />

beitragen, indem sie die langfristige Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums gewährleisten,<br />

externe Umweltkosten für die Wirtschaft vermindern und indem sie Innovation<br />

und die Schaffung von Arbeitsplätzen stimulieren.<br />

Wie die Untersuchung der Umweltqualität in NRW in der Regionalanalyse und im Rahmen<br />

der Strategischen Umweltprüfung ergeben hat, sind die Bereiche Bodenverbrauch, Zerschneidung<br />

von Naturschutzflächen und Landschaftsräumen, der Gesamtenergieverbrauch<br />

und der geringe Anteil erneuerbarer Energien sowie die vergleichsweise geringen betrieblichen<br />

Investitionen im integrierten Umweltschutz Handlungsfelder, die aus ökologischer Sicht<br />

besonders vordringlich sind. In den Bereichen Sanierung von Brachflächen, Gewässergüte<br />

und Treibhausgasemissionen ist dagegen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Bei den<br />

übrigen Schutzgütern sind nur geringe Veränderungen zu erwarten.<br />

Die Verankerung des Querschnittsziels Umwelt soll durch die Aufnahme von entsprechenden<br />

Fördergegenständen daher insbesondere zur Ausschöpfung der potenziellen Synergien<br />

zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz (Ressourceneffizienz, Umwelttechnologien)<br />

sowie zur Sicherung und Wiederherstellung der Umweltqualität in besonders belasteten<br />

Regionen beitragen. Daneben werden für ausgewählte, große Projekte Beratungen bzw.<br />

Studien mitfinanziert, die auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Projektkonzeption<br />

und –umsetzung abzielen.<br />

Mit der Förderung im Energiebereich (Energieeffizienz, regenerative Energien) soll ein Beitrag<br />

zur Verfolgung der nationalen Klimaschutzstrategie geleistet werden. <strong>Nordrhein</strong>-<br />

Westfalen versteht den Klimawandel als eine globale Herausforderung. NRW sieht sich auf<br />

Grund seiner Rolle als Energieregion Nr. 1 in Europa in besonderem Maße verpflichtet, wirksame<br />

Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Hierbei spielen die Steigerung der Energieeffizienz,<br />

die Energieforschung sowie der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energien<br />

eine Schlüsselrolle.<br />

67<br />

ebenda Art. 5, Abs. 2<br />

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