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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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• Innovative Dienstleistungen:<br />

Über den ELER werden ausschließlich Dienstleistungen zur Grundversorgung im<br />

ländlichen Raum gefördert. In diesem Bereich werden keine Projekte durch das<br />

<strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013"<br />

(EFRE) finanziert.<br />

• Tourismusförderung:<br />

Im Rahmen des ELER beschränkt sich die Förderung auf landwirtschaftliche Unternehmen<br />

und Kooperationen, die in einem unmittelbaren organisatorischen und<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. In<br />

diesem Bereich werden keine Maßnahmen durch das <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) finanziert. Investitionen<br />

in überbetriebliche Infrastrukturmaßnahmen werden über den ELER nur zur Erschließung<br />

der touristischen Potenziale land und forstwirtschaftlicher Betriebe im<br />

Rahmen der Einkommensdiversifizierung zur Verknüpfung einzelbetrieblicher Aktivitäten<br />

gefördert. In diesem Teilbereich erfolgt über den EFRE keine Förderung.<br />

Zusätzlich zur systematischen Abgrenzung erfolgt im Zuge des Bewilligungsverfahrens<br />

eine gegenseitige Information der für die Tourismusförderung zuständigen<br />

Bewilligungsbehörden im EFRE und im ELER, um eine Doppelförderung auszuschließen.<br />

• Touristische Nutzung von Natura 2000-Gebieten:<br />

Im Rahmen des ELER werden flächenbezogene Maßnahmen in Natura 2000-<br />

Gebieten gefördert (Ausgleichszahlungen zum Ausgleich von auflagenbedingten<br />

Einkommensverlusten im Rahmen der Umsetzung von NATURA 2000) und aus<br />

dem <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013"<br />

(EFRE) investive Projekte und Maßnahmen mit strukturpolitischem Bezug, d.h. mit<br />

Bezug zur Erhöhung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung.<br />

• Förderung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen<br />

Gefördert werden können im Rahmen des NRW-<strong>Programm</strong>s Ländlicher<br />

Raum (ELER) nur Investitionen zur dezentralen Versorgung<br />

mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen).<br />

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Leitungen/Vernetzungen<br />

für bestehende Anlagen. Dies ist nicht Fördergegenstand<br />

des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 - 2013" (EFRE). Dieser fördert ausschließlich<br />

der Erwerb von Anlagen.<br />

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