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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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im Rahmen ihrer Tätigkeit Empfehlungen zu <strong>Programm</strong>verbesserungen und zur künftigen<br />

Vermeidung von Fehlern geben und wirkt auf Wunsch der Verwaltungsbehörde beratend im<br />

Vorfeld geplanter <strong>Programm</strong>änderungen mit, wobei sie nicht in die Entscheidung und Umsetzung<br />

einbezogen ist.<br />

Zusätzlich zu den Vorgaben der EU wird bei der NRW.BANK eine Prüfstelle eingerichtet.<br />

Hierbei handelt es sich um ein Kernelement zur Überprüfung der Wirksamkeit der Verwaltungs-<br />

und Kontrollsysteme im <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung<br />

2007 – 2013" (EFRE) in NRW. Die Prüfstelle wird organisatorisch und personell unabhängig<br />

von den anderen Bereichen in der NRW.BANK eingerichtet, die mit der <strong>Programm</strong>bearbeitung<br />

oder Finanzabwicklung des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und<br />

Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) beauftragt sind.<br />

Im Unterschied zu den ex post-Kontrollen der Prüfbehörde handelt es sich hier um begleitende<br />

Prüfungen der mit der Umsetzung des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) befassten Stellen. Damit wird ein kontinuierliches<br />

Qualitätsmanagement für die <strong>Programm</strong>umsetzung sichergestellt, um zeitnah Schwachstellen<br />

bei der <strong>Programm</strong>umsetzung identifizieren und abstellen zu können.<br />

Die Prüfstelle erstattet grundsätzlich der Verwaltungsbehörde, der Prüfbehörde und der Bescheinigenden<br />

Stelle einen Bericht über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und<br />

unterbreitet Vorschläge zur Behebung etwaiger Mängel in der Bearbeitung und/oder im Prüfpfad.<br />

Die Prüfstelle hat grundsätzlich keine Weisungsbefugnis an die bewilligenden Stellen.<br />

Es obliegt der Verwaltungsbehörde, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige<br />

festgestellte Mängel zu beheben.<br />

Die Ergebnisse der Prüfstelle finden Eingang in den Bericht des Landes NRW an die Europäische<br />

Kommission über die Durchführung solcher Prüfungen, der regelmäßig zum 30.06.<br />

eines jeden Jahres bei den Kommissionsdienststellen einzureichen ist.<br />

J.2.5 Sonstige an der <strong>Programm</strong>durchführung beteiligte Stellen<br />

An der <strong>Programm</strong>durchführung sind verschiedene weitere Behörden und intermediäre Organisationen<br />

in unterschiedlichen Funktion beteiligt, die teilweise in die Projektauswahlentscheidungen<br />

oder die finanzielle Abwicklung einbezogen werden, aber auch zusätzliche Aufgaben<br />

bei der Entwicklung von Projekten, der Beratung von Antragstellern, der Öffentlichkeitsarbeit<br />

etc. übernehmen. Die Liste dieser Stellen befindet sich im Anhang 3.<br />

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