Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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C<br />
Handlungsrahmen der Strukturpolitik<br />
C.1 Europäische Ebene<br />
Lissabonstrategie<br />
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stützt sich auf den Titel XVII „Wirtschaftlicher<br />
und sozialer Zusammenhalt“ des EG-Vertrages (EGV). Nach Artikel 158 EGV (i.d.F. vom 24.<br />
Dezember 2002) wird eine Politik zur Stärkung dieses Zusammenhalts verfolgt, „um eine<br />
harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern“. Besondere Zielsetzung<br />
ist, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand<br />
der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen<br />
Gebiete, zu verringern“.<br />
Vor dem Hintergrund einer lang anhaltenden europäischen Wachstumsschwäche gekoppelt<br />
mit hohen Arbeitslosenzahlen, hat der Europäische Rat (ER) von Lissabon beim Frühjahrsgipfel<br />
im Jahre 2000 die grundlegenden strategischen Ziele der Europäischen Union neu<br />
aufgestellt. Danach soll die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten<br />
Wirtschaftsraum der Welt werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum<br />
mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu<br />
erzielen.<br />
Im Jahre 2001 wurde auf dem Europäischen Rat von Göteborg der wirtschaftlichen und sozialen<br />
Dimension dieser Strategie die Umweltdimension als gleichrangig hinzugefügt.<br />
In Folge ihrer Halbzeitbewertung hat der Europäische Rat am 22./23. März 2005 eine Neuorientierung<br />
der Lissabon-Strategie beschlossen. Die Prioritäten für die zweite Halbzeit der<br />
Lissabon-Strategie sollen auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet werden.<br />
Zugleich wurde die Lissabon-Strategie als umfassende Reformplattform der Europäischen<br />
Union in allen drei Dimensionen (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) bekräftigt.<br />
Diese Strategie muss nach den Beschlüssen des EU-Gipfels am 16./17. Juni 2005 folgende<br />
Hauptziele verfolgen:<br />
- wirtschaftlicher Wohlstand<br />
Förderung einer innovationsfreudigen, wissensstarken, wettbewerbsfähigen und ökologisch<br />
effizienten Wirtschaft, die in der gesamten Europäischen Union einen hohen Lebensstandard,<br />
Vollbeschäftigung und eine hohe Qualität der Arbeitsplätze gewährleistet.<br />
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