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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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C<br />

Handlungsrahmen der Strukturpolitik<br />

C.1 Europäische Ebene<br />

Lissabonstrategie<br />

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stützt sich auf den Titel XVII „Wirtschaftlicher<br />

und sozialer Zusammenhalt“ des EG-Vertrages (EGV). Nach Artikel 158 EGV (i.d.F. vom 24.<br />

Dezember 2002) wird eine Politik zur Stärkung dieses Zusammenhalts verfolgt, „um eine<br />

harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern“. Besondere Zielsetzung<br />

ist, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand<br />

der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen<br />

Gebiete, zu verringern“.<br />

Vor dem Hintergrund einer lang anhaltenden europäischen Wachstumsschwäche gekoppelt<br />

mit hohen Arbeitslosenzahlen, hat der Europäische Rat (ER) von Lissabon beim Frühjahrsgipfel<br />

im Jahre 2000 die grundlegenden strategischen Ziele der Europäischen Union neu<br />

aufgestellt. Danach soll die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten<br />

Wirtschaftsraum der Welt werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum<br />

mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu<br />

erzielen.<br />

Im Jahre 2001 wurde auf dem Europäischen Rat von Göteborg der wirtschaftlichen und sozialen<br />

Dimension dieser Strategie die Umweltdimension als gleichrangig hinzugefügt.<br />

In Folge ihrer Halbzeitbewertung hat der Europäische Rat am 22./23. März 2005 eine Neuorientierung<br />

der Lissabon-Strategie beschlossen. Die Prioritäten für die zweite Halbzeit der<br />

Lissabon-Strategie sollen auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet werden.<br />

Zugleich wurde die Lissabon-Strategie als umfassende Reformplattform der Europäischen<br />

Union in allen drei Dimensionen (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) bekräftigt.<br />

Diese Strategie muss nach den Beschlüssen des EU-Gipfels am 16./17. Juni 2005 folgende<br />

Hauptziele verfolgen:<br />

- wirtschaftlicher Wohlstand<br />

Förderung einer innovationsfreudigen, wissensstarken, wettbewerbsfähigen und ökologisch<br />

effizienten Wirtschaft, die in der gesamten Europäischen Union einen hohen Lebensstandard,<br />

Vollbeschäftigung und eine hohe Qualität der Arbeitsplätze gewährleistet.<br />

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