Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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Darüber hinaus hat die <strong>Landesregierung</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen zur Koordinierung aller EU-<br />
<strong>Programm</strong>e (EFRE, ESF, "Europäische territoriale Zusammenarbeit", EFF, ELER) mit Kabinettbeschluss<br />
vom 17. Januar 2006 einen Ausschuss auf Staatssekretärsebene eingerichtet,<br />
der sich mit der Abstimmung der einzelnen EU-kofinanzierten <strong>Programm</strong>e sowie mit der Bereitstellung<br />
und Nutzung der entsprechenden Kofinanzierungsmittel beschäftigt.<br />
Anstelle des bisherigen Frauenbeirates wird ein Fachbeirat Chancengleichheit eingerichtet,<br />
der den Auftrag hat, den Begleitausschuss und die Fachausschüsse bei der wirksamen Umsetzung<br />
des Querschnittsziels Chancengleichheit zu unterstützen.<br />
Durch die Einrichtung eines Fachbeirats Umwelt (Klimawandel, Biodiversität und ökologische<br />
Nachhaltigkeit) sollen die Begleit- und Umsetzungsstrukturen effektive Unterstützung und<br />
fachliche Beratung für Beiträge zur Erreichung des Querschnittsziels einer umweltkompatiblen<br />
nachhaltigen Entwicklung erhalten.<br />
J.2.3 Bescheinigungsbehörde<br />
Zur Weiterleitung der Mittel an die Zuwendungsempfänger und zur Wahrnehmung der Verpflichtungen,<br />
die sich aus Art. 59 und Artikel 61 der Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr.<br />
1083/2006 ergeben, wird eine Bescheinigungsbehörde auf Landesebene eingerichtet. Das<br />
Land <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen wird die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde für das <strong>Programm</strong><br />
"Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) in Anlehnung an<br />
die Förderperiode 2000 – 2006 der<br />
NRW.BANK<br />
Bereich Geschäftsunterstützung<br />
Dienstleistungen Fördergeschäft<br />
Kavalleriestr. 22<br />
D-40213 Düsseldorf<br />
Tel.: +49 211 91741-0; Fax: +49 211 91741-1800<br />
übertragen.<br />
Die Bescheinigungsbehörde ist verantwortlich für die Bescheinigung der Ausgaben gegenüber<br />
der Europäischen Kommission, damit die Zahlungen des EU-Anteils am <strong>Programm</strong><br />
ordnungsgemäß bei der Europäischen Kommission abgerufen werden können. Die Bescheinigung<br />
erstreckt sich darauf, dass die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden und dass diese<br />
mit den entsprechenden Vorschriften im Einklang stehen. Die Bescheinigungsbehörde ist<br />
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