Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- den NRW/EU.KWK Investitionszuschuss<br />
KWK-Investitionszuschuss<br />
Mit dem KWK-Investitionszuschuss werden Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen<br />
bis 50 kWel gefördert. In der Leistungsklasse bis 50 kWel besteht ein erhöhter Anreizbedarf,<br />
dem durch die Implementierung einer Zuschussförderung Rechnung getragen werden soll.<br />
Die Zuschussbemessung erfolgt unter der Maßgabe einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf<br />
der Grundlage eines festgelegten Fördersatzes und unter Beachtung der EU-Beihilfe-<br />
Regelungen.<br />
Unabhängig von der Leistungsgröße kann ein Zuschuss für Investitionen in KWK-Anlagen<br />
dann gewährt werden, wenn es sich um Anlagetypen handelt, die noch nicht in den Markt<br />
eingeführt sind oder sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnen. Für das<br />
<strong>Programm</strong> KWK-Investitionszuschuss sollen zunächst 20 Mio. Euro EU-Mittel eingesetzt<br />
werden.<br />
KWK-Investitionskredit<br />
Über den NRW/EU.KWK-Investitionskredit werden zinsverbilligte Darlehen an gewerbliche<br />
Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung<br />
ausgereicht. Die Darlehen werden für 100 % der anfallenden Investitionskosten für die erstmalige<br />
Anschaffung von KWK-Anlagen bzw. die Umrüstung einer Anlage auf KWK-<br />
Technologie sowie Verbesserung und Erweiterung bestehender KWK-Anlagen gewährt.<br />
Es werden alle Arten von KWK-Anlagen sowie KWK-bezogene Maßnahmen, die zu einer<br />
entsprechend verbesserten Energieausnutzung führen, gefördert, sofern diese über eine<br />
elektrische Leistung von mehr als 50 kWel verfügen.<br />
Bei virtuellen Kraftwerken muss die Summe der Gesamtleistung der zusammengeschalteten<br />
Anlage über dem oben genannten Mindestwert liegen. Für den NRW/EU.KWK-<br />
Investitionskredit wird ein Fonds eingerichtet, der zunächst mit 20 Mio. Euro EU-Mittel ausgestattet<br />
wird.<br />
131