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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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- den NRW/EU.KWK Investitionszuschuss<br />

KWK-Investitionszuschuss<br />

Mit dem KWK-Investitionszuschuss werden Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen<br />

bis 50 kWel gefördert. In der Leistungsklasse bis 50 kWel besteht ein erhöhter Anreizbedarf,<br />

dem durch die Implementierung einer Zuschussförderung Rechnung getragen werden soll.<br />

Die Zuschussbemessung erfolgt unter der Maßgabe einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf<br />

der Grundlage eines festgelegten Fördersatzes und unter Beachtung der EU-Beihilfe-<br />

Regelungen.<br />

Unabhängig von der Leistungsgröße kann ein Zuschuss für Investitionen in KWK-Anlagen<br />

dann gewährt werden, wenn es sich um Anlagetypen handelt, die noch nicht in den Markt<br />

eingeführt sind oder sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnen. Für das<br />

<strong>Programm</strong> KWK-Investitionszuschuss sollen zunächst 20 Mio. Euro EU-Mittel eingesetzt<br />

werden.<br />

KWK-Investitionskredit<br />

Über den NRW/EU.KWK-Investitionskredit werden zinsverbilligte Darlehen an gewerbliche<br />

Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung<br />

ausgereicht. Die Darlehen werden für 100 % der anfallenden Investitionskosten für die erstmalige<br />

Anschaffung von KWK-Anlagen bzw. die Umrüstung einer Anlage auf KWK-<br />

Technologie sowie Verbesserung und Erweiterung bestehender KWK-Anlagen gewährt.<br />

Es werden alle Arten von KWK-Anlagen sowie KWK-bezogene Maßnahmen, die zu einer<br />

entsprechend verbesserten Energieausnutzung führen, gefördert, sofern diese über eine<br />

elektrische Leistung von mehr als 50 kWel verfügen.<br />

Bei virtuellen Kraftwerken muss die Summe der Gesamtleistung der zusammengeschalteten<br />

Anlage über dem oben genannten Mindestwert liegen. Für den NRW/EU.KWK-<br />

Investitionskredit wird ein Fonds eingerichtet, der zunächst mit 20 Mio. Euro EU-Mittel ausgestattet<br />

wird.<br />

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