Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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Zur Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz des <strong>Programm</strong>s werden neben der Bewertung<br />
und Steuerung des Gesamtprogramms vertiefende Analysen zu besonders bedeutsamen<br />
Themenstellungen vorgenommen. Diese regelmäßigen Evaluationen werden von unabhängigen<br />
Gutachtern auf wissenschaftlicher Basis durchgeführt. Im Rahmen dieser thematischen<br />
Evaluierung soll wie zuvor beschrieben ein Umweltüberwachungsbericht erstellt werden,<br />
der u. a. den Beitrag des <strong>Programm</strong>s zum Klimaschutz evaluiert.<br />
Die Erfahrungen aus der Förderperiode 2000-2006 haben gezeigt, dass Evaluationen zu<br />
einem festen Stichtag teilweise nicht zeitnah die spezifischen Informationen und Schlussfolgerungen<br />
enthalten können, die für die laufende Steuerung notwendig sind. Begleitende<br />
themenbezogene Evaluationen sind neben dem umfangreichen Monitoring zielführender und<br />
erlauben insbesondere die zeitnahe Evaluierung neuer innovativer Instrumente und Methoden.<br />
Die Ergebnisse werden allen Interessierten zur Kenntnis gebracht und fließen in die<br />
<strong>Programm</strong>durchführung ein; sie dienen als Grundlage für Anpassungen der <strong>Programm</strong>inhalte.<br />
Die thematischen Evaluierungen werden unter anderem auch Wirkungsuntersuchungen zur<br />
einzelnen Aspekten, wie z.B. zum Einfluss der Förderung auf die Arbeitsproduktivität, Überlebensrate<br />
der Unternehmen 2 Jahre nach der Gründung, davon TOU, Anzahl angemeldeter<br />
Patente in Folge von Kooperationsprojekten Wirtschaft-Wissenschaft, Initiierte Neugründungen<br />
in Folge von Kooperationsprojekten Wirtschaft-Wissenschaft, Umsatzsteigerung in Folge<br />
der Projektdurchführung, Entwicklung der Übernachtungen, etc. umfassen.<br />
Im Rahmen der regelmäßigen Evaluationen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt – etwa<br />
zur Halbzeit der Förderperiode – auch anhand der Monitoringdaten die Zielquantifizierungen<br />
des <strong>Programm</strong>s überprüft und gegebenenfalls angepasst.<br />
J.6. Verfahren für die Bereitstellung und Weiterleitung der Finanzmittel<br />
Die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden von der Europäischen<br />
Kommission entsprechend den Bestimmungen der Strukturfondsverordnung über das Bundesamt<br />
für Wirtschaft (Bescheinigungsbehörde auf Bundesebene) an das Ministerium für<br />
Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen geleitet. Im Haushaltsplan<br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen (Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand<br />
und Energie) wird hierfür ein Einnahme- und ein Ausgabentitel geschaffen. Dieses<br />
leitet die Mittel umgehend an die NRW.BANK als Bescheinigungsbehörde weiter, wo Son-<br />
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