Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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Die <strong>Landesregierung</strong> hat daher ein klimapolitisches Gesamtkonzept verabschiedet 68 . Das<br />
Operationelle <strong>Programm</strong> wird im Rahmen der Möglichkeiten der Strukturfondsverordnung die<br />
Umsetzung dieses Konzeptes unterstützen.<br />
Eine Studie zur Analyse der Beiträge des Operationellen <strong>Programm</strong>s zum Klimaschutz im<br />
Rahmen des vorgesehenen Umweltüberwachungsberichts (vgl. Kap. J.5), soll dazu beitragen,<br />
den maximalen Mehrwert zu erlangen, um die Wirkung des <strong>Programm</strong>s auf das<br />
Schutzgut „Klima“, die die Strategische Umweltprüfung Klimaschutz ex-ante als neutral eingeschätzt<br />
hat, zu einer positiven werden zu lassen.<br />
Bei der Umsetzung der <strong>Programm</strong>s wird durch geeignete Managementvorkehrungen auf<br />
allen Ebenen sicher gestellt, dass – über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus -<br />
mögliche nachteilige Umweltauswirkungen (insbesondere auf das Klima, Biodiversität/Ökosysteme,<br />
Ressourcenbeanspruchung) vermieden oder so gering wie möglich gehalten<br />
werden. So soll erreicht werden, dass im Ergebnis die Umweltbelastungen des OP insgesamt<br />
zumindest klima- und ressourcen-neutral sind. Darüber hinaus sollen positive Umwelteffekte<br />
und Synergiepotentiale genutzt und möglichst verstärkt werden, um den Beitrag<br />
des <strong>Programm</strong>s zu einer umweltkompatiblen Nachhaltigen Entwicklung zu optimieren.<br />
Die Begleitung des Querschnittsziels Umwelt wird durch die Einrichtung eines Fachbeirates<br />
Umwelt, die Teilnahme an der auf Bundesebene eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema<br />
Umwelt unterstützt. Zudem wird ein Vertreter der Umweltverbände die Umsetzung des <strong>Programm</strong>s<br />
durch die Teilnahme am Begleitausschuss begleiten.<br />
Querschnittsziel: Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung<br />
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine wichtige Bedingung, um Wachstum,<br />
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken und zur Verwirklichung der Neuausrichtung<br />
der Lissabon-Strategie beizutragen.<br />
Der Artikel 16 der Strukturfondsverordnung (Gleichstellung von Frauen und Männern) fordert:<br />
„Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Gleichstellung von<br />
Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts auf den verschiedenen<br />
Stufen der Durchführung der Fondstätigkeiten gefördert werden". Die Strategischen<br />
Leitlinien führen hierzu aus, dass die „Mitgliedstaaten und Regionen das Ziel der<br />
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Phasen der Ausarbeitung und Durchführung<br />
von <strong>Programm</strong>en und Projekten verfolgen“ sollten.<br />
68 <strong>Programm</strong> zum Klimaschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur<br />
verstärkten Nutzung von Biomasse und zur Energieforschung in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen, verabschiedet am 13.<br />
Februar 2007.<br />
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