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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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K<br />

Sonstiges<br />

K.1 Flexibilität<br />

In Artikel 34 Absatz 2 VO (EG) 1083/2006 ist festgelegt, dass bis zu 10 % des Gemeinschaftsbeitrages<br />

für jede Prioritätsachse des Operationellen <strong>Programm</strong>s für Maßnahmen<br />

eingesetzt werden dürfen, die eigentlich in den Interventionsbereich des ESF fallen. Für die<br />

Nachhaltige Stadtentwicklung wird dieser Prozentsatz in Artikel 8 VO (EG) 1080/2006 noch<br />

um 5 Prozentpunkte angehoben. Diese Flexibilität soll im Rahmen der Umsetzung des <strong>Programm</strong>s<br />

genutzt werden.<br />

K.2 JEREMIE und JESSICA<br />

Die Nutzung der von der EU-Kommission neu ins Leben gerufenen Initiative Jessica zur Umsetzung<br />

von Stadt- und Regionalentwicklungsprojekten wird in der Prioritätsachse 3 vorgesehen<br />

(vgl. Kap. E.3).<br />

Die instrumentellen Ansätze von JEREMIE werden in das Operationelle <strong>Programm</strong> insofern<br />

einbezogen, als sie bereits in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen vorhanden sind bzw. in der neuen Förderperiode<br />

verstärkt in der Prioritätsachse 1 "Stärkung der unternehmerischen Basis" in<br />

Form revolvierender Finanzierungsfonds für KMU (vgl. Kap. E 1.1) umgesetzt werden sollen,<br />

die Nutzung des Holding-Fund-Konzeptes und die Einbindung des EIF wird jedoch nicht angestrebt.<br />

K.3 Großprojekte<br />

In der Förderperiode 2007 – 2013 ist zu diesem Zeitpunkt im Rahmen des Operationellen<br />

<strong>Programm</strong>s keine Förderung von Großprojekten vorgesehen. Im Laufe der <strong>Programm</strong>umsetzung<br />

können sich ggf. Projekte ergeben, die dann nach den Bestimmungen des Artikel 40<br />

der Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006 beantragt werden.<br />

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