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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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• Das Querschnittsziel "Chancengleichheit" sollte bei Wettbewerben verständlich<br />

operationalisiert und bei der Projektauswahl ein dem Wettbewerbszweck angemessenes<br />

Auswahlkriterium sein. Bei der Besetzung von Auswahljurys sollte auf<br />

eine geschlechtsparitätische Besetzung hingewirkt werden.<br />

Ausnahmen von Wettbewerbsverfahren<br />

• Gewerbliche Förderung (unternehmensspezifische Fördermaßnahmen),<br />

• Fördermaßnahmen, mit denen das Land selbst als Teilnehmer im Standortwettbewerb<br />

auftritt,<br />

• Auftragsvergaben, die mit Mitteln aus dem <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) finanziert werden, entsprechend<br />

dem Vergaberecht,<br />

• Ausgleichsorientierte Maßnahmen des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) (Infrastrukturprojekte),<br />

• landespolitisch wichtige Projekte.<br />

J.3.2 Förderentscheidungen über Einzelprojekte<br />

Förderentscheidungen werden in der Verantwortung der fachlich zuständigen Ministerien auf<br />

der Grundlage der einschlägigen Fachprogramme getroffen, die der jeweiligen Fördermaßnahme<br />

zugrunde liegen. Teilweise werden sie unmittelbar durch die Ministerien vorgenommen,<br />

teilweise auch an externe Institutionen delegiert. Diese fungieren insoweit als zwischengeschaltete<br />

Stellen. Eine Übersicht über die zwischengeschalteten Stellen, die mit der<br />

Umsetzung des <strong>Programm</strong>s befasst sind, ist als Anlage 3 beigefügt<br />

Voraussetzung für eine Bereitstellung von Mitteln für ein Projekt ist die Angabe des voraussichtlichen<br />

Outputs, der erwarteten Ergebnisse und Wirkungen auf die maßnahmenspezifischen<br />

Ziele und die übergreifenden <strong>Programm</strong>ziele in einem Projektbogen.<br />

Des weiteren verpflichtet sich die Verwaltungsbehörde, falls einem großen Unternehmen<br />

Fördermittel aus den Strukturfonds gewährt werden, von dem betreffenden Unternehmen die<br />

Zusicherung zu verlangen, dass die Fördermittel nicht zugunsten einer Investition verwendet<br />

werden, die die Verlagerung seiner Produktions- oder Dienstleistungseinrichtungen von einem<br />

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union betrifft.<br />

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