Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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• ein/e Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände in NRW,<br />
• Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,<br />
• Europäische Kommission unter der Leitung des Vertreters der für die Intervention<br />
federführenden Generaldirektion Regionalpolitik (beratend)<br />
Der Vorsitz liegt beim Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie<br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen.<br />
Die Aufgaben des Begleitausschusses umfassen alle nach Artikel 65 der Strukturfondsverordnung<br />
VO (EG) Nr. 1083/2006 vorgeschriebenen Aufgaben.<br />
Der Begleitausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
Es wird angestrebt, Entscheidungen im Konsens zu treffen. Kommt ein Konsens nicht zustande,<br />
entscheidet der Begleitausschuss mit der Mehrheit der Stimmen. In Fragen, die die<br />
Haushaltsverantwortung der <strong>Landesregierung</strong> betreffen, insbesondere die des Ministeriums<br />
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie als Verwaltungsbehörde, in dessen Einzelplan die<br />
EFRE-Mittel des <strong>Programm</strong>s etatisiert werden, kann nicht gegen deren Stimme entschieden<br />
werden.<br />
Es wird ein Arbeitsausschuss zur Unterstützung und zur Vorbereitung der Sitzungen des<br />
Begleitausschusses gebildet. Er fungiert als Unterausschuss des Begleitausschusses und<br />
soll technische Fragen so weit vorberaten, dass der Begleitausschuss seiner politischen<br />
Verantwortung nachkommen und sich auf strategische Fragen konzentrieren kann. Er ist<br />
dem Begleitausschuss unterstellt. Dieser kann alle Beschlüsse des Arbeitsausschusses ändern.<br />
Mitglieder des Arbeitsausschusses sind vornehmlich die mit der Durchführung des <strong>Programm</strong>s<br />
befassten Behörden und Organisationen. Der Vorsitz liegt bei der Vertretung des<br />
Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen. Seine<br />
Kompetenzen werden in der Geschäftsordnung des Begleitausschusses geregelt. Es gelten<br />
die gleichen Entscheidungsregeln wie beim Begleitausschuss.<br />
Für die <strong>Programm</strong>koordinierung zwischen den beteiligten Ressorts können Fachausschüsse<br />
für die drei Prioritätsachsen einrichtet werden, in denen auch die Querschnittsziele vertreten<br />
sind. Die Fachausschüsse sind zuständig für die Koordination der Aktionen innerhalb der<br />
einzelnen Prioritätsachsen und für die strategische Ausrichtung der Förderung innerhalb der<br />
Grenzen der zugrunde liegenden Förderrichtlinien sowie der zum <strong>Programm</strong> "Regionale<br />
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) formulierten Ziele.<br />
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