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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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Damit ist das <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013"<br />

(EFRE), wie auch schon das Ziel 2-<strong>Programm</strong> 2000-2006, dem Querschnittsziel der Chancengleichheit<br />

(Gender Mainstreaming) verpflichtet. Neben den oben genannten prozeduralen<br />

Ansätzen zur Integration der Querschnittsziele, zu denen u.a. die Einrichtung eines Fachbeirates<br />

Chancengleichheit gehört, kommen hier insbesondere Angebote zum Tragen, die<br />

schon in der Projektentwicklungsphase, aber auch in der Projektumsetzung, darauf hinwirken<br />

sollen, dass die Möglichkeiten zur Umsetzung von Chancengleichheit optimal genutzt<br />

werden. Dazu gehört beispielsweise die Mitfinanzierung von Beratungskosten für die Entwicklung<br />

von Chancengleichheitskonzepten und Aktionsplänen sowie für eine prozessorientierte<br />

Genderbegleitung in ausgewählten Projekten (insbesondere größeren Infrastrukturprojekten).<br />

Insgesamt soll gewährleistet werden, dass die Strukturpolitik des Landes NRW die spezifischen<br />

Potenziale von Frauen und Männern für ein höheres Wirtschaftswachstum und die<br />

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nutzt. Dies soll zum Beispiel durch die Berücksichtigung<br />

der spezifischen Bedürfnisse von Frauen in Bezug auf Finanzierungs- und Beratungsinstrumente<br />

für Gründung und Wachstum, durch die Verbesserung der Nutzung der Potenziale<br />

und Kompetenzen von Frauen in wissens-/technologieintensiven Berufsfeldern und in innovativen<br />

Wirtschaftsbereichen, die Förderung von Branchen mit hohen Beschäftigungseffekten<br />

für Frauen oder die Entwicklung flexibler Organisationsstrukturen und –kulturen in Unternehmen<br />

und Institutionen des Landes erfolgen.<br />

Alle Fördermaßnahmen des <strong>Programm</strong>s "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung<br />

2007 – 2013" (EFRE) stehen den jeweiligen Zielgruppen unabhängig vom Geschlecht,<br />

der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,<br />

des Alters oder der sexuellen Ausrichtung gleichermaßen offen. Es gelten lediglich die maßnahmenspezifischen<br />

Zuwendungsvoraussetzungen.<br />

Berücksichtigung der städtischen Dimension und der demografischen Entwicklung<br />

Auf der Basis der Ergebnisse der Regionalanalyse und aufgrund der besonderen Bedeutung<br />

für die Wirtschafts- und Regionalenwicklung in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen müssen zudem die<br />

städtische Dimension und die demografische Entwicklung besondere Berücksichtigung<br />

erfahren.<br />

Sie werden daher als zu beachtende Grundprinzipien in das Zielsystem ausgenommen:<br />

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