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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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tung überregional bedeutsamer Flächen und regional abgestimmte Masterpläne und Konzepte<br />

voraus.<br />

Folgende Bereiche sollen gefördert werden:<br />

• Infrastrukturförderung/Flächenentwicklung,<br />

• Emschertal,<br />

• Nutzung des industriellen Erbes.<br />

Infrastrukturförderung / Flächenentwicklung<br />

Ein wesentliches damit einhergehendes strategisches Ziel ist es, in der Infrastrukturförderung<br />

im Grundsatz von einer einzelkommunalen Förderung zu Projekten zu gelangen, die in<br />

der jeweiligen Region inhaltlich mitgetragen werden und einen belegbaren sowie erkennbaren<br />

wirtschaftlichen Impuls für die Gesamtregion auslösen. Als strategische Grundlage und<br />

Voraussetzung für die Förderung setzt dies im Einzelfall<br />

• eine regionale Entwicklungsstrategie,<br />

• die eine klare, projektbezogene Definition der Region enthält,<br />

• die die spezifischen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Region darstellt,<br />

• die einen unabweisbaren regionalen Bedarf aufzeigt und<br />

• die entsprechenden Ziele, deren Erreichung überprüft werden können muss, als<br />

Basis für die begleitende Qualitätssicherung enthält und<br />

voraus.<br />

• die zu verwirklichenden Projekte zur Umsetzung dieser Strategie umreißt, bei Vorrang<br />

für interkommunale bzw. interregionale Projekte<br />

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