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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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ferner zuständig für die Auszahlungen an die Endbegünstigten bzw. zwischengeschaltete<br />

Stellen. Die Bescheinigungsbehörde für das <strong>Programm</strong> "Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung 2007 – 2013" (EFRE) in NRW ist organisatorisch im Bereich Geschäftsunterstützung<br />

in der NRW.BANK eingerichtet. In der Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr.<br />

1083/2006 sowie in der Durchführungsverordnung bezüglich der Verwaltungs- und Kontrollsysteme<br />

bei Strukturfondsinterventionen ist das Aufgabenprofil der Bescheinigungsbehörde<br />

näher definiert.<br />

Die Bescheinigungsbehörde ist gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde dafür verantwortlich,<br />

dass die Zwischen- und Schlusszahlungsanträge des Landes bei der Europäischen<br />

Kommission den Vorschriften der Strukturfondsverordnung VO (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen.<br />

Die Zahlungsanträge stützen sich auf die Berichte der Prüfstelle sowie ggf. weiterer<br />

Prüfinstanzen.<br />

J.2.4 Prüfbehörde<br />

Nach Art. 59 der Strukturfondsverordnung ist eine Prüfbehörde als eigenständige Organisationseinheit<br />

einzurichten, die von der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde unabhängig<br />

ist.<br />

Für <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen ist vorgesehen, die Prüfbehörde im Zuständigkeitsbereich der Abteilung<br />

I des Finanzministeriums des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen „Haushalt, Kreditfinanzierung,<br />

Kassen- und Rechnungswesen" anzusiedeln:<br />

Finanzministerium des Landes <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

Referat "Bescheinigende Stelle / Unabhängige Stelle<br />

- Finanzkontrolle von EU-Fördermitteln –"<br />

Jägerhofstraße 6<br />

D-40479 Düsseldorf<br />

Tel.: +49-211-4972-2832; Fax: +49-211-4972-3817<br />

Die Prüfbehörde führt die in der Strukturfondsverordnung vorgesehenen Aufgaben (u.a. Art.<br />

62, 71 und 73) nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung weisungsfrei durch. Sie ist<br />

unabhängig von der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde tätig und arbeitet nach<br />

international anerkannten Prüfstandards.<br />

Die Prüfbehörde informiert die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde regelmäßig<br />

über die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfungen und Kontrollen. Daneben kann sie<br />

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