Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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ternehmensbesatz und Clusteraktivitäten zu verzeichnen sind, sollen im Sinne eines Kompetenzfeldansatzes<br />
weiter gestärkt werden.<br />
3. Strategisches Ziel: Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung<br />
(Prioritätsachse 3)<br />
Die Regionalanalyse hat gezeigt, dass ein beträchtlicher Teil der Entwicklungsdefizite des<br />
Landes in den strukturellen Problemen einzelner Teilräume begründet liegt. Hohe Divergenzen<br />
zwischen Teilräumen stören eine dynamische Gesamtentwicklung und lassen mögliche<br />
Potenziale ungenutzt. Dabei bedingt insbesondere der Entwicklungsrückstand des Ruhrgebietes<br />
einschließlich des unmittelbar angrenzenden Bergischen Städtedreiecks eine unterdurchschnittliche<br />
Entwicklung des gesamten Landes. Die Rahmenbedingungen für die Entfaltung<br />
unternehmerischer Aktivitäten sowie für die Entwicklung überregionaler Wettbewerbsfähigkeit<br />
und spezifischer Kompetenzen sind hier unterdurchschnittlich ausgeprägt.<br />
Durch den Fördermitteleinsatz sollen die Nachteile, die strukturschwache, industriell geprägte<br />
Regionen aus den Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels zu tragen haben, ausgeglichen<br />
werden. Als Ziel wird insbesondere angestrebt, das Ruhrgebiet zu einer der führenden<br />
Metropolregionen in Europa zu entwickeln. Dazu ist die Anziehungskraft der Region für<br />
Investoren und Arbeitskräfte zu steigern, wie dies auch in den Strategische Leitlinien gefordert<br />
ist. Die Rahmenbedingungen sind so zu verbessern, dass ansässige Unternehmen die<br />
Anpassung an den Strukturwandel und die Herausforderungen der Globalisierung besser<br />
bewältigen können. Unternehmen und die Region sollen über diesen Nachteilsausgleich<br />
auch in die Lage versetzt werden, im interregionalen und internationalen Innovationswettbewerb<br />
bestehen zu können. Indem die Wettbewerbsfähigkeit der benachteiligten Regionen<br />
gestärkt wird, verbessern sich die Entwicklungschancen und –potenziale des gesamten Landes.<br />
Des Weiteren ist es Ziel der EFRE-Förderung, in benachteiligten Stadtteilen, in denen sich<br />
ökonomische, gesellschaftliche, städtebauliche und ökologische Probleme konzentrieren, zur<br />
Bewältigung der Herausforderungen beizutragen. Das Ziel der Kohäsionspolitik, den sozialen<br />
Zusammenhalt zu fördern, ist auch auf kleinräumiger Ebene zu verfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der nordrhein-westfälischen Städte insgesamt nicht zu gefährden. Dies entspricht<br />
dem Handlungsrahmen, der durch den Artikel 8 der EFRE-Verordnung in Verbindung<br />
mit den Strategischen Leitlinien eröffnet wird, die für die Umsetzung von partizipativen, integrierten<br />
Strategien zum Umgang mit den komplexen Problemlagen in benachteiligten Stadtteilen<br />
ein breites Maßnahmenspektrum vorschlagen. 66<br />
66 vgl. Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006<br />
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