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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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ternehmensbesatz und Clusteraktivitäten zu verzeichnen sind, sollen im Sinne eines Kompetenzfeldansatzes<br />

weiter gestärkt werden.<br />

3. Strategisches Ziel: Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung<br />

(Prioritätsachse 3)<br />

Die Regionalanalyse hat gezeigt, dass ein beträchtlicher Teil der Entwicklungsdefizite des<br />

Landes in den strukturellen Problemen einzelner Teilräume begründet liegt. Hohe Divergenzen<br />

zwischen Teilräumen stören eine dynamische Gesamtentwicklung und lassen mögliche<br />

Potenziale ungenutzt. Dabei bedingt insbesondere der Entwicklungsrückstand des Ruhrgebietes<br />

einschließlich des unmittelbar angrenzenden Bergischen Städtedreiecks eine unterdurchschnittliche<br />

Entwicklung des gesamten Landes. Die Rahmenbedingungen für die Entfaltung<br />

unternehmerischer Aktivitäten sowie für die Entwicklung überregionaler Wettbewerbsfähigkeit<br />

und spezifischer Kompetenzen sind hier unterdurchschnittlich ausgeprägt.<br />

Durch den Fördermitteleinsatz sollen die Nachteile, die strukturschwache, industriell geprägte<br />

Regionen aus den Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels zu tragen haben, ausgeglichen<br />

werden. Als Ziel wird insbesondere angestrebt, das Ruhrgebiet zu einer der führenden<br />

Metropolregionen in Europa zu entwickeln. Dazu ist die Anziehungskraft der Region für<br />

Investoren und Arbeitskräfte zu steigern, wie dies auch in den Strategische Leitlinien gefordert<br />

ist. Die Rahmenbedingungen sind so zu verbessern, dass ansässige Unternehmen die<br />

Anpassung an den Strukturwandel und die Herausforderungen der Globalisierung besser<br />

bewältigen können. Unternehmen und die Region sollen über diesen Nachteilsausgleich<br />

auch in die Lage versetzt werden, im interregionalen und internationalen Innovationswettbewerb<br />

bestehen zu können. Indem die Wettbewerbsfähigkeit der benachteiligten Regionen<br />

gestärkt wird, verbessern sich die Entwicklungschancen und –potenziale des gesamten Landes.<br />

Des Weiteren ist es Ziel der EFRE-Förderung, in benachteiligten Stadtteilen, in denen sich<br />

ökonomische, gesellschaftliche, städtebauliche und ökologische Probleme konzentrieren, zur<br />

Bewältigung der Herausforderungen beizutragen. Das Ziel der Kohäsionspolitik, den sozialen<br />

Zusammenhalt zu fördern, ist auch auf kleinräumiger Ebene zu verfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der nordrhein-westfälischen Städte insgesamt nicht zu gefährden. Dies entspricht<br />

dem Handlungsrahmen, der durch den Artikel 8 der EFRE-Verordnung in Verbindung<br />

mit den Strategischen Leitlinien eröffnet wird, die für die Umsetzung von partizipativen, integrierten<br />

Strategien zum Umgang mit den komplexen Problemlagen in benachteiligten Stadtteilen<br />

ein breites Maßnahmenspektrum vorschlagen. 66<br />

66 vgl. Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006<br />

69

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