Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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Des Weiteren sind Projekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz (vgl.<br />
2.2.1.3) auch im Rahmen der Cluster- und Netzwerkförderung förderfähig.<br />
Förderinhalte<br />
Die branchen- oder technologieorientierten Initiativen, die als Cluster identifiziert werden,<br />
können eine finanzielle Förderung durch das Land erhalten. Voraussetzungen dafür sind:<br />
• ein integriertes Clusterkonzept ,<br />
• mit klaren, operationalisierbaren und messbaren Zielen, die sich an den Bedarfen<br />
der Unternehmen orientieren und auf die sich die beteiligten Akteure vor Antragstellung<br />
verständigen,<br />
• mit einer SWOT-Analyse, abgestimmten Handlungs- und Projektansätzen und<br />
Maßnahmen unter Einbeziehung von best-practice-Ansätzen anderer Initiativen<br />
und einer klaren Verteilung der Aufgaben auf die Akteure sowie Ansätzen zur<br />
nachhaltigen Trägerschaft der Cluster,<br />
• die Darstellung der regionalen Bedeutung,<br />
• Evaluierungskriterien zur Messung der Maßnahmen und ein festgelegtes Monitoringverfahren<br />
zur Begleitung der Projekte,<br />
• die Abstimmung der Maßnahmen mit den involvierten Ressorts.<br />
Eine Förderung durch das Land erfolgt grundsätzlich in Form von Anschubfinanzierungen<br />
und reduziert sich in späteren Jahren.<br />
Eine weitere Unterstützung der Cluster/Netzwerke durch das Land besteht in der Bereitstellung<br />
von Dienstleistungsangeboten für die Cluster/Netzwerke von Seiten landeseigener bzw.<br />
landesnaher Institutionen und Einrichtungen.<br />
Projekte, die eine Förderung erhalten, werden generell im Rahmen von Wettbewerben ausgewählt<br />
werden (vgl. Kap. I.3.1).<br />
Das Förderspektrum ist insgesamt breit angelegt und kann im Rahmen integrierter Clusterkonzepte<br />
z.B.<br />
• Bestandsaufnahmen und Konzepte,<br />
• Clustermanagement / Netzwerkmanagement,<br />
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