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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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Des Weiteren sind Projekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz (vgl.<br />

2.2.1.3) auch im Rahmen der Cluster- und Netzwerkförderung förderfähig.<br />

Förderinhalte<br />

Die branchen- oder technologieorientierten Initiativen, die als Cluster identifiziert werden,<br />

können eine finanzielle Förderung durch das Land erhalten. Voraussetzungen dafür sind:<br />

• ein integriertes Clusterkonzept ,<br />

• mit klaren, operationalisierbaren und messbaren Zielen, die sich an den Bedarfen<br />

der Unternehmen orientieren und auf die sich die beteiligten Akteure vor Antragstellung<br />

verständigen,<br />

• mit einer SWOT-Analyse, abgestimmten Handlungs- und Projektansätzen und<br />

Maßnahmen unter Einbeziehung von best-practice-Ansätzen anderer Initiativen<br />

und einer klaren Verteilung der Aufgaben auf die Akteure sowie Ansätzen zur<br />

nachhaltigen Trägerschaft der Cluster,<br />

• die Darstellung der regionalen Bedeutung,<br />

• Evaluierungskriterien zur Messung der Maßnahmen und ein festgelegtes Monitoringverfahren<br />

zur Begleitung der Projekte,<br />

• die Abstimmung der Maßnahmen mit den involvierten Ressorts.<br />

Eine Förderung durch das Land erfolgt grundsätzlich in Form von Anschubfinanzierungen<br />

und reduziert sich in späteren Jahren.<br />

Eine weitere Unterstützung der Cluster/Netzwerke durch das Land besteht in der Bereitstellung<br />

von Dienstleistungsangeboten für die Cluster/Netzwerke von Seiten landeseigener bzw.<br />

landesnaher Institutionen und Einrichtungen.<br />

Projekte, die eine Förderung erhalten, werden generell im Rahmen von Wettbewerben ausgewählt<br />

werden (vgl. Kap. I.3.1).<br />

Das Förderspektrum ist insgesamt breit angelegt und kann im Rahmen integrierter Clusterkonzepte<br />

z.B.<br />

• Bestandsaufnahmen und Konzepte,<br />

• Clustermanagement / Netzwerkmanagement,<br />

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