Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...
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E.3.3 Maßnahme 3.2: Beseitigung von Entwicklungsengpässen insbesondere in<br />
industriell geprägten Regionen<br />
E.3.3.1 Beschreibung der Maßnahme<br />
Zur Verbesserung der Standortfaktoren als Voraussetzung für eine wissensbasierte Ökonomie<br />
hat das Land in der Vergangenheit bereits erhebliche Investitionen in die Modernisierung<br />
der Infrastruktur sowie die Sanierung altindustrieller Standorte geleistet. So wurde der Gewerbeflächenengpass<br />
im Ruhrgebiet mit erheblichem Mittelaufwand vor allem durch die Sanierung<br />
von Brachflächen abgebaut.<br />
Trotzdem bestehen in strukturell besonders belasteten Städten, Stadtteilen und Regionen<br />
weiterhin spürbare Entwicklungsengpässe. So wird z.B. in einigen Teilen des Ruhrgebietes<br />
die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin erheblich durch Flächen mit Altlasten, einen Mangel<br />
an Freiraumflächen, eine niedrige Landschaftsqualität und ein damit verbundenes negatives<br />
Image behindert, was sich insbesondere bei der überregionalen und internationalen Akquisition<br />
von Unternehmen als Negativfaktor erweist.<br />
Es mangelt, trotz positiver interkommunaler Beispiele (z.B. Gewerbepark Genend, Industriepark<br />
Dorsten-Marl, Regionaler Flächenpool wir4), an regionalen Flächenkonzepten, in deren<br />
Rahmen verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, wann und wie viele Gewerbestandorte<br />
entwickelt werden und mit welchem Profil sich die Region auf dem Markt präsentieren<br />
will.<br />
Das Angebot an leistungsfähiger Infrastruktur und die Wiedernutzung industrieller Flächen ist<br />
jedoch eine wichtige Voraussetzung zur Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen<br />
für die gewerbliche Wirtschaft. Weiterhin bietet ein attraktives Freiraumangebot mit entsprechender<br />
Landschaftsqualität Ansatzpunkte z.B. für die Tourismus-, Kultur- und Freizeitwirtschaft<br />
und stellt generell eine Voraussetzung für die Steigerung des regionalen Images als<br />
hochwertiger Standort für Arbeiten und Wohnen dar. Eine Förderung ist dabei auf Standorte<br />
begrenzt, wo erkennbare Defizite sowie Bedarfe existieren, die das wirtschaftliche Wachstum<br />
behindern. Vor dem Hintergrund der aktuell ausreichend verfügbaren Gewerbeflächen sind<br />
regional abgestimmte Konzepte und ein nachgewiesener Bedarf der Flächen, die für eine<br />
Entwicklung, Sanierung oder Modernisierung angemeldet werden, Voraussetzung für eine<br />
Förderung im Rahmen dieser Maßnahme.<br />
Eine signifikante Behebung der Entwicklungshemmnisse in strukturell stark benachteiligten<br />
Gebieten NRWs wird aber nur dann gelingen, wenn auch im Bereich Umwelt / ökologische<br />
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