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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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E.3.3 Maßnahme 3.2: Beseitigung von Entwicklungsengpässen insbesondere in<br />

industriell geprägten Regionen<br />

E.3.3.1 Beschreibung der Maßnahme<br />

Zur Verbesserung der Standortfaktoren als Voraussetzung für eine wissensbasierte Ökonomie<br />

hat das Land in der Vergangenheit bereits erhebliche Investitionen in die Modernisierung<br />

der Infrastruktur sowie die Sanierung altindustrieller Standorte geleistet. So wurde der Gewerbeflächenengpass<br />

im Ruhrgebiet mit erheblichem Mittelaufwand vor allem durch die Sanierung<br />

von Brachflächen abgebaut.<br />

Trotzdem bestehen in strukturell besonders belasteten Städten, Stadtteilen und Regionen<br />

weiterhin spürbare Entwicklungsengpässe. So wird z.B. in einigen Teilen des Ruhrgebietes<br />

die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin erheblich durch Flächen mit Altlasten, einen Mangel<br />

an Freiraumflächen, eine niedrige Landschaftsqualität und ein damit verbundenes negatives<br />

Image behindert, was sich insbesondere bei der überregionalen und internationalen Akquisition<br />

von Unternehmen als Negativfaktor erweist.<br />

Es mangelt, trotz positiver interkommunaler Beispiele (z.B. Gewerbepark Genend, Industriepark<br />

Dorsten-Marl, Regionaler Flächenpool wir4), an regionalen Flächenkonzepten, in deren<br />

Rahmen verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, wann und wie viele Gewerbestandorte<br />

entwickelt werden und mit welchem Profil sich die Region auf dem Markt präsentieren<br />

will.<br />

Das Angebot an leistungsfähiger Infrastruktur und die Wiedernutzung industrieller Flächen ist<br />

jedoch eine wichtige Voraussetzung zur Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen<br />

für die gewerbliche Wirtschaft. Weiterhin bietet ein attraktives Freiraumangebot mit entsprechender<br />

Landschaftsqualität Ansatzpunkte z.B. für die Tourismus-, Kultur- und Freizeitwirtschaft<br />

und stellt generell eine Voraussetzung für die Steigerung des regionalen Images als<br />

hochwertiger Standort für Arbeiten und Wohnen dar. Eine Förderung ist dabei auf Standorte<br />

begrenzt, wo erkennbare Defizite sowie Bedarfe existieren, die das wirtschaftliche Wachstum<br />

behindern. Vor dem Hintergrund der aktuell ausreichend verfügbaren Gewerbeflächen sind<br />

regional abgestimmte Konzepte und ein nachgewiesener Bedarf der Flächen, die für eine<br />

Entwicklung, Sanierung oder Modernisierung angemeldet werden, Voraussetzung für eine<br />

Förderung im Rahmen dieser Maßnahme.<br />

Eine signifikante Behebung der Entwicklungshemmnisse in strukturell stark benachteiligten<br />

Gebieten NRWs wird aber nur dann gelingen, wenn auch im Bereich Umwelt / ökologische<br />

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