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Operationelles Programm - Ziel2.NRW - Landesregierung Nordrhein ...

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• Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung,<br />

• Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus<br />

einschließlich Talsperren,<br />

• Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefährdungsabschätzung<br />

und Sanierung von Altlasten,<br />

• Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im<br />

Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL).<br />

Die nach den §§ 23, 44 LHO bewilligten Projekte werden im Einzelnen auf ihre wettbewerbsrechtliche<br />

Relevanz geprüft.<br />

Bei der <strong>Programm</strong>durchführung prüfen zunächst die bewilligenden Stellen die Einhaltung der<br />

Beihilfenkontrollbestimmungen. Die Verwaltungsbehörde ist in Übereinstimmung mit ihren<br />

Aufgaben gemäß Artikel 60, Abs. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom<br />

11. Juli 2006 für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Dazu wird in dem Projektbogen,<br />

der für jedes geförderte Projekt als Grundlage der Projektdatenbank zu erstellen<br />

ist, der Beihilfenstatus abgefragt. Die Verwaltungsbehörde gibt die Fördermittel erst frei,<br />

wenn die Übereinstimmung mit den Beihilfenkontrollbestimmungen zweifelsfrei ist.<br />

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