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LeiKom-Handbuch Produkt Instrumente zur Entwick- lung - IfG

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Auftragsfertigung: OEM erteilt Fertigungsauftrag mit vorgegebenem Eigenschaftsprofil,<br />

Gießerei muss ggf. Prozessanpassung vornehmen, um die Vorgaben realisieren zu können<br />

Im Fall einer <strong>Entwick</strong><strong>lung</strong>spartnerschaft oder einer Eigenentwick<strong>lung</strong> stärkt die Gießerei die<br />

Kundenbindung in Abhängigkeit von der Intensität, mit der sie die Leichtbauentwick<strong>lung</strong><br />

selbst vorantreibt oder sich gemeinsam mit dem Gussabnehmer an der <strong>Entwick</strong><strong>lung</strong> beteiligt.<br />

So kann es z.B. sein, dass der Automobilhersteller Werkzeuge bezahlt und der Personalund<br />

Versuchsaufwand <strong>zur</strong> Erstel<strong>lung</strong> von Prototypen der Gießerei nicht im Einzelnen vergütet<br />

wird.<br />

8.4 Kosten für Schutzrechte<br />

Die Möglichkeit, Bauteilinnovationen durch Schutzrechte gegen Plagiatoren abzusichern,<br />

besteht in zwei Varianten: Für eine vorliegende Bauteilstruktur und die damit verbundene<br />

Funktionalität kann ein Gebrauchsmusterschutz beantragt werden, für einen Prozess, einen<br />

Werkstoff oder ein Fertigungsverfahren kann ein Patent beantragt werden. Für beides ist das<br />

deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in Berlin bzw. in Münschen zuständig. Für Patente<br />

kann entweder ein nationaler, europäischer oder weltweiter Schutz beantragt werden, während<br />

Gebrauchsmuster in Deutschland einzigartig sind und international keine Geltung besitzen.<br />

Die Kosten variieren hierfür zwischen einigen tausend Euro für ein nationales und mehreren<br />

zehntausend Euro pro Jahr für ein weltweites Patent. Zudem steigen die Kosten progressiv<br />

mit jedem Jahr, für das der Patentschutz aufrecht erhalten wird.<br />

Beim DPMA werden die dort eingereichten Patente grundsätzlich veröffentlicht und damit<br />

auch einem Personenkreis zugänglich gemacht, der sich außerhalb des angemeldeten Geltungsbereichs<br />

der angemeldeten Schutzrechte befindet. Gerade aufgrund der schwierigen<br />

Situation in der VR China und anderen ehemaligen Ostblock-Staaten, in denen eine rechtliche<br />

Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen problematisch ist, sehen viele Unternehmen<br />

inzwischen davon ab, Schutzrechte für Erfindungen anzumelden. Hinzu kommt, dass gerade<br />

große Automobilhersteller bestrebt sind, die Abhängigkeit von einem einzelnen Lieferanten<br />

zu vermeiden und Monopole zu umgehen. Schutzrechte können in diesem Zusammenhang<br />

die Verhand<strong>lung</strong>en erschweren bzw. sich auf die Kundenbindung negativ auswirken. Viele<br />

Gießereien, die sich zu den Automobilzulieferen zählen, sind aus diesem Grund dazu übergegangen,<br />

ihr Know-How nicht mehr offen zu zeigen.<br />

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