05.12.2012 Aufrufe

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zur anonymen <strong>Geburt</strong><br />

Die Befragung ergab, dass zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung<br />

m<strong>in</strong>destens 77 Angebote zur anonymen <strong>Geburt</strong> bestanden. Für diese<br />

Angebote waren 65 Jugendämter zuständig. 63 der 65 Jugendämter beantworteten<br />

die Fragen, ob e<strong>in</strong> Kooperationsvertrag mit dem Träger der anonymen<br />

<strong>Geburt</strong> bestand, zwei Jugendämter beantworteten diese Frage nicht.<br />

46 (73 %) dieser 63 Jugendämter hatten ke<strong>in</strong>en Vertrag mit dem Träger<br />

abgeschlossen. 17 Jugendämter hatten e<strong>in</strong>en Kooperationsvertrag mit dem<br />

Träger anonymer <strong>Geburt</strong> geschlossen. In 13 Fällen (20,6 %) bestand e<strong>in</strong><br />

eigener Kooperationsvertrag, <strong>in</strong> drei Fällen (4,8 %) hatte das Jugendamt<br />

e<strong>in</strong>en Vertrag unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung<br />

der BAGLJAE geschlossen. In e<strong>in</strong>em Fall (1,6 %) bestand e<strong>in</strong><br />

Kooperationsvertrag zwischen dem zuständigen Landesjugendamt <strong>und</strong> dem<br />

Träger. E<strong>in</strong> Jugendamt aus Thür<strong>in</strong>gen verwies an dieser Stelle auf die Arbeitshilfen<br />

zum Umgang mit der anonymen <strong>Geburt</strong> im Freistaat Thür<strong>in</strong>gen,<br />

die für alle Beteiligten galten.<br />

E<strong>in</strong> Jugendamt hatte mit zwei Trägern <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Jugendamt mit drei im<br />

Jugendamtsbezirk ansässigen Trägern der anonymen <strong>Geburt</strong> e<strong>in</strong>en Kooperationsvertrag<br />

abgeschlossen. Die anderen 14 Jugendämter haben jeweils<br />

mit e<strong>in</strong>em Träger e<strong>in</strong>e vertragliche Vere<strong>in</strong>barung getroffen. In e<strong>in</strong>em dieser<br />

Fälle wurde der Vertrag rückwirkend geschlossen, d.h. das Angebot bestand<br />

zu diesem Zeitpunkt bereits.<br />

Es wurde des Weiteren nach den Sachverhalten gefragt, die der Kooperationsvertrag<br />

umfasst. Da sich diese Angaben ausschließlich auf die Jugendämter<br />

mit Kooperationsvertrag (n = 17) bezogen, werden die folgenden<br />

Angaben <strong>in</strong> absoluten Werten dargestellt.<br />

In 15 Verträgen zwischen dem Träger der anonymen <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> dem Jugendamt<br />

wurde die „Instanz der Inobhutnahme“ festgelegt <strong>und</strong> <strong>in</strong> weiteren<br />

13 Fällen darüber h<strong>in</strong>aus der „Ablauf der weiteren Versorgung <strong>und</strong> die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

des K<strong>in</strong>des“ nach der anonymen <strong>Geburt</strong> (vgl. Abb. 13). Jeweils<br />

13 Mal wurden <strong>in</strong> den Verträgen die „Kostenübernahme“ sowie der „Zeitrahmen<br />

bezüglich der Informationspflicht zuständiger Behörden“ def<strong>in</strong>iert.<br />

Zwölf Verträge griffen „juristische Regelungen“ auf. In jeweils neun Verträgen<br />

fanden sich Regelungen bezüglich des „Vorgehens im Falle e<strong>in</strong>er<br />

Rücknahme durch die leibliche Mutter/Eltern“ bzw. „f<strong>in</strong>anzielle Regelungen“.<br />

Drei Jugendämter regelten die „Beratung <strong>und</strong> das Nachsorgeangebot<br />

für die Mutter“ nach e<strong>in</strong>er anonymen <strong>Geburt</strong> oder legten „Versicherungs<strong>in</strong>halte“<br />

fest. In zwei Verträgen wurde darüber h<strong>in</strong>aus noch der „Umfang<br />

der Zusammenarbeit mit der Polizei“ def<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> jeweils e<strong>in</strong>mal wurden<br />

das „Vorgehen bei der Bestellung des Vorm<strong>und</strong>es“, der „Umfang der Zusammenarbeit<br />

mit der Staatsanwaltschaft“ sowie die „Beurk<strong>und</strong>ung durch<br />

das Standesamt“ festgelegt.<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!