Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI
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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />
vielleicht für solche Fälle sogar angebracht wäre, wobei man darauf achten sollte, dass da<br />
ke<strong>in</strong>e Interessenskollision ist.“ (J1, 185)<br />
Interessenskonflikte könnten sich auch dann ergeben, wenn dem Vorm<strong>und</strong><br />
die Eltern bekannt wären:<br />
„Ja, wenn es darum g<strong>in</strong>ge, dass ich e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis hätte, wie ich die Eltern f<strong>in</strong>den kann,<br />
dann habe ich tatsächlich e<strong>in</strong>en Interessenskonflikt, weil ich dann ja sage, ich b<strong>in</strong> als<br />
Vorm<strong>und</strong> dem K<strong>in</strong>d verpflichtet <strong>und</strong> müsste sagen, das K<strong>in</strong>d hat e<strong>in</strong> Recht auf Kenntnis<br />
se<strong>in</strong>er Abstammung. Das ist, ja, ich sage jetzt mal, der Job für mich das zu klären.<br />
Und wenn ich jetzt e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis hätte, wo ich sage, ich kann die Mutti rausf<strong>in</strong>den,<br />
dann hätte ich e<strong>in</strong>en klaren Interessenskonflikt. Bisher waren die H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der Regel<br />
gar nicht gegeben, nicht? Wie auch?“ (J3, 75)<br />
5.4.4 E<strong>in</strong>willigung zur Adoption<br />
E<strong>in</strong>willigung vs. Entbehrlichkeit<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er Adoptionsfreigabe ohne dass die Daten der Mutter bekannt<br />
waren, lag von den leiblichen Eltern bzw. der Mutter ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung vor.<br />
Dies stellte die Praxis vor Herausforderungen. Pr<strong>in</strong>zipiell bestanden zwei Möglichkeiten<br />
damit umzugehen: Die E<strong>in</strong>willigung wird ersetzt oder es wird deren<br />
Entbehrlichkeit festgestellt. Gleichwohl wurde ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Vorgehen<br />
beobachtet. Die Jugendämter handelten unterschiedlich <strong>und</strong> es wurde darüber<br />
h<strong>in</strong>aus auch ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Vorgehen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jugendamtes festgestellt.<br />
Dies belegte erneut die Heterogenität des Feldes.<br />
„Also es gibt ja zwei gesetzliche Möglichkeiten, entweder eben die Ersetzung der E<strong>in</strong>willigung<br />
der leiblichen Eltern oder der Verzicht auf die E<strong>in</strong>willigung. Also me<strong>in</strong>e Erfahrung ist<br />
so, dass die Gerichte <strong>in</strong> der Regel auf die E<strong>in</strong>willigung verzichten, weil sie nicht bekannt<br />
s<strong>in</strong>d. Ersetzt wird zum Beispiel eher dann, wenn leibliche Eltern nach der <strong>Geburt</strong> verschw<strong>in</strong>den,<br />
man sie eigentlich kennt, also e<strong>in</strong> paar Daten hat, aber sie nicht mehr aufzuf<strong>in</strong>den<br />
s<strong>in</strong>d.“ (J14, 127)<br />
„Die E<strong>in</strong>willigung wird teilweise ersetzt, also das machen die Richter unterschiedlich. Also,<br />
die e<strong>in</strong>en ersetzen, die anderen sagen, ne<strong>in</strong>, es ist nicht auff<strong>in</strong>dbar, also gibt es ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung.“<br />
(A15, 273)<br />
„Es wird die Entbehrlichkeit festgestellt. Das macht das Gericht <strong>und</strong> sagt, Eltern s<strong>in</strong>d nicht<br />
da. E<strong>in</strong>willigung ist nicht möglich, so ungefähr jetzt. E<strong>in</strong> bisschen besser juristisch ausgedrückt.“<br />
(J12, 28)<br />
5.4.5 Kritische Betrachtung <strong>und</strong> Unzulänglichkeiten der Angebote der<br />
anonymen K<strong>in</strong>desabgabe<br />
Die Träger der <strong>Babyklappen</strong> sowie die Träger anonymer Übergabe wurden<br />
nach Unzulänglichkeiten gefragt, die sich aus ihrer Sicht im Rahmen ihrer<br />
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