05.12.2012 Aufrufe

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

(3) Die E<strong>in</strong>willigung e<strong>in</strong>es Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er<br />

wegen e<strong>in</strong>er besonders schweren psychischen Krankheit oder e<strong>in</strong>er besonders<br />

schweren geistigen oder seelischen Beh<strong>in</strong>derung zur Pflege <strong>und</strong> Erziehung<br />

des K<strong>in</strong>des dauernd unfähig ist <strong>und</strong> wenn das K<strong>in</strong>d bei Unterbleiben<br />

der Annahme nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Familie aufwachsen könnte <strong>und</strong> dadurch <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Entwicklung schwer gefährdet wäre.<br />

(4) In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Familiengericht die E<strong>in</strong>willigung<br />

des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem<br />

K<strong>in</strong>d zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.<br />

Vorm<strong>und</strong>schaften<br />

§ 1773 Voraussetzungen<br />

(1) E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>derjähriger erhält e<strong>in</strong>en Vorm<strong>und</strong>, wenn er nicht unter elterlicher<br />

Sorge steht oder wenn die Eltern weder <strong>in</strong> den die Person noch <strong>in</strong> den<br />

das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des M<strong>in</strong>derjährigen<br />

berechtigt s<strong>in</strong>d.<br />

(2) E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>derjähriger erhält e<strong>in</strong>en Vorm<strong>und</strong> auch dann, wenn se<strong>in</strong> Familienstand<br />

nicht zu ermitteln ist.<br />

§ 1779 Auswahl durch das Familiengericht<br />

(1) Ist die Vorm<strong>und</strong>schaft nicht e<strong>in</strong>em nach § 1776 Berufenen zu übertragen,<br />

so hat das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamts den Vorm<strong>und</strong><br />

auszuwählen.<br />

(2) Das Familiengericht soll e<strong>in</strong>e Person auswählen, die nach ihren persönlichen<br />

Verhältnissen <strong>und</strong> ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen<br />

Umständen zur Führung der Vorm<strong>und</strong>schaft geeignet ist. Bei der Auswahl<br />

unter mehreren geeigneten Personen s<strong>in</strong>d der mutmaßliche Wille der Eltern,<br />

die persönlichen B<strong>in</strong>dungen des Mündels, die Verwandtschaft oder<br />

Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels<br />

zu berücksichtigen.<br />

(3) Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vorm<strong>und</strong>s Verwandte<br />

oder Verschwägerte des Mündels hören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung<br />

<strong>und</strong> ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Die Verwandten<br />

<strong>und</strong> Verschwägerten können von dem Mündel Ersatz ihrer Auslagen<br />

verlangen; der Betrag der Auslagen wird von dem Familiengericht festgesetzt.<br />

§ 1791a Vere<strong>in</strong>svorm<strong>und</strong>schaft<br />

(1) E<strong>in</strong> rechtsfähiger Vere<strong>in</strong> kann zum Vorm<strong>und</strong> bestellt werden, wenn er<br />

vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist. Der Vere<strong>in</strong><br />

darf nur zum Vorm<strong>und</strong> bestellt werden, wenn e<strong>in</strong>e als ehrenamtlicher E<strong>in</strong>zelvorm<strong>und</strong><br />

geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776<br />

als Vorm<strong>und</strong> berufen ist; die Bestellung bedarf der E<strong>in</strong>willigung des Vere<strong>in</strong>s.<br />

(2) Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts; die §§<br />

1789, 1791 s<strong>in</strong>d nicht anzuwenden.<br />

306

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!