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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

BGB, die weiteren 21 orientierten sich an der Dauer, die e<strong>in</strong> Adoptionsverfahren<br />

i.d.R. dauert.<br />

Nach den Bef<strong>und</strong>en der Studie fanden im Untersuchungszeitraum 652<br />

anonyme <strong>Geburt</strong>en statt. Für 502 anonym geborene K<strong>in</strong>der lagen Daten<br />

über den Verbleib vor (vgl. Abb. 49). Für 150 K<strong>in</strong>der lagen demnach ke<strong>in</strong>e<br />

Informationen darüber vor, ob sie zu den leiblichen Eltern/der Mutter zurückkehrten<br />

oder ob e<strong>in</strong>e Adoptionsfreigabe erfolgte. Nach Aussagen von<br />

20 Trägern anonymer <strong>Geburt</strong> kehrten 38 % (Anzahl der K<strong>in</strong>der: 191) zu der<br />

leiblichen Mutter /den Eltern zurück, nachdem diese die Anonymität aufgegeben<br />

hatten. 33,1 % (Anzahl der K<strong>in</strong>der: 166) der K<strong>in</strong>der wurden nach<br />

Aussagen von zwölf Trägern zur Adoption freigegeben nachdem die Mutter<br />

die Anonymität aufgab. 29 Träger gaben an, dass 28,9 % (Anzahl der K<strong>in</strong>der:<br />

145) der K<strong>in</strong>der zur Adoption gegeben wurden, ohne dass die Personendaten<br />

der leiblichen Mutter/Eltern bekannt waren.<br />

Abbildung 49: Befragung der Träger anonymer <strong>Geburt</strong>: Verbleib der<br />

K<strong>in</strong>der<br />

191<br />

Quelle: Eigene Erhebung, 2010.<br />

Verbleib der K<strong>in</strong>der (N=502)<br />

166<br />

145<br />

Adoptionsfreigabe ohne<br />

Bekanntwerden der<br />

Identität der Mutter<br />

Adoptionsfreigabe nach<br />

Aufgabe der Anonymität<br />

Aufgabe der Anonymität<br />

<strong>und</strong> Rücknahme des<br />

K<strong>in</strong>des<br />

34 Träger machten Angaben darüber, wie bei e<strong>in</strong>er gewünschten Rücknahme<br />

durch die Mutter/Eltern geprüft wurde, ob es sich um die biologischen<br />

Eltern handelte. Vier Träger gaben an, dass e<strong>in</strong> DNA-Test durchgeführt<br />

wurde. Bei 22 Trägern reichte es aus, wenn die Mutter durch autorisierte<br />

Personen, die bei der <strong>Geburt</strong> anwesend waren, identifiziert wurde. Bei diesen<br />

Dritten konnte es sich um Mitarbeiter<strong>in</strong>nen des Trägers, der Beratungsstelle<br />

oder Hebammen sowie Ärzte handeln. Sechs Träger gaben an, dass<br />

zusätzlich zur Identifikation durch Dritte noch e<strong>in</strong> DNA-Test durchgeführt<br />

wurde. Bei e<strong>in</strong>em Träger erfolgte die Identifizierung zusätzlich zum DNA-<br />

Test noch durch e<strong>in</strong> „besonders geschnittenes Blatt oder Stück Stoff“, das<br />

der Mutter als Erkennungs<strong>in</strong>strument mitgegeben wurde. Zusätzlich zum<br />

DNA-Test <strong>und</strong> der Identifizierung durch Dritte, erfolgte bei e<strong>in</strong>em Träger<br />

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