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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zur anonymen <strong>Geburt</strong><br />

24 von 65 Jugendämtern (36,4 %) mit e<strong>in</strong>em Angebot der anonymen <strong>Geburt</strong><br />

im Jugendamtsbezirk f<strong>in</strong>anzierten die Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es anonym<br />

geborenen K<strong>in</strong>des über § 42 SGB VIII (Inobhutnahme). Sechs Jugendämter<br />

(9,1 %) gaben an, dass die Unterbr<strong>in</strong>gung durch § 33 SGB VIII (Hilfen zur<br />

Erziehung) f<strong>in</strong>anziert wurde. In zehn Jugendamtsbezirken (15,2 %) wurden<br />

die Kosten über die Adoptionspflege erstattet <strong>und</strong> <strong>in</strong> zwei weiteren Fällen<br />

wurden Spendengelder dazu genutzt.<br />

Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zur anonymen Übergabe<br />

19 Jugendämter gaben an, dass <strong>in</strong> ihren Zuständigkeitsbereichen 22 Angebote<br />

zur anonymen Übergabe bestanden. In fünf Jugendamtsbezirken wird<br />

die Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es anonym übergebenen K<strong>in</strong>des über § 42 SGB VIII<br />

(Inobhutnahme), <strong>in</strong> zwei Bezirken mittels § 33 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung)<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em über die Adoptionspflege f<strong>in</strong>anziert. Die anderen elf<br />

Jugendämter beantworteten diese Frage nicht.<br />

Ergebnisse der TRÄGERBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />

Für 248 der <strong>in</strong>sgesamt 278 K<strong>in</strong>der, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Babyklappe gelegt wurden,<br />

lagen Angaben über die Unterbr<strong>in</strong>gung vor (vgl. Abb. 41). Die Hälfte der<br />

K<strong>in</strong>der (Anzahl der K<strong>in</strong>der: 121, 48,8 %) wurde unmittelbar nach der Entlassung<br />

aus dem Krankenhaus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Adoptivpflegefamilie untergebracht.<br />

40,3 % (Anzahl der K<strong>in</strong>der: 100) K<strong>in</strong>der wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Bereitschaftspflegefamilie<br />

untergebracht, die <strong>in</strong> der ersten Zeit die Versorgung des K<strong>in</strong>des<br />

übernahm. In e<strong>in</strong>em Fall wurde das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Dauerpflegestelle untergebracht.<br />

In jeweils fünf Fällen (je 2 %) kehrte das K<strong>in</strong>d zur Mutter zurück<br />

bzw. wurde <strong>in</strong> K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendhilfee<strong>in</strong>richtungen untergebracht. 16<br />

K<strong>in</strong>der (6,5 %) wurden nach der Entlassung aus dem Krankenhaus von<br />

Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen des Trägers zuhause versorgt.<br />

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