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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

„Wir als Jugendhilfe, kann ich schon mal sagen, s<strong>in</strong>d natürlich nicht besonders begeistert von<br />

diesem Angebot, wie wahrsche<strong>in</strong>lich die meisten Jugendämter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Trotzdem<br />

stehen wir dazu <strong>und</strong> unterstützen das auch. Und ich hatte mir e<strong>in</strong>fach damals gesagt <strong>und</strong><br />

auch heute noch, wenn so etwas schon ist, dann wenigstens, anonyme <strong>Geburt</strong>, d.h. nicht, dass<br />

die Mutter das K<strong>in</strong>d jetzt irgendwo abgibt, sondern halt unter regulären Verhältnissen bekommt<br />

<strong>und</strong> dann wieder gehen kann. Also wir haben seit zehn Jahren beides im Angebot,<br />

also anonyme <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> Babyklappe.“ (J12, 12)<br />

5.1.4 Kooperationsstrukturen<br />

Im Folgenden werden die Bef<strong>und</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich der Kooperationsstrukturen<br />

untersucht. Dabei g<strong>in</strong>g es zum e<strong>in</strong>en um die Kooperationen, die zwischen<br />

den Jugendämtern <strong>und</strong> den Trägern anonymer K<strong>in</strong>desabgabe bestehen. Es<br />

wurde untersucht, ob Kooperationsverträge mit Trägern bestehen <strong>und</strong> welche<br />

Inhalte <strong>in</strong> diesen geregelt s<strong>in</strong>d. H<strong>in</strong>sichtlich der Trägerseite wurde untersucht,<br />

mit welchen weiteren E<strong>in</strong>richtungen die Träger kooperieren <strong>und</strong><br />

wie die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen bewertet wird.<br />

Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />

67 von 71 Jugendämtern, <strong>in</strong> deren Jugendamtsbezirken e<strong>in</strong>e Babyklappe<br />

vorhanden war, beantworteten die Frage, ob das Jugendamt e<strong>in</strong>en Kooperationsvertrag<br />

mit den Betreibern von <strong>Babyklappen</strong> geschlossen hat. Diese<br />

Frage bezog sich auf schriftlich fixierte Vere<strong>in</strong>barungen <strong>und</strong> umfasste damit<br />

nicht die mündlichen Absprachen, die zwischen dem Jugendamt <strong>und</strong> dem<br />

Träger bestanden. Fast zwei Drittel der 67 Jugendämter gaben an, dass ke<strong>in</strong><br />

Kooperationsvertrag vorliegt (n = 44; 65,7 %). In 17 Fällen (25,4 %) bestand<br />

zum Erhebungszeitpunkt e<strong>in</strong> Kooperationsvertrag <strong>und</strong> <strong>in</strong> weiteren<br />

vier Fällen (6,0 %) wurde dieser Vertrag unter Berücksichtigung der Empfehlungen<br />

der B<strong>und</strong>esarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Landesjugendämter geschlossen.<br />

In diesen Empfehlungen heißt es: „E<strong>in</strong>e Stelle, die e<strong>in</strong>e Babyklappe betreibt<br />

oder die Möglichkeit der anonymen <strong>Geburt</strong> bzw. die Entgegennahme<br />

von K<strong>in</strong>dern anbietet, kann nicht gleichzeitig die Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle<br />

erhalten“ (BAGLJÄ 2009, S. 11). Die <strong>DJI</strong>-Erhebung<br />

bei den Jugendämtern kam zu dem Ergebnis, dass der Träger e<strong>in</strong>er Babyklappe<br />

<strong>in</strong> neun Fällen identisch mit dem Träger e<strong>in</strong>er Adoptionsvermittlungsstelle<br />

ist, d.h. die K<strong>in</strong>der wurden auch über diesen Träger <strong>in</strong> die Adoptions-<br />

<strong>und</strong> oder Pflegefamilie vermittelt. In sieben Jugendamtsbezirken war<br />

der Träger der anonymen <strong>Geburt</strong> identisch mit dem Träger e<strong>in</strong>er Adoptionsvermittlungsstelle.<br />

E<strong>in</strong> Jugendamt gab an, dass e<strong>in</strong>e mündliche Vere<strong>in</strong>barung bestand <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em anderen Fall lag statt e<strong>in</strong>es Kooperationsvertrages e<strong>in</strong>e Dienstanweisung<br />

für den Betreiber, e<strong>in</strong>en städtischen Eigenbetrieb, vor. In neun Fällen<br />

wurde e<strong>in</strong> Kooperationsvertrag rückwirkend geschlossen, d.h. die Babyklappe<br />

war bereits <strong>in</strong>stalliert als die Zusammenarbeit mittels e<strong>in</strong>es Vertrages<br />

bzw. e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung geregelt wurde.<br />

Des Weiteren wurde nach den Inhalten <strong>und</strong> explizit nach juristischen<br />

Sachverhalten gefragt, die <strong>in</strong> den Kooperationsverträgen geregelt werden.<br />

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