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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

Abbildung 14: Welche Sachverhalte regelt der Kooperationsvertrag mit<br />

den Trägern anonymer Übergabe?<br />

Quelle: Eigene Erhebung, 2010.<br />

Ergebnisse der TRÄGERBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />

Durchschnittlich arbeiteten die 60 Träger der <strong>Babyklappen</strong> mit zwei anderen<br />

E<strong>in</strong>richtungen zusammen. In zwölf Fällen bestanden Kooperationen<br />

mit e<strong>in</strong>er weiteren E<strong>in</strong>richtung, dies betraf Kooperationen zwischen dem<br />

Träger der Babyklappe, <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e Beratungsstelle, <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus.<br />

Bei 17 E<strong>in</strong>richtungen bestanden nach eigenen Aussagen Kooperationen<br />

mit m<strong>in</strong>destens zwei weiteren Akteuren, dabei handelte es sich um<br />

Beratungsstellen, Krankenhäuser <strong>und</strong> Jugendämter. Mit drei E<strong>in</strong>richtungen<br />

arbeiteten 14 Träger zusammen – dies betraf Kooperationen zwischen dem<br />

Träger, e<strong>in</strong>em Krankenhaus, dem Jugendamt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em zweiten <strong>in</strong>volvierten<br />

Jugendamt oder e<strong>in</strong>er weiteren Beratungsstelle. Neun Träger gaben an<br />

mit m<strong>in</strong>destens vier E<strong>in</strong>richtungen zu kooperieren. Dabei ergänzte sich die<br />

eben genannte Aufzählung um weitere Beratungsstellen, Rettungsdienste<br />

oder kooperierende Ärzte. In acht Fällen bestanden Kooperationen mit<br />

mehr als fünf Akteuren. Dies betraf Zusammenarbeiten zwischen dem <strong>Babyklappen</strong>träger,<br />

Mutter-K<strong>in</strong>d-E<strong>in</strong>richtungen, Beratungsstellen, Rechtsanwälten,<br />

K<strong>in</strong>derärzten <strong>und</strong> Jugendämtern.<br />

Alle 60 Träger gaben an, dass sie mit e<strong>in</strong>em Jugendamt kooperierten. In<br />

zehn Fällen arbeiteten die Träger mit zwei <strong>und</strong> <strong>in</strong> weiteren sechs Fällen mit<br />

drei Jugendämtern zusammen, zu denen auch Landesjugendämter bzw.<br />

überregionale Kooperationen mit Jugendämtern gehörten.<br />

Abbildung 15 zeigt, dass e<strong>in</strong>e Vielzahl von Institutionen vor der E<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>er Babyklappe darüber verständigt wurde, dies aber ke<strong>in</strong>e Aussage<br />

über die tatsächliche Unterstützung, die diese Institution aufbrachte,<br />

zuließ. 54 von 60 Trägern e<strong>in</strong>er Babyklappe gaben an, dass sie das Jugendamt<br />

vor der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Babyklappe <strong>in</strong>formierten, <strong>in</strong> 36 Fällen mündete<br />

dies <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er praktischen Unterstützung. 33 Träger e<strong>in</strong>er Babyklappe<br />

<strong>in</strong>formierten <strong>in</strong> der Kommunalpolitik tätige Personen über die E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>und</strong> wurden <strong>in</strong> 24 Fällen bei dem Vorhaben unterstützt. Die Adoptionsvermittlungsstellen<br />

wurden bei 30 <strong>Babyklappen</strong> vor deren E<strong>in</strong>richtung da-<br />

106<br />

Regelungen zur Kostenübernahme<br />

Ablauf der weiteren Versorgung <strong>und</strong><br />

Unterbr<strong>in</strong>gen des K<strong>in</strong>des<br />

Juristische Regelungen<br />

F<strong>in</strong>anzielle Regelungen<br />

Zeitrahmen bzgl. der Informationspflicht<br />

zuständiger Behörden<br />

Instanz der Inobhutnahme<br />

Vorgehen bei Rücknahmewunsch<br />

Versicherungs<strong>in</strong>halte<br />

1<br />

2<br />

0 1 2 3 4 5<br />

Angaben <strong>in</strong> absoluten Werten<br />

3<br />

3<br />

3<br />

4<br />

4<br />

4

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