Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI
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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />
Abbildung 14: Welche Sachverhalte regelt der Kooperationsvertrag mit<br />
den Trägern anonymer Übergabe?<br />
Quelle: Eigene Erhebung, 2010.<br />
Ergebnisse der TRÄGERBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />
Durchschnittlich arbeiteten die 60 Träger der <strong>Babyklappen</strong> mit zwei anderen<br />
E<strong>in</strong>richtungen zusammen. In zwölf Fällen bestanden Kooperationen<br />
mit e<strong>in</strong>er weiteren E<strong>in</strong>richtung, dies betraf Kooperationen zwischen dem<br />
Träger der Babyklappe, <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e Beratungsstelle, <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus.<br />
Bei 17 E<strong>in</strong>richtungen bestanden nach eigenen Aussagen Kooperationen<br />
mit m<strong>in</strong>destens zwei weiteren Akteuren, dabei handelte es sich um<br />
Beratungsstellen, Krankenhäuser <strong>und</strong> Jugendämter. Mit drei E<strong>in</strong>richtungen<br />
arbeiteten 14 Träger zusammen – dies betraf Kooperationen zwischen dem<br />
Träger, e<strong>in</strong>em Krankenhaus, dem Jugendamt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em zweiten <strong>in</strong>volvierten<br />
Jugendamt oder e<strong>in</strong>er weiteren Beratungsstelle. Neun Träger gaben an<br />
mit m<strong>in</strong>destens vier E<strong>in</strong>richtungen zu kooperieren. Dabei ergänzte sich die<br />
eben genannte Aufzählung um weitere Beratungsstellen, Rettungsdienste<br />
oder kooperierende Ärzte. In acht Fällen bestanden Kooperationen mit<br />
mehr als fünf Akteuren. Dies betraf Zusammenarbeiten zwischen dem <strong>Babyklappen</strong>träger,<br />
Mutter-K<strong>in</strong>d-E<strong>in</strong>richtungen, Beratungsstellen, Rechtsanwälten,<br />
K<strong>in</strong>derärzten <strong>und</strong> Jugendämtern.<br />
Alle 60 Träger gaben an, dass sie mit e<strong>in</strong>em Jugendamt kooperierten. In<br />
zehn Fällen arbeiteten die Träger mit zwei <strong>und</strong> <strong>in</strong> weiteren sechs Fällen mit<br />
drei Jugendämtern zusammen, zu denen auch Landesjugendämter bzw.<br />
überregionale Kooperationen mit Jugendämtern gehörten.<br />
Abbildung 15 zeigt, dass e<strong>in</strong>e Vielzahl von Institutionen vor der E<strong>in</strong>richtungen<br />
e<strong>in</strong>er Babyklappe darüber verständigt wurde, dies aber ke<strong>in</strong>e Aussage<br />
über die tatsächliche Unterstützung, die diese Institution aufbrachte,<br />
zuließ. 54 von 60 Trägern e<strong>in</strong>er Babyklappe gaben an, dass sie das Jugendamt<br />
vor der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Babyklappe <strong>in</strong>formierten, <strong>in</strong> 36 Fällen mündete<br />
dies <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er praktischen Unterstützung. 33 Träger e<strong>in</strong>er Babyklappe<br />
<strong>in</strong>formierten <strong>in</strong> der Kommunalpolitik tätige Personen über die E<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>und</strong> wurden <strong>in</strong> 24 Fällen bei dem Vorhaben unterstützt. Die Adoptionsvermittlungsstellen<br />
wurden bei 30 <strong>Babyklappen</strong> vor deren E<strong>in</strong>richtung da-<br />
106<br />
Regelungen zur Kostenübernahme<br />
Ablauf der weiteren Versorgung <strong>und</strong><br />
Unterbr<strong>in</strong>gen des K<strong>in</strong>des<br />
Juristische Regelungen<br />
F<strong>in</strong>anzielle Regelungen<br />
Zeitrahmen bzgl. der Informationspflicht<br />
zuständiger Behörden<br />
Instanz der Inobhutnahme<br />
Vorgehen bei Rücknahmewunsch<br />
Versicherungs<strong>in</strong>halte<br />
1<br />
2<br />
0 1 2 3 4 5<br />
Angaben <strong>in</strong> absoluten Werten<br />
3<br />
3<br />
3<br />
4<br />
4<br />
4