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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong>en Jugendlichen von<br />

e<strong>in</strong>er anderen Person wegzunehmen. (…)<br />

§ 44 SGB VIII Erlaubnis zur Vollzeitpflege<br />

(1) Wer e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong>en Jugendlichen über Tag <strong>und</strong> Nacht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />

Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. E<strong>in</strong>er Erlaubnis<br />

bedarf nicht, wer e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong>en Jugendlichen<br />

- im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

für seelisch beh<strong>in</strong>dert K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> Jugendliche aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Vermittlung<br />

durch das Jugendamt,<br />

- als Vorm<strong>und</strong> oder Pfleger im Rahmen se<strong>in</strong>es Wirkungskreises,<br />

- als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,<br />

- bis zur Dauer von acht Wochen,<br />

- im Rahmen e<strong>in</strong>es Schüler- oder Jugendaustausches,<br />

- <strong>in</strong> Adoptionspflege (§1744 des Bürgerliche Gesetzbuches)<br />

über Tag <strong>und</strong> Nacht aufnimmt.<br />

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des K<strong>in</strong>des oder des Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der Pflegestelle nicht gewährleistet ist.<br />

(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des E<strong>in</strong>zelfalls entsprechend an<br />

Ort <strong>und</strong> Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der<br />

Erlaubnis weiter bestehen. Ist das Wohl des K<strong>in</strong>des oder des Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der Pflegestelle gefährdet <strong>und</strong> ist die Pflegeperson nicht bereit oder <strong>in</strong><br />

der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen<br />

oder zu widerrufen.<br />

(4) Wer e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d oder e<strong>in</strong>en Jugendlichen <strong>in</strong> erlaubnispflichtige Familienpflege<br />

aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu<br />

unterrichten, die das Wohl des K<strong>in</strong>des oder des Jugendlichen betreffen.<br />

Im Rahmen von Neonatiziden relevante Straftatbestände<br />

§ 211 StGB Mord<br />

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<br />

(2) Mörder ist, wer<br />

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder<br />

sonst aus niedrigen Beweggründen,<br />

heimtückisch oder grausam oder mit geme<strong>in</strong>gefährlichen Mitteln oder<br />

um e<strong>in</strong>e andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,<br />

e<strong>in</strong>en Menschen tötet.<br />

§ 212 StGB Totschlag<br />

(1) Wer e<strong>in</strong>en Menschen tötet, ohne Mörder zu se<strong>in</strong>, wird als Totschläger<br />

mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.<br />

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.<br />

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