Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI
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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />
ren <strong>in</strong> Gang gesetzt oder das K<strong>in</strong>d wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e (Dauer)Pflegestelle gegeben.<br />
Letzteres Vorgehen wurde gewählt sofern noch unklar war, ob die<br />
Mutter sich nicht doch wieder melden würde. Im Falle der Aufgabe der<br />
Anonymität gab es mehrere Optionen. Das K<strong>in</strong>d kehrte zur leiblichen Mutter/den<br />
Eltern zurück, die leibliche Mutter/die leiblichen Eltern willigten <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e Adoption e<strong>in</strong> oder das K<strong>in</strong>d wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Pflegefamilie gegeben, wenn<br />
nicht geklärt werden konnte, ob die Mutter/die Eltern das K<strong>in</strong>d zu e<strong>in</strong>em<br />
späteren Zeitpunkt wieder zurücknehmen würden.<br />
Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />
Die Frage wie bei e<strong>in</strong>er Rücknahme des K<strong>in</strong>des geprüft wurde, ob es sich<br />
um die leibliche Mutter handelte, wurde von 51 der 71 Jugendämter, <strong>in</strong> deren<br />
Zuständigkeitsbereich e<strong>in</strong>e Babyklappe existierte, beantwortet. Bezüglich<br />
der Rücknahme gab es unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Durchführung<br />
e<strong>in</strong>es DNA-Tests, die Prüfung durch das Erkennungs<strong>in</strong>strument<br />
aus der Babyklappe, die detaillierte Beschreibung über die Ablage des K<strong>in</strong>des<br />
(z.B. Zeitpunkt, Kleidung des K<strong>in</strong>des etc.) sowie die Bestätigung der<br />
Schwangerschaft durch Zeugen. In 14 Fällen wurde bei der Rücknahme<br />
ausschließlich e<strong>in</strong> DNA-Test durchgeführt. In vier Fällen reichte das Erkennungs<strong>in</strong>strument<br />
aus, um zu belegen, dass es sich um die leibliche Mutter<br />
handelte. Alle anderen Jugendämter, d.h. die Mehrheit, komb<strong>in</strong>ierten<br />
diese verschiedenen Möglichkeiten. Jeweils fünf Jugendämter gaben an, dass<br />
sie die Komb<strong>in</strong>ation DNA-Test <strong>und</strong> Erkennungs<strong>in</strong>strument, die Komb<strong>in</strong>ation<br />
DNA-Test <strong>und</strong> detaillierte Angaben über die Schwangerschaft oder<br />
aber das Erkennungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong>klusive Angaben über die Schwangerschaft<br />
nutzten, um zu prüfen, ob es sich um die leibliche Mutter handelte.<br />
Bei der letzten Komb<strong>in</strong>ation wurde dies <strong>in</strong> zwei Fällen durch e<strong>in</strong>en ärztlichen<br />
Bef<strong>und</strong> ergänzt, der die vorangegangene Schwangerschaft der Mutter<br />
bestätigen sollte. In vier Fällen erfolgte die Rücknahme durch e<strong>in</strong>en DNA-<br />
Test <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Erkennungs<strong>in</strong>strument aus der Babyklappe<br />
<strong>und</strong> den Angaben der Mutter über die Schwangerschaft. Die weiteren Optionen<br />
s<strong>in</strong>d im Folgenden unter Angabe der Anzahl der Nennungen aufgelistet:<br />
� Komb<strong>in</strong>ation Bestätigung der Schwangerschaft durch Zeugen <strong>und</strong> detaillierte<br />
Angaben über die Ablage des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> der Babyklappe (3 Nennungen)<br />
� Komb<strong>in</strong>ation Bestätigung der Schwangerschaft durch Zeugen <strong>und</strong> die<br />
Abgabe des Erkennungs<strong>in</strong>strumentes (2 Nennungen)<br />
In e<strong>in</strong>em Fall muss die Schwangerschaft zusätzlich durch e<strong>in</strong>en Arzt bestätigt<br />
werden:<br />
� Zwei Jugendämter nutzten alle möglichen Mittel, um zu prüfen, ob es<br />
sich um die leibliche Mutter handelt, d.h.: DNA-Test, Vorlage des Erkennungs<strong>in</strong>strumentes<br />
aus der Babyklappe, detaillierte Angabe über die<br />
Schwangerschaft sowie deren Bestätigung durch Zeugen<br />
� In zwei Fällen reichten die Angaben über die Abgabe des K<strong>in</strong>des durch<br />
Babyklappe aus; dies wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall durch e<strong>in</strong>e zusätzliche Recherche<br />
des Jugendamtes ergänzt (ohne Angabe wie diese genau aussah). In<br />
zweitem Fall legte das Gericht fest, wie e<strong>in</strong>e Überprüfung erfolgen sollte<br />
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