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Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland Fallzahlen - DJI

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Abschlussbericht „<strong>Anonyme</strong> <strong>Geburt</strong> <strong>und</strong> <strong>Babyklappen</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>“<br />

ren <strong>in</strong> Gang gesetzt oder das K<strong>in</strong>d wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e (Dauer)Pflegestelle gegeben.<br />

Letzteres Vorgehen wurde gewählt sofern noch unklar war, ob die<br />

Mutter sich nicht doch wieder melden würde. Im Falle der Aufgabe der<br />

Anonymität gab es mehrere Optionen. Das K<strong>in</strong>d kehrte zur leiblichen Mutter/den<br />

Eltern zurück, die leibliche Mutter/die leiblichen Eltern willigten <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Adoption e<strong>in</strong> oder das K<strong>in</strong>d wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Pflegefamilie gegeben, wenn<br />

nicht geklärt werden konnte, ob die Mutter/die Eltern das K<strong>in</strong>d zu e<strong>in</strong>em<br />

späteren Zeitpunkt wieder zurücknehmen würden.<br />

Ergebnisse der JUGENDAMTSBEFRAGUNG zu <strong>Babyklappen</strong><br />

Die Frage wie bei e<strong>in</strong>er Rücknahme des K<strong>in</strong>des geprüft wurde, ob es sich<br />

um die leibliche Mutter handelte, wurde von 51 der 71 Jugendämter, <strong>in</strong> deren<br />

Zuständigkeitsbereich e<strong>in</strong>e Babyklappe existierte, beantwortet. Bezüglich<br />

der Rücknahme gab es unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Durchführung<br />

e<strong>in</strong>es DNA-Tests, die Prüfung durch das Erkennungs<strong>in</strong>strument<br />

aus der Babyklappe, die detaillierte Beschreibung über die Ablage des K<strong>in</strong>des<br />

(z.B. Zeitpunkt, Kleidung des K<strong>in</strong>des etc.) sowie die Bestätigung der<br />

Schwangerschaft durch Zeugen. In 14 Fällen wurde bei der Rücknahme<br />

ausschließlich e<strong>in</strong> DNA-Test durchgeführt. In vier Fällen reichte das Erkennungs<strong>in</strong>strument<br />

aus, um zu belegen, dass es sich um die leibliche Mutter<br />

handelte. Alle anderen Jugendämter, d.h. die Mehrheit, komb<strong>in</strong>ierten<br />

diese verschiedenen Möglichkeiten. Jeweils fünf Jugendämter gaben an, dass<br />

sie die Komb<strong>in</strong>ation DNA-Test <strong>und</strong> Erkennungs<strong>in</strong>strument, die Komb<strong>in</strong>ation<br />

DNA-Test <strong>und</strong> detaillierte Angaben über die Schwangerschaft oder<br />

aber das Erkennungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong>klusive Angaben über die Schwangerschaft<br />

nutzten, um zu prüfen, ob es sich um die leibliche Mutter handelte.<br />

Bei der letzten Komb<strong>in</strong>ation wurde dies <strong>in</strong> zwei Fällen durch e<strong>in</strong>en ärztlichen<br />

Bef<strong>und</strong> ergänzt, der die vorangegangene Schwangerschaft der Mutter<br />

bestätigen sollte. In vier Fällen erfolgte die Rücknahme durch e<strong>in</strong>en DNA-<br />

Test <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Erkennungs<strong>in</strong>strument aus der Babyklappe<br />

<strong>und</strong> den Angaben der Mutter über die Schwangerschaft. Die weiteren Optionen<br />

s<strong>in</strong>d im Folgenden unter Angabe der Anzahl der Nennungen aufgelistet:<br />

� Komb<strong>in</strong>ation Bestätigung der Schwangerschaft durch Zeugen <strong>und</strong> detaillierte<br />

Angaben über die Ablage des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> der Babyklappe (3 Nennungen)<br />

� Komb<strong>in</strong>ation Bestätigung der Schwangerschaft durch Zeugen <strong>und</strong> die<br />

Abgabe des Erkennungs<strong>in</strong>strumentes (2 Nennungen)<br />

In e<strong>in</strong>em Fall muss die Schwangerschaft zusätzlich durch e<strong>in</strong>en Arzt bestätigt<br />

werden:<br />

� Zwei Jugendämter nutzten alle möglichen Mittel, um zu prüfen, ob es<br />

sich um die leibliche Mutter handelt, d.h.: DNA-Test, Vorlage des Erkennungs<strong>in</strong>strumentes<br />

aus der Babyklappe, detaillierte Angabe über die<br />

Schwangerschaft sowie deren Bestätigung durch Zeugen<br />

� In zwei Fällen reichten die Angaben über die Abgabe des K<strong>in</strong>des durch<br />

Babyklappe aus; dies wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall durch e<strong>in</strong>e zusätzliche Recherche<br />

des Jugendamtes ergänzt (ohne Angabe wie diese genau aussah). In<br />

zweitem Fall legte das Gericht fest, wie e<strong>in</strong>e Überprüfung erfolgen sollte<br />

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