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Vorabfassung

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Drucksache 18/7555 – 106 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Die Definition des Smart-Meter-Gateway-Administrators in Nummer 20 erfolgt, um diese für den künftigen<br />

Messstellenbetrieb zentrale Rolle weiteren Konkretisierungen zuführen zu können.<br />

Nummer 21 definiert die Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur als ein System, das für verschiedene Marktteilnehmer<br />

die Basistechnologie für zertifikatsbasierte Sicherheitsdienstleistungen bereitstellt. Auf dieser Grundlage<br />

kann die Authentizität und die Vertraulichkeit bei der Kommunikation der einzelnen Marktteilnehmer untereinander<br />

und insbesondere zum Aufbau gesicherter Verbindungen zu den Smart-Meter-Gateways erreicht werden.<br />

Technisch wird der Authentizitätsnachweis der Schlüssel dabei über digitale Zertifikate aus der Smart-Metering-<br />

Public-Key-Infrastruktur realisiert.<br />

Nummer 22 definiert Stammdaten als Anlagen beschreibende Kennzahlen. Stammdaten wie Art und technische<br />

Ausstattung angeschlossener Erzeugungsanlagen und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG,<br />

Ort und Spannungsebene sowie Art der kommunikativen Anbindung dieser Anlagen sind perspektivisch geeignet,<br />

in Anlagenregistern für ein intelligentes Energienetz Verwendung zu finden.<br />

Nummer 23 definiert den die energiewirtschaftlich relevante Tarifierung. Die Tarifierung ist der Oberbegriff für<br />

solche Prozesse, die letztlich preisbildend sein werden. Die Möglichkeit der Zuordnung zu verschiedensten Tarifstufen<br />

dient insbesondere der Umsetzung variabler Tarife.<br />

Die Nummern 24 und 25 definieren wesentliche Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb<br />

bei intelligenten Messsystemen. Dieser unterscheidet sich aufgrund der Aufgaben der Gateway Administration<br />

nicht unerheblich von der ursprünglichen Aufgabenbeschreibung für den Messstellenbetrieb, die in § 3 Absatz<br />

1 Nummer 1 zu finden ist.<br />

Nummer 26 definiert das Wurzelzertifikat. Im Weitverkehrsnetz ist für die Verbindung des Smart-Meter-Gateway<br />

zu einem autorisierten Marktteilnehmer eine gegenseitige Authentisierung der Kommunikationspartner erforderlich.<br />

Die Kommunikation erfolgt dabei stets über einen verschlüsselten, integritätsgesicherten Kanal. Zudem<br />

werden zu sendende Daten vom Smart-Meter-Gateway zusätzlich auf Datenebene für den Endempfänger<br />

verschlüsselt und signiert. Mit einer Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur wird die Authentizität der bei dieser<br />

Kommunikation eingesetzten öffentlichen Schlüssel der Kommunikationspartner sichergestellt. Technisch<br />

wird der Authentizitätsnachweis der Schlüssel über digitale Zertifikate aus der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur<br />

realisiert. Wurzelzertifikate dienen dabei dazu, die Gültigkeit aller untergeordneten Zertifikate zu validieren.<br />

Nummer 27 führt den neuen Begriff der Zählerstandsgangmessung ein. Ein Zählerstandsgang ist eine Reihe viertelstündig<br />

ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit und stündlich ermittelter Zählerstände von Gasmengen.<br />

Zählerstandsgänge können die Grundlage für variable Tarife bilden.<br />

Nummer 28 führt den Begriff Zählpunkt ein. Verwendet wird eine Definition, die auf Einspeise- und Verbrauchssituationen<br />

genauso wie auf Konstellationen „Unterzähler in Kundenanlagen“ Anwendung finden kann.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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