Vorabfassung
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Drucksache 18/7555 – 202 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
der Netzentgelte größtmögliche Transparenz herzustellen und die Anreizregulierungsverordnung<br />
entsprechend zu ergänzen.<br />
31. Zu Artikel 1 allgemein<br />
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Messstellenbetriebsgesetz<br />
auch Verpflichtungen für den elektrischen Schienenverkehr beinhaltet<br />
und ob die Anwendung des Messstellenbetriebsgesetzes unter Berücksichtigung der<br />
Vor- und Nachteile hier sinnvoll ist. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />
gegebenenfalls klarzustellen, dass die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes<br />
nicht auf Messeinrichtungen des elektrischen Schienenverkehrs im Bahnstromnetz<br />
anzuwenden sind.<br />
Begründung:<br />
Bei Anwendung der Verpflichtungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz auch im<br />
elektrischen Schienenverkehr würden zusätzliche Kosten entstehen, denen möglicherweise<br />
kein entsprechender Nutzen gegenübersteht, so dass es diesbezüglich einer Klarstellung<br />
bedarf. Gegebenenfalls sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch mögliche<br />
Vorteile der Anwendung des Messstellenbetriebsgesetzes auf den elektrischen<br />
Schienenverkehr darzulegen.<br />
32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - (§ 3 Nummer 26 b EnWG)<br />
In Artikel 3 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:<br />
'1a. In § 3 Nummer 26b werden nach dem Wort "Messeinrichtungen" die Wörter "sowie<br />
die Messung" eingefügt."'<br />
Begründung:<br />
Die Regelung des § 17 Absatz 7 Stromnetzentgeltverordnung in Artikel 4 des vorliegenden<br />
Gesetzentwurfs sieht vor, dass für konventionelle Messeinrichtungen die Messung<br />
zum Messstellenbetrieb gehört. Aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Entwurfs des<br />
Messstellenbetriebsgesetzes ergibt sich, dass auch für intelligente Messsysteme und<br />
moderne Messeinrichtungen die Gewährleistung der Messung, die Messwertaufbereitung<br />
und die Übertragung der Messdaten zum Messstellenbetrieb gehören. Die Trennung<br />
zwischen Messstellenbetrieb und Messung im Definitionenkatalog des § 3 EnWG<br />
schafft vor diesem Hintergrund Verwirrung. Im Sinne der Konsistenz und der Transpa-<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.