Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 177 – Drucksache 18/7555<br />
Stellungnahme<br />
des Bundesrates<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende<br />
Anlage 3<br />
Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß<br />
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:<br />
1. Zum Gesetzentwurf allgemein<br />
a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierung des Gesamtsystems<br />
und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der<br />
Energiewende vorangetrieben werden sollen. Dazu ist der Einbau von intelligenten<br />
Messsystemen sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie<br />
eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen.<br />
b) Der Bundesrat unterstützt, dass es keinen Roll Out "um jeden Preis" geben darf und<br />
Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen. Die Letztverbraucher<br />
und Erzeuger dürfen nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet und<br />
die grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich<br />
unverhältnismäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden.<br />
c) Bei der Frage der Belastung für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie<br />
für Betreiber von PV-Anlagen führt der Gesetzentwurf jedoch nicht dazu, dass der<br />
Nutzen die anfallenden Kosten rechtfertigt. Gerade für die privaten Letztverbraucher<br />
wäre das Hinwirken des Gesetzgebers auf die Etablierung von lastflexiblen<br />
Tarifen zielführender als eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen.<br />
Damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, von den preissenkenden<br />
Effekten der Erneuerbaren Energien zu profitieren, sollte daher auf die Einführung<br />
lastflexibler Tarife hingewirkt werden. Dies würde auch die freiwillige<br />
Nutzung intelligenter Messsysteme anreizen.<br />
d) Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, die Genehmigungspflicht<br />
für den grundzuständigen Messstellenbetreiber auf die Bundesnetzagentur zu übertragen.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.