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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 177 – Drucksache 18/7555<br />

Stellungnahme<br />

des Bundesrates<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende<br />

Anlage 3<br />

Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß<br />

Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:<br />

1. Zum Gesetzentwurf allgemein<br />

a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierung des Gesamtsystems<br />

und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der<br />

Energiewende vorangetrieben werden sollen. Dazu ist der Einbau von intelligenten<br />

Messsystemen sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie<br />

eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen.<br />

b) Der Bundesrat unterstützt, dass es keinen Roll Out "um jeden Preis" geben darf und<br />

Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen. Die Letztverbraucher<br />

und Erzeuger dürfen nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet und<br />

die grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich<br />

unverhältnismäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden.<br />

c) Bei der Frage der Belastung für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie<br />

für Betreiber von PV-Anlagen führt der Gesetzentwurf jedoch nicht dazu, dass der<br />

Nutzen die anfallenden Kosten rechtfertigt. Gerade für die privaten Letztverbraucher<br />

wäre das Hinwirken des Gesetzgebers auf die Etablierung von lastflexiblen<br />

Tarifen zielführender als eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen.<br />

Damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, von den preissenkenden<br />

Effekten der Erneuerbaren Energien zu profitieren, sollte daher auf die Einführung<br />

lastflexibler Tarife hingewirkt werden. Dies würde auch die freiwillige<br />

Nutzung intelligenter Messsysteme anreizen.<br />

d) Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, die Genehmigungspflicht<br />

für den grundzuständigen Messstellenbetreiber auf die Bundesnetzagentur zu übertragen.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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