Vorabfassung
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Drucksache 18/7555 – 86 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Begründung<br />
A. Allgemeiner Teil<br />
I. Zielsetzung, Notwendigkeit der Regelungen und Wesentlicher Inhalt des Entwurfs<br />
1. Herausforderungen: Energiewende und Energieeffizienz<br />
Die Energiewende hat den Umbau der Elektrizitätsversorgung in Deutschland erheblich beschleunigt. Während<br />
in der Vergangenheit Elektrizität nur in einer Richtung floss und Informationen über die Stromflüsse sehr limitiert<br />
waren, ist das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft durch bidirektionale Informations- und Stromflüsse<br />
gekennzeichnet. Auf der Verbraucherseite finden ebenfalls erhebliche Veränderungen statt: Einst passive<br />
Stromkonsumenten entwickeln sich mehr und mehr zu sogenannten „Prosumern“, die aktiv an der Gestaltung des<br />
Stromversorgungssystems teilnehmen. In der Summe erhöhen diese Veränderungen insbesondere die Anforderungen<br />
an die einzusetzenden Mess- und Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssysteme.<br />
Eine der größten Herausforderungen besteht hierbei darin, die volatil auftretenden Ein-speisungen in das Stromnetz<br />
derart beherrschbar zu machen, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Dazu ist es insbesondere<br />
erforderlich, die Stromversorgung erzeugerseitig im Wege eines aktiven Einspeisemanagement und lastseitig über<br />
nachfrageseitiges Lastenmanagement stärker zu flexibilisieren.<br />
Hierbei kommt intelligenten Messsystemen, im allgemeinen Sprachgebrauch „Smart Meter“ genannt, eine wichtige<br />
Rolle zu. Sie können je nach Ausstattung für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen<br />
Verbrauchsinformationen bereitstellen, zur Übermittlung von Netzzustandsdaten verwendet werden und sichere<br />
und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen und als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten<br />
Energienetz dienen.<br />
Intelligente Messsysteme sind allerdings auch ein Instrument für mehr Energieeffizienz. Der Letztverbraucher<br />
kann nämlich durch ihren Einsatz in zweierlei Hinsicht unmittelbar profi-tieren: Zum einen erhält er präzise Informationen<br />
über seine Verbrauchsverhalten. Dies kann ihn zu energiesparendem Verhalten motivieren. In diesem<br />
Zusammenhang plant die Bundesregierung – gemäß der Beschlüsse des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz<br />
(NAPE) vom 3. Dezember 2014 – weitere Maßnahmen, die gerade Mehrwertdienste und Dienstleistungen mit<br />
dem Ziel der Energieeinsparung unterstützen.<br />
Zum anderen ermöglichen Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife, in denen der Letztverbraucher wirtschaftliche<br />
Anreize zu Verbrauchsverlagerungen erhält. Variable Tarife können hierbei für das Stromversorgungssystem<br />
netz- wie marktdienliche Zwecke haben.<br />
2. Drittes Binnenmarktpaket und Kosten-Nutzen-Betrachtung<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.