22.02.2016 Aufrufe

Vorabfassung

1L51uDN

1L51uDN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 173 – Drucksache 18/7555<br />

insbesondere die Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, die mit intelligenten<br />

Messsystemen geniert werden, festgelegt.<br />

• Festlegung technischer Mindestanforderungen:<br />

Mit dem Gesetz werden die technischen Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme neu gefasst und weiter<br />

konkretisiert. Im Vordergrund steht die Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität.<br />

Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.<br />

2. Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand<br />

Das Ressort hat die Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand abgeschätzt und in den<br />

Ausführungen zum Gesetzentwurf darstellt. Der Normenkontrollrat zu den wesentlichen Auswirkungen des Regelungsvorhabens<br />

wie folgt Stellung:<br />

2.1. Betreiber bestehender EEG- und KWK-Anlagen<br />

Mit dem Regelungsvorhaben wird der Umfang der Pflichten zum Einbau intelligenter Messsysteme gegenüber<br />

dem rechtlichen Status Quo geändert. Die Einbauverpflichtung erstreckt sich nunmehr nicht nur auf neue Anlagen,<br />

sondern auch auf bestehende Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung<br />

von wie bisher mehr als 7 KW. Der daraus resultierende jährliche Erfüllungsaufwand wird für etwa 1 Mio. bestehende<br />

EEG-Anlagen und etwa 10.000 KWK-Anlagen auf insgesamt<br />

134,5 Mio. Euro geschätzt. Der Schätzung wurden Kosten von im Einzelfall 130 bis<br />

150 Euro zugrunde gelegt.<br />

2.2. Letztverbraucher<br />

Durch die Festlegung von Preisobergrenzen werden die Kosten der Letztverbraucher für Einbau und Betrieb intelligenter<br />

Messsysteme gedeckelt. Die Einbaupflicht erstreckt sich – wie bereits im EnWG 2011 geregelt – auf<br />

Letztverbraucher bzw. etwa 4,6 Mio. Zählpunkte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh. Für die einzelnen<br />

Verbrauchskategorien weist das Ressort folgende Kennzahlen und Preisobergrenzen aus.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!