Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 141 – Drucksache 18/7555<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG handelt es sich lediglich um eine Berufsausübungsregelung,<br />
die das „Wie“ der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bestimmt und keine konkrete subjektive<br />
oder objektive Berufszulassungsvoraussetzung. Wegen der vergleichsweise geringen Eingriffsintensität<br />
von Berufsausübungsregelungen sind sie zulässig, wenn sie auf Grund vernünftiger Allgemeinwohlerwägungen<br />
als zweckmäßig erscheinen.<br />
Vorliegend ist der legitime Zweck des Rolloutszenarios und des Übertragungsmodells in der Neuausrichtung der<br />
leitungsgebundenen Energieversorgung hin zur perspektivischen Integration einer intelligenten Messinfrastruktur<br />
zur Verbesserung des Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzes zu sehen. Insbesondere der Umwelt- und Klimaschutz<br />
sind dabei als Staatsaufgabe in Art. 20a GG verfassungsrechtlich verankert. Die neue Technologie ermöglicht<br />
langfristig Energieeinsparungen und die Teilhabe am intelligenten Netz durch alle Letztverbraucher. Sie<br />
wird durch die EU-Richtlinie 2009/72/EG für die Mitgliedstaaten vorgegeben. Die Umsetzung des Modellvorschlags<br />
in eine Rechtsverordnung bzw. ein Gesetz ist auch als geeignetes Mittel anzusehen, das legitime Ziel,<br />
nämlich die flächendeckende Einführung einer intelligenten Messinfrastruktur, zu erreichen.<br />
Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie belegt, ist ein großflächiger<br />
Rollout erforderlich, um langfristig den avisierten gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu erzielen und das Einsparpotential<br />
beim Energieverbrauch vollständig ausschöpfen zu können. Jedem Letztverbraucher soll die Möglichkeit<br />
gegeben werden, durch eine intelligente Messinfrastruktur den Energieverbrauch zu visualisieren und durch effizientere<br />
Nutzung und Lastverlagerungen zu optimieren. Ferner kann die Funktion der intelligenten Messtechnik,<br />
langfristig eine Einbindung aller Zählpunkte in ein einheitliches Kommunikationsnetz zu erreichen, nur realisiert<br />
werden, wenn alle Zählpunkte mit entsprechender Technik ausgestattet sind bzw. perspektivisch dazu aufgerüstet<br />
werden können (Fallgruppe moderne Messeinrichtungen). Auch die EU-Richtlinie 2009/72/EG deutet auf das<br />
Erfordernis eines flächendeckenden Rollouts hin. Denn in ihr ist festgehalten, dass – soweit die Einführung intelligenter<br />
Messsysteme positiv bewertet wird – mindestens 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen<br />
auszustatten sind. Das in § 29 verankerte Rolloutszenario geht – soweit auf dieser Grundlage ein flächendeckender<br />
Rollout angeordnet wird - dabei von einem vollständigen Rollout von modernen Messeinrichtungen<br />
und intelligenten Messsystemen in der Bundesrepublik Deutschland über einen Zeitraum von insgesamt 16<br />
Jahren aus. Ein flächendeckender Rollout ist mithin erforderlich, um eine nachhaltige intelligente Messinfrastruktur<br />
zur Verbesserung des Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzes zu erreichen, wie es durch den deutschen<br />
Gesetzgeber als auch durch den europäischen Rat und das europäische Parlament vorgegeben ist.<br />
Eine andere Finanzierung als ein Entgelt unter einhergehender Einführung einer Kosten-/Entgeltobergrenze (Kostendeckelung)<br />
wäre kein milderes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks. Die Refinanzierung über Entgelte<br />
unter Einführung einer Kosten-/Entgeltobergrenze führt zu einer sinnvollen und verursachungsgerechten Tragung<br />
der Mehrkosten durch die Anschlussnutzer.<br />
Die unterschiedlichen Aufwendungen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der grundzuständigen<br />
Messstellenbetreiber spiegeln sich in den unterschiedlichen Entgeltobergrenzen, die für die jeweiligen<br />
Kundengruppen gelten, wider. Das jeweilige Entgelt als auch die Entscheidung, wo welche Messeinheiten<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.