Vorabfassung
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Drucksache 18/7555 – 136 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Einbauverpflichtungen müssen auch mit einer zeitlichen Komponente versehen werden: Einerseits muss ausreichend<br />
Zeit gewährleistet werden, um die im Einzelfall zahlreichen Einbaufälle bewerkstelligen zu können. Andererseits<br />
muss auch ein gewisser zeitlicher Druck aufgebaut werden, damit sich die gesamtwirtschaftlichen Nutzen<br />
eines Einsatzes intelligenter Messsysteme möglichst rasch realisieren können.<br />
Zu § 31 Absatz 1<br />
Absatz 1 regelt die wirtschaftliche Vertretbarkeit der für den grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtenden<br />
Einbaufälle auf Verbraucherseite.<br />
Nummer 1<br />
Ein einheitlicher Datensicherheitsstandard macht perspektivisch auch die Einbeziehung der Gruppe in den Rollout<br />
erforderlich, die nach aktueller Rechtslage im Wege der registrierenden Lastgangmessung (RLM) gemessen wird.<br />
Da die RLM-Messung zumindest schon die technischen Grundlagen für Verbrauchsveranschaulichung, variable<br />
Tarife und höhere Bilanzkreistreue bietet, muss bei dieser Gruppe ein technologischer Wechsel insoweit nicht<br />
vordringlich eingeleitet werden. Daher sieht Nummer 1 einen großzügigen Umrüstungszeitraum von 16 Jahren<br />
vor. Auf diese Weise wird ferner sichergestellt, dass „stranded investments“ in RLM-Zähler vermieden werden.<br />
Nummer 2<br />
Nummer 2 greift die nächste Rolloutgruppe der Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 50 000<br />
und 100 000 Kilowattstunden auf. Mit einer Preisobergrenze von 200 Euro brutto jährlich wird diesem Segment<br />
der kostengünstige Zugang zu einer Technik eröffnet, die bisher mit erheblich höheren Kosten verbunden war<br />
(Kosten im RLM- Bereich für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung gibt EY als Gutachter in den Variantenrechnungen<br />
zur BMWi-Kosten-Nutzen-Analyse mit durchschnittlich 625,73 Euro jährlich an; ebenda, Seite<br />
16, Tabelle 6). Angesichts von Stromkosten um die 20 000 Euro jährlich reichen bereits geringe, über das intelligente<br />
Messsystem erreichte Kosteneinsparungen, um das Entgelt für den Messstellenbetrieb wieder aufzuwiegen.<br />
Nummer 3<br />
Nummer 3 greift die nächste Rolloutgruppe der größeren Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen<br />
20 000 und 50 000 Kilowattstunden auf. Mit einer Preisobergrenze von 170 Euro brutto jährlich wird diesem<br />
Segment eine attraktive Zugangsmöglichkeit zu Energieeffizienzdienstleistungen, die über intelligente Messsysteme<br />
vermittelt werden können, eröffnet.<br />
Nummer 4<br />
Die nächste Verbrauchsgruppe, für die ein eigener Rollout-Zeitraum vorgesehen wird, ist die Gruppe zwischen<br />
10 000 und 20 000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Auch diese Verbrauchsgruppe ist bislang noch nicht<br />
mit moderner Messtechnik ausgestattet, sodass der Einbauzeitraum mangels Gefahr von „stranded Investments“<br />
auf 8 Jahre festgelegt wird. Ferner liegt bei dieser Gruppe im Unterschied zur folgenden Gruppe (Nummer 5) ein<br />
größeres Einspar-und Lastverschiebungspotenzial auf der Hand, sodass hier direkt mit dem Zeitpunkt der technischen<br />
Möglichkeit mit dem Einbau begonnen werden kann.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.