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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7555<br />

Akteure Zugriff haben müssen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen<br />

und den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden.<br />

§ 21g EnWG 2011 war seitdem die zentrale gesetzliche Norm für bereichs-spezifischen<br />

Datenschutz mit Vorgaben, wer welche Daten zu<br />

welchem Zweck erheben und nutzen darf. Die Vorschrift bedurfte weiterer<br />

Ausgestaltung, um das zu schaffende technische Datenschutzund<br />

Datensicherheitsniveau durch Regelungen zur Gewährleistung<br />

von Datenschutz im Rahmen der Kommunikation zwischen den einzelnen<br />

Akteuren der Energiewirtschaft zu vervollständigen.<br />

Für die Digitalisierung der Energiewende sind im Wesentlichen erforderlich:<br />

• die Vorgabe technischer Mindestanforderungen an den Einsatz<br />

intelligenter Messsysteme in Form allgemeinverbindlicher Schutzprofile<br />

und Technischer Richtlinien,<br />

• die Regelung der zulässigen Datenkommunikation zur Gewährleistung<br />

von Datenschutz und Datensicherheit in modernen Energienetzen,<br />

• die Regelung des Betriebs von Messstellen und die Regelung der<br />

Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen<br />

und intelligenten Messsystemen, um den Rahmen für einen kosteneffizienten,<br />

energiewendetauglichen und verbraucherfreundlichen<br />

künftigen Messstellenbetrieb zu setzen.<br />

Dieser Dreiklang der maßgeblichen Regelungsgegenstände sollte<br />

nach Ausrichtung des EnWG aus dem Jahr 2011 mit § 21i als weitreichender<br />

Ermächtigungsgrundlage im Verordnungswege umgesetzt<br />

werden. Die Verordnungen hätten der Zustimmung von Bundestag<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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