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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/7555<br />

2. die Erfüllung der Pflicht der Netzbetreiber zum ordnungsgemäßen, sicheren und effizienten Netzbetrieb,<br />

3. die Belieferung mit Energie einschließlich der Abrechnung,<br />

4. das Einspeisen von Energie einschließlich der Abrechnung,<br />

5. die Abrechnung der Netzentgelte und sonstiger Abgaben und Umlagen,<br />

6. die Durchführung der Bilanzierung und der Bilanzkreisabrechnung,<br />

7. die Erfüllung öffentlicher Registerpflichten,<br />

8. die Vermarktung von Energie und von Flexibilitäten bei der Einspeisung und bei der Abnahme von Energie,<br />

9. die Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung im Sinne von § 14a des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes,<br />

10. die Umsetzung variabler Tarife im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes einschließlich<br />

der Verarbeitung von Preis- und Tarifsignalen für Verbrauchseinrichtungen und Speicheranlagen sowie der<br />

Veranschaulichung des Energieverbrauchs und der Einspeiseleistung eigener Erzeugungsanlagen,<br />

11. die Ermittlung des Netzzustandes in begründeten Fällen,<br />

12. das Aufklären oder Unterbinden von Leistungserschleichungen nach Maßgabe von § 49 Absatz 4,<br />

13. die Durchführung eines Mehrwertdienstes oder eines anderen Vertragsverhältnisses auf Veranlassung des<br />

Anschlussnutzers.<br />

§ 51<br />

Anforderungen an Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle<br />

des Smart-Meter-Gateway-Administrators<br />

(1) Um eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aus dem intelligenten Messsystem oder mit<br />

Hilfe des intelligenten Messsystems zu ermöglichen, müssen die nach § 49 Absatz 2 berechtigten Stellen dem<br />

Smart-Meter-Gateway-Administrator vorab die nach § 25 Absatz 3 notwendigen Informationen übermitteln.<br />

(2) Liegen dem Smart-Meter-Gateway-Administrator die nach Absatz 1 notwendigen Informationen vor,<br />

nimmt er unverzüglich die notwendigen Konfigurationen am Smart-Meter-Gateway vor, um im Auftrag des jeweiligen<br />

Berechtigten die Erhebung, Verbarbeitung und Nutzung der Daten zu ermöglichen, soweit es der technische<br />

Betrieb zulässt; die Priorisierung aus § 25 Absatz 1 Satz 2 zugunsten der energiewirtschaftlich erforderlichen<br />

Anwendungen ist zu beachten.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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