Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87 – Drucksache 18/7555<br />
Diese letztgenannten verbraucherorientierten Zwecke waren es auch, die die Europäische Kommission dazu veranlasst<br />
haben, im Anhang der dritten Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas (Richtlinien 2009/72/EG und<br />
2009/73/EG) den Mitgliedstaaten aufzugeben, 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen<br />
auszustatten. Um der Gefahr zu begegnen, dass ein solcher „Rollout“ mehr Kosten verursachen als Nutzen bringen<br />
könnte, wurde den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit eingeräumt, diesen „80 Prozent-Ansatz“ einer Kosten-<br />
Nutzen Analyse zu unterziehen und in diesem Zuge eine nationale Rolloutstrategie zu entwickeln.<br />
Denn die Einführung und insbesondere der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen sind wie die<br />
gesamte technische Umstellung zu Energiewende geeigneten intelligenten Energienetzen mit hohen Kosten und<br />
technischen Herausforderungen verbunden. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im<br />
Jahre 2013 eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse erstellen und diese im Dezember 2014 aktualisieren lassen<br />
(abrufbar unter: http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html und<br />
http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=689168.html). Die Analyse empfiehlt einen am individuellen<br />
Nutzenpotenzial orientierten Rollout; möglich sei das beispielsweise über eine moderate Fortschreibung des<br />
seit 2011 im EnWG angelegten Ansatzes. Insbesondere errechnet sie, dass bei Letztverbrauchern mit einem sehr<br />
geringem Jahresstromverbrauch von unter 2 000 Kilowattstunden nur ein durchschnittliches Stromkosteneinsparpotenzial<br />
pro Jahr von annähernd 3 Euro liegt, bei geringem Jahresverbrauch unterhalb von 3 000 Kilowattstunden<br />
wären es 10 Euro, unterhalb von 4 000 Kilowattstunden 20 Euro, unterhalb von 6 000 Kilowattstunden schließlich<br />
wären es 40 Euro und über 6 000 Kilowattstunden wäre mit mindestens 80 Euro Kostenersparnis zu rechnen. Die<br />
durchschnittlichen von Letztverbrauchern aufzuwendenden Kosten für den Messstellenbetrieb mit einem einfachen<br />
digitalen Haushaltszähler wurden mit etwa 20 Euro beziffert. Bei Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-<br />
Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ein ähnliches Bild: Die Analyse sieht hier ein stark<br />
wachsendes Systemnutzenpotenzial ab einer Anlagengröße von 7 Kilowatt installierter Leistung.<br />
Ist der Gesetzgeber gefragt, die Erkenntnisse der Kosten und Nutzen Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft<br />
und Energie in geltendes Recht umzusetzen, gilt der Grundsatz: Es darf keinen Rollout „um jeden Preis“<br />
geben. Kosten und Nutzen für einen Rollout müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Erforderlich ist es<br />
daher, einen sachlich ausgewogenen, d. h. individuell zumutbaren und gesamtwirtschaftlich sinnvollen Rollout<br />
auf den Weg zu bringen. Diese Maßgabe muss zu einer Absage an jedweden pauschalen staatlichen Rolloutansatz<br />
führen. Letztverbraucher und Erzeuger, bei denen die modernen Geräte eingebaut werden, dürfen nicht mit unverhältnismäßigen<br />
Kosten belastet werden. Zudem dürfen auch Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht zu<br />
einer betriebswirtschaftlich nicht darstellbaren Einbaumaßnahme verpflichtet werden.<br />
Infolgedessen ist nicht nur zu regeln, welche Fälle verpflichtender Einbauten es gibt, sondern auch, zu welchen<br />
Kosten dies geschehen muss bzw. darf. Hier ist nach den zu Verfügung stehenden modernen Technologien zu<br />
differenzieren. Die von der Kosten-Nutzen Analyse ins Spiel gebrachten „intelligenten Zähler“ verfügen bereits<br />
über eine Grundausstattung an Funktionen zur Hebung von Einsparpotenzialen. Insbesondere können sie den<br />
Verbrauch veranschaulichen. Sie lösen jedoch keine Kosten für eine externe Kommunikation aus, so dass Ihr<br />
Einbau kostengünstiger bewerkstelligt werden können muss.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.