Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 131 – Drucksache 18/7555<br />
gien) müssen daher bereits heute die Weichen dafür gestellt werden, Anlagen sicher in das Energieversorgungsnetz<br />
integrieren zu können. Dies geschieht über die standardmäßige Ausstattung von Erzeugungsanlagen mit dem<br />
Smart-Meter-Gateway als sicherer und standardisierter Kommunikationstechnik, die den erforderlichen marktlichen<br />
wie netzdienlichen Anwendungsfällen Rechnung trägt. Dann kann der Netzbetreiber über das intelligente<br />
Messsystem mit Steuerungstechnik Maßnahmen des Einspeisemanagements durchführen und der Direktvermarktungsunternehmer<br />
kann über dasselbe System die Anlage marktorientiert fernsteuern. Bislang muss häufig noch<br />
ein weiteres Gerät bzw. ein zusätzlicher Kommunikationsweg installiert werden, um die Anlage für die verschiedenen<br />
Zwecke fernsteuerbar zu machen. Wenn die Anlage Regelenergie anbietet, könnte zusätzlich auch deren<br />
Erbringung über dieses System gesteuert werden.<br />
Eine einheitliche Kommunikations- und Steuerungstechnik verbessert das Wechselspiel zwischen Einspeisemanagement<br />
und marktorientierter Fernsteuerung. Das kann insbesondere Ausgleichsenergiekosten reduzieren. Zudem<br />
erleichtert eine einheitliche Technik dem Anlagenbetreiber, seinen Direktvermarktungsunternehmer zu<br />
wechseln. Bislang müssen bei einem solchen Wechsel teilweise noch technische Umstellungen an der Erzeugungsanlage<br />
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen werden. Auch diese Hürde entfällt mit der<br />
nun normierten Einführung einer bundesweit standardisierten Kommunikationstechnik. Auch das erleichtert die<br />
Marktintegration der erneuerbaren Energien.<br />
Die aktuelle Aufteilung bei den Größenklassen von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
zugrunde legend wären mit diesem Ansatz nach 10 Jahren (2017-2026) 90 Prozent der bundesweit installierten<br />
EE-Leistung und 50 bis 60 Prozent aller Anlagen über Schutzprofil-geschützte Smart-Meter-Gateways sicher an<br />
das intelligente Energienetz angebunden.<br />
Die Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 800 Watt und 7 Kilowatt machen zahlenmäßig ungefähr<br />
ein Drittel aller Anlagen aus. Die insgesamt installierte Leistung beträgt hingegen nur 2530 Megawatt und damit<br />
lediglich sieben Prozent der derzeit gesamt installierten Photovoltaik-Leistung.<br />
Sah das Energiewirtschaftsgesetz 2011 noch eine Verpflichtung eines jeden Messstellenbetreibers vor – unabhängig<br />
davon, ob grundzuständiger oder wettbewerblicher (Dritter) Messstellenbetreiber – konzentriert das Messstellenbetriebsgesetz<br />
die Verpflichtung auf den seit jeher regulierten grundzuständigen Messstellenbetreiber, welches<br />
der Netzbetreiber ist. Dieser neue Ansatz stärkt die Entscheidungsfreiheiten des wettbewerblichen Bereichs.<br />
Verpflichtete sind Unternehmen (Netzbetreiber), zu deren Pflichtenkanon seit ehedem die Betreuung aller Messstellen<br />
gehört, solange und soweit nicht durch Anschlussnutzer ein Dritter damit beauftragt wird. Auch die technologischen<br />
Vorgaben, also die Verpflichtung zum Einbau einer bestimmten Technik mit einem bestimmten Standard,<br />
sind nicht neu. Bereits seit 2011 sieht das Energiewirtschaftsgesetz ein Verbot für den Einsatz nicht BSIkonformer<br />
Technik vor. Zusätzliche, neue Belastungen gehen damit vom Gesetzentwurf nicht aus. Im Gegenteil:<br />
Mit der rechtlich nunmehr verankerten Übertragungsoption der §§ 41 ff. steht auch dem verpflichteten grundzuständigen<br />
Messstellenbetreiber eine wettbewerblich orientierte Ausweichoption zu, die es ermöglicht, sich auf<br />
das Kerngeschäft Netzbetrieb zu konzentrieren.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.