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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 131 – Drucksache 18/7555<br />

gien) müssen daher bereits heute die Weichen dafür gestellt werden, Anlagen sicher in das Energieversorgungsnetz<br />

integrieren zu können. Dies geschieht über die standardmäßige Ausstattung von Erzeugungsanlagen mit dem<br />

Smart-Meter-Gateway als sicherer und standardisierter Kommunikationstechnik, die den erforderlichen marktlichen<br />

wie netzdienlichen Anwendungsfällen Rechnung trägt. Dann kann der Netzbetreiber über das intelligente<br />

Messsystem mit Steuerungstechnik Maßnahmen des Einspeisemanagements durchführen und der Direktvermarktungsunternehmer<br />

kann über dasselbe System die Anlage marktorientiert fernsteuern. Bislang muss häufig noch<br />

ein weiteres Gerät bzw. ein zusätzlicher Kommunikationsweg installiert werden, um die Anlage für die verschiedenen<br />

Zwecke fernsteuerbar zu machen. Wenn die Anlage Regelenergie anbietet, könnte zusätzlich auch deren<br />

Erbringung über dieses System gesteuert werden.<br />

Eine einheitliche Kommunikations- und Steuerungstechnik verbessert das Wechselspiel zwischen Einspeisemanagement<br />

und marktorientierter Fernsteuerung. Das kann insbesondere Ausgleichsenergiekosten reduzieren. Zudem<br />

erleichtert eine einheitliche Technik dem Anlagenbetreiber, seinen Direktvermarktungsunternehmer zu<br />

wechseln. Bislang müssen bei einem solchen Wechsel teilweise noch technische Umstellungen an der Erzeugungsanlage<br />

nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen werden. Auch diese Hürde entfällt mit der<br />

nun normierten Einführung einer bundesweit standardisierten Kommunikationstechnik. Auch das erleichtert die<br />

Marktintegration der erneuerbaren Energien.<br />

Die aktuelle Aufteilung bei den Größenklassen von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

zugrunde legend wären mit diesem Ansatz nach 10 Jahren (2017-2026) 90 Prozent der bundesweit installierten<br />

EE-Leistung und 50 bis 60 Prozent aller Anlagen über Schutzprofil-geschützte Smart-Meter-Gateways sicher an<br />

das intelligente Energienetz angebunden.<br />

Die Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 800 Watt und 7 Kilowatt machen zahlenmäßig ungefähr<br />

ein Drittel aller Anlagen aus. Die insgesamt installierte Leistung beträgt hingegen nur 2530 Megawatt und damit<br />

lediglich sieben Prozent der derzeit gesamt installierten Photovoltaik-Leistung.<br />

Sah das Energiewirtschaftsgesetz 2011 noch eine Verpflichtung eines jeden Messstellenbetreibers vor – unabhängig<br />

davon, ob grundzuständiger oder wettbewerblicher (Dritter) Messstellenbetreiber – konzentriert das Messstellenbetriebsgesetz<br />

die Verpflichtung auf den seit jeher regulierten grundzuständigen Messstellenbetreiber, welches<br />

der Netzbetreiber ist. Dieser neue Ansatz stärkt die Entscheidungsfreiheiten des wettbewerblichen Bereichs.<br />

Verpflichtete sind Unternehmen (Netzbetreiber), zu deren Pflichtenkanon seit ehedem die Betreuung aller Messstellen<br />

gehört, solange und soweit nicht durch Anschlussnutzer ein Dritter damit beauftragt wird. Auch die technologischen<br />

Vorgaben, also die Verpflichtung zum Einbau einer bestimmten Technik mit einem bestimmten Standard,<br />

sind nicht neu. Bereits seit 2011 sieht das Energiewirtschaftsgesetz ein Verbot für den Einsatz nicht BSIkonformer<br />

Technik vor. Zusätzliche, neue Belastungen gehen damit vom Gesetzentwurf nicht aus. Im Gegenteil:<br />

Mit der rechtlich nunmehr verankerten Übertragungsoption der §§ 41 ff. steht auch dem verpflichteten grundzuständigen<br />

Messstellenbetreiber eine wettbewerblich orientierte Ausweichoption zu, die es ermöglicht, sich auf<br />

das Kerngeschäft Netzbetrieb zu konzentrieren.<br />

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